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SCHWARZBUCH

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5 Rechtswidrige, teils jahrzehntelang überhöhte Gebühren durch<br />

überdimensionierte Wasserzähler<br />

5.1 DVGW-Bemessungsvorschlag für Wasserzähler in Wohnanlagen im Jahr<br />

1981<br />

Bereits 1942 gab es eine „Eich-Ordnung“ der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt, und<br />

seit 1979 unterliegen Kaltwasserzähler der Eichpflicht.<br />

In „gwf-wasser/abwasser 122 (1981) H 11“ wurde bei den Mitteilungen des DVGW,<br />

Redaktionelle Bearbeitung: Dr. H. Schwickerath, bei der Auswahl und Bemessung von<br />

Hauswasserzählern für Kaltwasser unter Punkt 4 angeführt:<br />

Bemessungsvorschlag für Wasserzähler in Wohnanlagen:<br />

Nenndurchfluss Max. Durchfluss WE/Druckspülern WE/Spülkästen<br />

Qn - m³/h<br />

Qmax - m³/h<br />

2,5 5 bis 15 bis 30<br />

6 12 (früher 10) 16-85 31-100<br />

10 20 86-200 101-200<br />

Bereits bei dieser Bestimmung hätte das oftmals angeführte „Lieschen Müller“ schon 1981<br />

sofort verstanden, dass man für den Durchfluss in einem Ein- oder 10-Familienhaus nicht<br />

einen Zähler benötigt, der für ein großes Hotel oder Krankenhaus erforderlich ist, sondern<br />

dass hierfür ein Qn 2,5 Zähler die korrekte Mess-Vorrichtung darstellt. In der DIN 1988 Teil<br />

3, auf deren Anwendung Wasserversorgungs-Unternehmen bestehen, wird auf diese<br />

Bestimmung (in Abschnitt 13) ausdrücklich und unmissverständlich verwiesen.<br />

In denselben Mitteilungen aus dem Jahr 1981 wurden „Übergangsvorschriften“ hinsichtlich<br />

des Erst-Eichens und Nach-Eichens der Wasserzähler behandelt, und unter<br />

„Wichtige Grundlegungen des neuen Rechts – Zielaspekte“ wurde ausgeführt:<br />

„Angebote der deutschen Wasserzählerindustrie haben EWG bauartzugelassene<br />

Kaltwasserzähler (Hauswasserzähler) der metrologischen Klassen A und B mit den<br />

Nenndurchflüssen Qn 2,5, Qn 6 und Qn 10 zum Gegenstand. Auf diese Weise soll dem<br />

Interesse der Verwender an vereinfachter Lagerhaltung, vermindertem<br />

Verwaltungsaufwand und sinnvoller Beschränkung der im Versorgungsnetz<br />

eingesetzten Zählergrößen, zugleich aber auch dem Grundgedanken verbesserter<br />

Wirtschaftlichkeit und ökonomischer Produktionsstraffung auf der Herstellerseite<br />

entsprochen werden.<br />

Der möglichst genauen Ermittlung des Wasserverbrauchs kommt unter dem<br />

Gesichtspunkt eines gerechten und billigen Interessensausgleich zwischen Lieferant<br />

und Konsumenten wachsende Bedeutung zu. Die vorstehenden Hinweise sollen<br />

helfen, diese Thematik – auch im Blick auf die Intentionen des Verbraucherschutzes –<br />

in das Bewußtsein der Beteiligten zu heben.“<br />

Eine äußerst gelungene „Grundregel“, die Wirtschaftlichkeit und Verbraucherschutz in<br />

Einklang bringt.<br />

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