SCHWARZBUCH
SCHWARZBUCH
SCHWARZBUCH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ähnlich äußerte sich Nikolaus Geiler, Sprecher des Arbeitskreises Wasser des<br />
Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz BBU, in seinem E-Mail vom 29.2.2012<br />
an den Verfasser des Schwarzbuches:<br />
>Mit der moralischen Keule von „Abzocke“ zu sprechen, geht unserer Ansicht nach<br />
allerdings zu weit, weil die „Zweckentfremdung“ von Wasser- und Abwassergebühren<br />
letztlich doch wieder dem Gemeinwesen in der jeweiligen Kommune zu Gute<br />
gekommen ist.<<br />
4.13 Keinerlei Effizienz-Kontrolle durch die Kommunalaufsicht<br />
Ob ein öffentlich-rechtlicher Wasserversorger sehr viel mehr Personal als erforderlich<br />
beschäftigt oder in anderer Hinsicht unwirtschaftlich arbeitet (was in der freien Wirtschaft<br />
durch den Wettbewerb mittel- oder längerfristig zu einem Verschwinden des Unternehmens<br />
vom Markt bewirkt), interessiert die Kommunalaufsicht nicht (selbst wenn dort überhaupt die<br />
erforderliche betriebswirtschaftliche Kontroll-Kompetenz vorhanden sein sollte). Sie prüft<br />
lediglich und anscheinend auch nicht immer intensiv wie es geboten wäre, dass die Kosten,<br />
die der öffentlich-rechtliche Wasserversorger umlegt, existieren; ob die Kosten durch<br />
effizienteres Management und Organisation reduziert werden können, ist nicht die<br />
Aufgabenstellung der Kommunalaufsicht, wodurch der Ineffizienz zum Nachteil der<br />
Konsumenten alle Tore geöffnet sind, wie auch die Monopolkommission in ihrem<br />
Regierungs-Gutachten befürchtete.<br />
Ein exemplarisches Versagen der Kommunalaufsicht auf allen Ebenen (Landrat,<br />
Regierungspräsidium, Hessisches Innenministerium) – außerhalb der Wasserentgelt-<br />
Thematik – ist am Fall der rechtswidrigen Unterlassung einer nach EU-Vorschriften<br />
erforderlichen Ausschreibung bei der Sanierung der Autalhalle (einer Mehrzweckhalle)<br />
Niedernhausen anzuführen, was zu einem Anstieg der Kosten um fast 70 Prozent auf € 4,6<br />
Millionen zum Schaden der Bürger beitrug. Erst das Urteil des Europäischen Gerichtshofes<br />
vom 15.3.2012 gegen die Bundesrepublik Deutschland führte dazu, dass (laut FAZ-Artikel<br />
„Dreistigkeit des Bürgermeisters kennt keine Grenzen“ vom 26.7.2012) der Vertrag mit dem<br />
örtlichen Architekturbüro durch Intervention des Bundesministeriums, das EU-Strafgelder<br />
vermeiden wollte, Mitte 2012 beendet wurde, was dem Schwarzbuch-Verfasser auch mit<br />
Schreiben vom 8.8.2012 im Auftrage des zuständigen EU-Kommissars, Michel Barnier,<br />
bestätigt wurde.<br />
4.14 Horrende „Wiederkehrende Beiträge“ für Schmutz- und<br />
Oberflächenwasser in Rheinland-Pfalz<br />
Ein im Arbeitskreis Faires Wasser vernetztes Mitglied informierte über horrende<br />
„Wiederkehrende Beiträge“, die insbesondere Eigentümer von großen Grundstücken im<br />
ländlichen Raum belasten, die nur zu einem winzigen Teil bebaut sind (z.B. ein kleines<br />
Häuschen mit 5.000 – 10.000 m² Wiese, wo das Wasser überwiegend im Erdreich versickert<br />
ohne die Kanalisation zu belasten). Eine Anfrage beim Umweltministerium von Rheinland-<br />
Pfalz am 1.8.2012 erbrachte die folgende Auskunft: Man habe in Rheinland-Pfalz die<br />
„Europäische Wasserrahmen-Richtlinie“ zum Anlass genommen, um das Gesamt-Wasser-<br />
Gebühren-Aufkommen zu „stabilisieren“. Durch die „Wiederkehrenden Beiträge“ für<br />
versickerndes Oberflächenwasser habe man jährlich ca. € 100 Millionen Einnahmen bei etwa<br />
€ 757 Millionen Abwasser-Einnahmen, es bestünde etwa ein Verhältnis von 1 : 7. Eine<br />
37