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SCHWARZBUCH

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durch „Flucht in die Rekommunalisierung“ der Kartellaufsicht – deren Vorgehensweise vom<br />

BGH bestätigt wurde – entziehen und einen zuvor als rechtwidrig festgestellten Wasserpreis<br />

nunmehr als „rechtskonforme“ Wassergebühr zum Nachteil und Schaden der Verbraucher<br />

„umetikettieren“ wollen).<br />

Das Arbeitskreis-Mitglied Rudek machte die nachfolgenden Feststellungen.<br />

Seit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe im Jahr 1999 sind die Wassertarife<br />

um 35 % gestiegen. Die Minderheitsgesellschafter RWE und Veolia, die zusammen 49,9 %<br />

der Anteile an der Berliner Wasser Holding AG halten, haben von insgesamt € 2,4 Mrd. an<br />

reinen Gewinnen 1,5 Mrd. verbuchen können, während sich das Land Berlin als<br />

Mehrheitsgesellschafter mit 923 Mrd. begnügen musste.<br />

Durch die Offenlegung der Verträge hat ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ)<br />

herausarbeiten können, dass die in den Verträgen vereinbarte disproportionale<br />

Gewinnverteilung zugunsten der privaten Minderheitsgesellschafter RWE und Veolia<br />

Auflagen des Verfassungsgerichts unterlaufen. In einem publizierten Leitfaden haben die<br />

Juristen des AKJ aufgezeigt, wie Abgeordnete mit einem Organstreitverfahren gegen die<br />

skandalösen Teilprivatisierungsverträge vorgehen können (nähere Informationen erhalten<br />

Interessierte auf der Homepage www.wasserbuerger.de).<br />

Das Bundeskartellamt verlangt eine Absenkung des Trinkwasserpreises von 15 %. Einer der<br />

privaten Investoren, RWE, einigte sich kürzlich mit dem Senat über den Rückkauf seines<br />

Gesellschafteranteils für 654 Mio. €, wozu allerdings die Berliner Abgeordneten noch<br />

zustimmen müssen und es wird auf einen gleichen Schritt seitens Veolia gehofft.<br />

Rudek kritisiert gemeinsam mit anderen Organisationen wie dem Bund der Steuerzahler und<br />

dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer, dass der Rückkauf ohne (!) eine Anfechtung<br />

der umstrittenen Verträge zu teuer ausfällt und verlangt in diesem Zusammenhang eine<br />

Preisanpassungsklausel, um bei Feststellung der Nichtigkeit der ursprünglichen<br />

Teilprivatisierungsverträge möglicherweise überhöhte Gewinnbeteiligungen der<br />

Privatinvestoren bei einem Rückkaufspreis verrechnen zu können.<br />

Erst eine kostengünstige Rekommunalisierung eröffnet Spielräume für eine entlastende<br />

Absenkung der Wasserpreise.<br />

9.6 Streit um überhöhte Gebühren durch überdimensionierte Wasserzähler<br />

in diversen Bundesländern, was auch etliche Mitglieder des<br />

Arbeitskreises Faires Wasser betrifft<br />

Da im Kapitel 5 sehr intensiv hierüber berichtet wurde, sei hier nur noch global festgestellt,<br />

dass die meisten überdimensionierten Wasserzähler in den Neuen Bundesländern (hier<br />

insbesondere in Leipzig/Sachsen) und in Nordrhein-Westfalen (hier insbesondere in<br />

Düsseldorf und Mönchengladbach), aber auch in Bayern festgestellt wurden, was z.T.<br />

jahrelang von den Wasserversorgern geleugnet wurde (und in Düsseldorf sogar zu einer<br />

Strafanzeige gegen drei Vertreter eines Versorgers führte) und erst durch die Hartnäckigkeit<br />

von Bürgern, etlichen Medien-Berichterstattungen und einem BGH-Urteil bestätigt werden<br />

konnte. Wie in anderen Fällen haben die Wasserversorger anscheinend darauf spekuliert,<br />

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