SCHWARZBUCH
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durch „Flucht in die Rekommunalisierung“ der Kartellaufsicht – deren Vorgehensweise vom<br />
BGH bestätigt wurde – entziehen und einen zuvor als rechtwidrig festgestellten Wasserpreis<br />
nunmehr als „rechtskonforme“ Wassergebühr zum Nachteil und Schaden der Verbraucher<br />
„umetikettieren“ wollen).<br />
Das Arbeitskreis-Mitglied Rudek machte die nachfolgenden Feststellungen.<br />
Seit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe im Jahr 1999 sind die Wassertarife<br />
um 35 % gestiegen. Die Minderheitsgesellschafter RWE und Veolia, die zusammen 49,9 %<br />
der Anteile an der Berliner Wasser Holding AG halten, haben von insgesamt € 2,4 Mrd. an<br />
reinen Gewinnen 1,5 Mrd. verbuchen können, während sich das Land Berlin als<br />
Mehrheitsgesellschafter mit 923 Mrd. begnügen musste.<br />
Durch die Offenlegung der Verträge hat ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ)<br />
herausarbeiten können, dass die in den Verträgen vereinbarte disproportionale<br />
Gewinnverteilung zugunsten der privaten Minderheitsgesellschafter RWE und Veolia<br />
Auflagen des Verfassungsgerichts unterlaufen. In einem publizierten Leitfaden haben die<br />
Juristen des AKJ aufgezeigt, wie Abgeordnete mit einem Organstreitverfahren gegen die<br />
skandalösen Teilprivatisierungsverträge vorgehen können (nähere Informationen erhalten<br />
Interessierte auf der Homepage www.wasserbuerger.de).<br />
Das Bundeskartellamt verlangt eine Absenkung des Trinkwasserpreises von 15 %. Einer der<br />
privaten Investoren, RWE, einigte sich kürzlich mit dem Senat über den Rückkauf seines<br />
Gesellschafteranteils für 654 Mio. €, wozu allerdings die Berliner Abgeordneten noch<br />
zustimmen müssen und es wird auf einen gleichen Schritt seitens Veolia gehofft.<br />
Rudek kritisiert gemeinsam mit anderen Organisationen wie dem Bund der Steuerzahler und<br />
dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer, dass der Rückkauf ohne (!) eine Anfechtung<br />
der umstrittenen Verträge zu teuer ausfällt und verlangt in diesem Zusammenhang eine<br />
Preisanpassungsklausel, um bei Feststellung der Nichtigkeit der ursprünglichen<br />
Teilprivatisierungsverträge möglicherweise überhöhte Gewinnbeteiligungen der<br />
Privatinvestoren bei einem Rückkaufspreis verrechnen zu können.<br />
Erst eine kostengünstige Rekommunalisierung eröffnet Spielräume für eine entlastende<br />
Absenkung der Wasserpreise.<br />
9.6 Streit um überhöhte Gebühren durch überdimensionierte Wasserzähler<br />
in diversen Bundesländern, was auch etliche Mitglieder des<br />
Arbeitskreises Faires Wasser betrifft<br />
Da im Kapitel 5 sehr intensiv hierüber berichtet wurde, sei hier nur noch global festgestellt,<br />
dass die meisten überdimensionierten Wasserzähler in den Neuen Bundesländern (hier<br />
insbesondere in Leipzig/Sachsen) und in Nordrhein-Westfalen (hier insbesondere in<br />
Düsseldorf und Mönchengladbach), aber auch in Bayern festgestellt wurden, was z.T.<br />
jahrelang von den Wasserversorgern geleugnet wurde (und in Düsseldorf sogar zu einer<br />
Strafanzeige gegen drei Vertreter eines Versorgers führte) und erst durch die Hartnäckigkeit<br />
von Bürgern, etlichen Medien-Berichterstattungen und einem BGH-Urteil bestätigt werden<br />
konnte. Wie in anderen Fällen haben die Wasserversorger anscheinend darauf spekuliert,<br />
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