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SCHWARZBUCH

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erzählt, dass er dafür jedes Jahr € 11.000 Wartungs-/Unterhaltungskosten – Streichen usw.<br />

– hätte).<br />

Enwag musste diese Mehrkosten, die in die Wasserpreis-Kalkulation eingeflossen waren, um<br />

mehr als Euro 0,5 Millionen pro Jahr korrigieren.<br />

Der SWR vermerkte:<br />

„Das Problem für Kartellämter und Richter: Der Wasserpreis ist schwer zu durchschauen.<br />

Nach Angaben von Insidern kennen viele Kommunen noch nicht einmal ihre wahre<br />

Kalkulation.“<br />

Bei den vorbeschriebenen Kosten der Enwag Wetzlar mag der Leser dieses Schwarzbuches<br />

darüber sinnieren, ob hier Unkenntnis oder Vorsatz anzunehmen ist (Die Zuhörer am<br />

26.11.2010 schienen überwiegend eine gleiche eindeutige Annahme zu haben).<br />

4.3 Überproportionale Beschäftigungszahlen sowie ein Wirrwarr von<br />

kalkulatorischen Abschreibungs- und Zins-Konstellationen<br />

Die in den vorherigen Kapiteln dokumentierten, z.T. immensen Unterschiede bei den Trinkund<br />

Abwasser-Engelten weisen u.a. auch auf teilweise extrem unterschiedliche<br />

Kostenstrukturen und Kalkulations-Methoden hin. Bereits die Feststellungen von John<br />

Briscoe und seiner Weltbank-Delegation in Deutschland im Jahr 1993 (die er 1994<br />

schriftlich wiedergab) wiesen auf eine durchschnittlich sehr hohe Beschäftigtenzahl in der<br />

deutschen Wasser- und Abwasserwirtschaft hin.<br />

In der umfangreichen Anlage „Kalkulationsgrundlagen Abwassergebühren 2012“ des<br />

Bundes der Steuerzahler NRW sind einerseits bei den betreffenden Kommunen die<br />

Organisationsformen vermerkt (Regiebetrieb, Eigenbetrieb, private Eigengesellschaft,<br />

Zweckverband Wasserverband); außerdem wurden die unterschiedlichen Kalkulationsmodalitäten<br />

bei Abschreibungs- und Zinsansätzen angeführt.<br />

Die kalkulatorischen Abschreibungen wurden teilweise vom Anschaffungswert, teilweise<br />

vom Wiederbeschaffungszeitwert (Afa vom WBZW ist in Baden-Württemberg, Bayern,<br />

Saarland und Brandenburg dagegen nicht zulässig) vorgenommen. Bei den<br />

„kalkulatorischen Zinsen“ wurden bei den Positionen „Nominalmischzinssatz“,<br />

„Eigenkapitalverzinsung“ und „Fremdkapitalverzinsung“ teilweise erheblich<br />

unterschiedliche Zinssätze zwischen 0 und 7 % p.a. vermerkt; die angeführten tatsächlichen<br />

Fremdzinsen lagen im Mittel etwa zwischen 3 und 4 % p.a.<br />

Bei Ansätzen von 7 % p.a. für Eigenkapitalverzinsung handelt es sich scheinbar um einen<br />

mittlerweile obsoleten Zinssatz, der vom OLG Münster im Jahr 1994 (9 A 1248/92 v.<br />

5.8.1994) als seinerzeitige – bei einem wesentlich höheren Zinsniveau – gerade noch<br />

akzeptable Obergrenze angeführt wurde.<br />

4.4 Wasserwirtschaft hält kalkulatorische Zinsen hoch trotz drastischer<br />

Zinsabwärtsbewegung<br />

Die Kommunalabgabengesetze der Bundesländer ermöglichen eine adäquate Verzinsung<br />

des Anlagevermögens (im Allgemeinen ein Mischsatz aus Fremd- und Anlage-Zinsen). Im<br />

„achten zusammenfassenden Bericht 1999 einer überörtlichen Prüfung“ ging der<br />

Hessische Rechnungshof auf die Verzinsung des Anlagekapitals ein und hielt in einer<br />

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