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SCHWARZBUCH

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weitere Erkundigung beim Statistischen Landesamt von Rheinland-Pfalz, Bad Ems, führte zu<br />

der Information, dass es acht unterschiedliche Erhebungen hierfür in den Kommunen von<br />

Rheinland-Pfalz gäbe und es fiel die saloppe Bemerkung, dass man in Rheinland-Pfalz „aus<br />

dem Vollen schöpfe“. Als überproportional lebenslang von diesen „Wiederkehrenden<br />

Beiträgen“ Betroffener hat Herr Klemens Rutsch aus 54 668 Ernzen (der einen Verein für<br />

Betroffene gegründet hat) keine saloppe Sichtweise bei dieser Abzocke-Erscheinung,<br />

sondern er prangert diese unausgewogene Vorgehensweise massiv an, die ausschließlich<br />

auf die bebaubare Grundstücksgröße abstellt. Dem Schwarzbuch-Verfasser liegt u.a. seine<br />

graphische Darstellung von lebenslangen Belastungen für Wasser/Abwasserabgaben in der<br />

Gemeinde Konz vor, wobei er den Vergleich zwischen einer Stadtbewohner-Familie A<br />

mit 500 m² Grundstücksgröße und einer Landbewohner-Familie B mit 5.000 m²<br />

Grundstücksgröße und gleichem Wasserverbrauch von 120 m³ pro Jahr gemacht hat;<br />

die Familie A leitet ihr Regenwasser in den Kanal, Familie B lässt das Regenwasser<br />

vor Ort versickern:<br />

Lebensbelastung für die Familie (ohne Preissteigerungsrate)<br />

A B<br />

2010 € 912 € 2.531<br />

2030 (akkumuliert € 2.800 € 63.025<br />

2060 (akkumuliert € 45.600 € 126.550<br />

Herr Rutsch stellt fest:<br />

„Ein Grundstückseigentümer mit durchschnittlichem Einkommen auf dem Land geht<br />

also mehr als 1 Monat/Jahr nur für diese Abgaben arbeiten und erhält nur dieselbe<br />

Gegenleistung von seinen Wasserwerken wie der Stadtbewohner auch.<br />

Die WKB sind demnach nichts anderes als verdeckte Grundstückssteuer!“<br />

„Für befestigte Flächen darf eine Kommune keine Regenwassergebühr erheben, wenn<br />

der dort niedergehende Niederschlag nicht bis zur Kanalisation gelangt, das hat das<br />

Verwaltungsgericht Minden entschieden (Az: 3 K 825/10)“, schrieb RP Online am<br />

27.10.2011, was die Frage auslöst, ob Herr Rutsch einfach nur im falschen Bundesland<br />

wohnt.<br />

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