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SCHWARZBUCH

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über Erfordernisse loyal „einmotten“. Genau diese Erfahrung war in den Folgemonaten im<br />

Zusammenhang mit der 8. GWB-Novelle zu machen.<br />

8.4 „Schulterschluss“ von Wasser-Lobby und Politik zum Nachteil von 82<br />

Millionen Wasser-Konsumenten bei der 8. GWB-Novelle?<br />

Bislang bezieht sich das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen hinsichtlich der<br />

Wasserwirtschaft ohnehin nur auf Trinkwasser-Preise, d.h. die Vielzahl der übrigen<br />

vorgeschilderten Probleme und Missstände, denen die „Gefangenen“ (mit Anschlusszwang,<br />

ohne Wechselmöglichkeit des Versorgers) ihrem jeweiligen Wasser-Monopolisten<br />

ausgesetzt sind, bleiben außen vor.<br />

Nach einer Anhörung im Bundeswirtschaftsministerium am 28.9.2010 wurden mit einer<br />

gemeinsamen Erklärung – von VKU Verband kommunaler Unternehmen, DST Deutscher<br />

Städtetag und DStGB Deutscher Städte- und Gemeindebund, „VKU bezieht zusammen mit<br />

DST und DStGB Position gegen die Forderungen der Monopolkommission“, vom<br />

26.10.2010 – die Forderungen des 18. Hauptgutachtens der Monopolkommission zurück<br />

gewiesen und gegen offensichtlich besseres Wissen erklärt, dass „eine Entgeltkontrolle im<br />

natürlichen Monopol Trinkwasserversorgung besteht und funktioniert sowohl bei<br />

Preisen als auch bei Gebühren“.<br />

Die lobbyistische Arbeit traf auf fruchtbaren „Nährboden“, denn in der Stellungnahme der<br />

Bundesregierung zum Gutachten der Monopolkommission hieß es zwar u.a. einerseits<br />

- Ineffizienzen bei einzelnen Wasserversorgern können nicht ausgeschlossen<br />

werden<br />

- Das von einigen privaten Wasserversorgern bereits angekündigte Vorgehen,<br />

durch die Einführung von Gebühren der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht<br />

entgehen zu wollen, sieht die Bundesregierung kritisch. Die Bundesregierung wird<br />

die weiteren Entwicklung in der Branche gerade vor diesem Hintergrund kritisch<br />

sehen<br />

andererseits wurde lapidar vermerkt<br />

- Eine Regulierung würde sich daher auf die Wasserentgelte und damit auf die<br />

Endkundenpreise beschränken. Ein solcher Ansatz würde sich nicht in die<br />

bestehende wettbewerbsorientierte Regulierungspolitik der Bundesregierung, die<br />

sich vorrangig auf den Netzzugang konzentriert, einfügen<br />

Schließlich hieß es in der Stellungnahme:<br />

„Die Bundesregierung lehnt zum derzeitigen Zeitpunkt eine Änderung der<br />

ordnungspolitischen und -rechtlichen Rahmenbedingungen für die<br />

Trinkwasserbranche durch die Einführung einer sektorspezifischen Regulierung ab.<br />

Diese Erklärung der Bundesregierung zum Nachteil und Schaden von 82 Millionen<br />

Verbrauchern erfolgte im Dezember 2010, ein Jahr bevor es dem Arbeitskreis Faires Wasser<br />

dann im Dezember 2011 zwar verspätet, jedoch erfolgreich gelang, durch<br />

„Aufklärungsarbeit“ in einigen Bundesministerien eine ausgewogenere Informationsbasis<br />

anstelle der zuvor bestandenen einseitigen Lobbyisten-Darstellung herbei zu führen.<br />

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