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SCHWARZBUCH

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Ähnlich äußerte sich Nikolaus Geiler, Sprecher des Arbeitskreises Wasser des<br />

Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz BBU, in seinem E-Mail vom 29.2.2012<br />

an den Verfasser des Schwarzbuches:<br />

>Mit der moralischen Keule von „Abzocke“ zu sprechen, geht unserer Ansicht nach<br />

allerdings zu weit, weil die „Zweckentfremdung“ von Wasser- und Abwassergebühren<br />

letztlich doch wieder dem Gemeinwesen in der jeweiligen Kommune zu Gute<br />

gekommen ist.<<br />

4.13 Keinerlei Effizienz-Kontrolle durch die Kommunalaufsicht<br />

Ob ein öffentlich-rechtlicher Wasserversorger sehr viel mehr Personal als erforderlich<br />

beschäftigt oder in anderer Hinsicht unwirtschaftlich arbeitet (was in der freien Wirtschaft<br />

durch den Wettbewerb mittel- oder längerfristig zu einem Verschwinden des Unternehmens<br />

vom Markt bewirkt), interessiert die Kommunalaufsicht nicht (selbst wenn dort überhaupt die<br />

erforderliche betriebswirtschaftliche Kontroll-Kompetenz vorhanden sein sollte). Sie prüft<br />

lediglich und anscheinend auch nicht immer intensiv wie es geboten wäre, dass die Kosten,<br />

die der öffentlich-rechtliche Wasserversorger umlegt, existieren; ob die Kosten durch<br />

effizienteres Management und Organisation reduziert werden können, ist nicht die<br />

Aufgabenstellung der Kommunalaufsicht, wodurch der Ineffizienz zum Nachteil der<br />

Konsumenten alle Tore geöffnet sind, wie auch die Monopolkommission in ihrem<br />

Regierungs-Gutachten befürchtete.<br />

Ein exemplarisches Versagen der Kommunalaufsicht auf allen Ebenen (Landrat,<br />

Regierungspräsidium, Hessisches Innenministerium) – außerhalb der Wasserentgelt-<br />

Thematik – ist am Fall der rechtswidrigen Unterlassung einer nach EU-Vorschriften<br />

erforderlichen Ausschreibung bei der Sanierung der Autalhalle (einer Mehrzweckhalle)<br />

Niedernhausen anzuführen, was zu einem Anstieg der Kosten um fast 70 Prozent auf € 4,6<br />

Millionen zum Schaden der Bürger beitrug. Erst das Urteil des Europäischen Gerichtshofes<br />

vom 15.3.2012 gegen die Bundesrepublik Deutschland führte dazu, dass (laut FAZ-Artikel<br />

„Dreistigkeit des Bürgermeisters kennt keine Grenzen“ vom 26.7.2012) der Vertrag mit dem<br />

örtlichen Architekturbüro durch Intervention des Bundesministeriums, das EU-Strafgelder<br />

vermeiden wollte, Mitte 2012 beendet wurde, was dem Schwarzbuch-Verfasser auch mit<br />

Schreiben vom 8.8.2012 im Auftrage des zuständigen EU-Kommissars, Michel Barnier,<br />

bestätigt wurde.<br />

4.14 Horrende „Wiederkehrende Beiträge“ für Schmutz- und<br />

Oberflächenwasser in Rheinland-Pfalz<br />

Ein im Arbeitskreis Faires Wasser vernetztes Mitglied informierte über horrende<br />

„Wiederkehrende Beiträge“, die insbesondere Eigentümer von großen Grundstücken im<br />

ländlichen Raum belasten, die nur zu einem winzigen Teil bebaut sind (z.B. ein kleines<br />

Häuschen mit 5.000 – 10.000 m² Wiese, wo das Wasser überwiegend im Erdreich versickert<br />

ohne die Kanalisation zu belasten). Eine Anfrage beim Umweltministerium von Rheinland-<br />

Pfalz am 1.8.2012 erbrachte die folgende Auskunft: Man habe in Rheinland-Pfalz die<br />

„Europäische Wasserrahmen-Richtlinie“ zum Anlass genommen, um das Gesamt-Wasser-<br />

Gebühren-Aufkommen zu „stabilisieren“. Durch die „Wiederkehrenden Beiträge“ für<br />

versickerndes Oberflächenwasser habe man jährlich ca. € 100 Millionen Einnahmen bei etwa<br />

€ 757 Millionen Abwasser-Einnahmen, es bestünde etwa ein Verhältnis von 1 : 7. Eine<br />

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