SCHWARZBUCH
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über Erfordernisse loyal „einmotten“. Genau diese Erfahrung war in den Folgemonaten im<br />
Zusammenhang mit der 8. GWB-Novelle zu machen.<br />
8.4 „Schulterschluss“ von Wasser-Lobby und Politik zum Nachteil von 82<br />
Millionen Wasser-Konsumenten bei der 8. GWB-Novelle?<br />
Bislang bezieht sich das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen hinsichtlich der<br />
Wasserwirtschaft ohnehin nur auf Trinkwasser-Preise, d.h. die Vielzahl der übrigen<br />
vorgeschilderten Probleme und Missstände, denen die „Gefangenen“ (mit Anschlusszwang,<br />
ohne Wechselmöglichkeit des Versorgers) ihrem jeweiligen Wasser-Monopolisten<br />
ausgesetzt sind, bleiben außen vor.<br />
Nach einer Anhörung im Bundeswirtschaftsministerium am 28.9.2010 wurden mit einer<br />
gemeinsamen Erklärung – von VKU Verband kommunaler Unternehmen, DST Deutscher<br />
Städtetag und DStGB Deutscher Städte- und Gemeindebund, „VKU bezieht zusammen mit<br />
DST und DStGB Position gegen die Forderungen der Monopolkommission“, vom<br />
26.10.2010 – die Forderungen des 18. Hauptgutachtens der Monopolkommission zurück<br />
gewiesen und gegen offensichtlich besseres Wissen erklärt, dass „eine Entgeltkontrolle im<br />
natürlichen Monopol Trinkwasserversorgung besteht und funktioniert sowohl bei<br />
Preisen als auch bei Gebühren“.<br />
Die lobbyistische Arbeit traf auf fruchtbaren „Nährboden“, denn in der Stellungnahme der<br />
Bundesregierung zum Gutachten der Monopolkommission hieß es zwar u.a. einerseits<br />
- Ineffizienzen bei einzelnen Wasserversorgern können nicht ausgeschlossen<br />
werden<br />
- Das von einigen privaten Wasserversorgern bereits angekündigte Vorgehen,<br />
durch die Einführung von Gebühren der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht<br />
entgehen zu wollen, sieht die Bundesregierung kritisch. Die Bundesregierung wird<br />
die weiteren Entwicklung in der Branche gerade vor diesem Hintergrund kritisch<br />
sehen<br />
andererseits wurde lapidar vermerkt<br />
- Eine Regulierung würde sich daher auf die Wasserentgelte und damit auf die<br />
Endkundenpreise beschränken. Ein solcher Ansatz würde sich nicht in die<br />
bestehende wettbewerbsorientierte Regulierungspolitik der Bundesregierung, die<br />
sich vorrangig auf den Netzzugang konzentriert, einfügen<br />
Schließlich hieß es in der Stellungnahme:<br />
„Die Bundesregierung lehnt zum derzeitigen Zeitpunkt eine Änderung der<br />
ordnungspolitischen und -rechtlichen Rahmenbedingungen für die<br />
Trinkwasserbranche durch die Einführung einer sektorspezifischen Regulierung ab.<br />
Diese Erklärung der Bundesregierung zum Nachteil und Schaden von 82 Millionen<br />
Verbrauchern erfolgte im Dezember 2010, ein Jahr bevor es dem Arbeitskreis Faires Wasser<br />
dann im Dezember 2011 zwar verspätet, jedoch erfolgreich gelang, durch<br />
„Aufklärungsarbeit“ in einigen Bundesministerien eine ausgewogenere Informationsbasis<br />
anstelle der zuvor bestandenen einseitigen Lobbyisten-Darstellung herbei zu führen.<br />
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