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1.12 Forderungen der hessischen IHKs zur kommunalen Wasserver- und<br />

-entsorgung<br />

Aufgrund dieser Studie wurde von der IHK Darmstadt (Internet: Dokument-Nr. 20423 –<br />

Ansprechpartner Mark Becker) festgestellt: „Die Qualität des Gewerbe- und<br />

Industriestandorts Hessen hat für die hessische Industrie- und Handelskammern<br />

herausragende Bedeutung“, und sie fordert:<br />

- Transparenz auf dem hessischen Wassermarkt ist dringend erforderlich. Bei fast<br />

vierhundert öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen und 426 Städten und<br />

Gemeinden in Hessen ist Intransparenz geradezu vorprogrammiert.<br />

- Abgaben, Gebühren und hohe Kosten für Ver- und Entsorgungsleistungen müssen<br />

auf den Prüfstand.<br />

- Über Ausschreibungen für alle Dienstleistungen im Wasserbereich muss mehr<br />

Wettbewerb geschaffen werden.<br />

- Wo Wettbewerb durch natürliche Monopole nicht möglich ist, bedarf es mehr<br />

Transparenz und Kontrolle.<br />

- Es ist zu überprüfen, ob kleinräumige Gebietsmonopole noch zeitgemäß sind.<br />

- Strukturkosten müssen offengelegt und einem Benchmarking unterzogen werden.<br />

- Mehr interkommunale Kooperation bei der Wasserver- und -entsorgung ist dringend<br />

geboten.<br />

- Durch Bündelung von Kompetenzen müssen Synergien bei der Erstellung und dem<br />

Betrieb von Netzen und Anlagen erschlossen und den Kunden weitergegeben werden.<br />

- Einnahmen aus der Wasserversorgung der Kommunen dürfen nicht als Geldquelle<br />

für andere kommunale Aufgaben benutzt werden.<br />

Von der IHK Biedenkopf, die federführend bei dieser Studie tätig war, wurde<br />

ausgeführt:<br />

„Ziel der Bemühungen der hessischen IHKs ist es, längerfristig auf eine Senkung der<br />

Preise/Gebühren hinzuwirken, um die Kommunen als Unternehmensstandorte attraktiver zu<br />

machen. Die Preis/Gebührensenkung kann beispielsweise über verstärkte interkommunale<br />

Kooperation wie Verbundsysteme erreicht werden. Einsparungen bei der gemeinsamen<br />

Wasserförderung oder der Entsorgung von Abwasser könnten so an die Unternehmen, aber<br />

natürlich auch an die privaten Haushalte, weitergegeben werden.“<br />

1.13 Stellungnahmepunkt „Wasserversorgung“ des Bundeskartellamtes zum<br />

Regierungsentwurf zur 8. GWB-Novelle (30.11.2011 u. 22.6.2012)<br />

In der Stellungnahme vom 30.11.2011 heißt es u.a., dass bei dem vorliegenden Entwurf<br />

- Kunden von öffentlich-rechtlichen Wasserversorgern weiterhin nicht von der<br />

kartellbehördlichen Missbrauchsaufsicht profitieren können<br />

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