SCHWARZBUCH
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müsste, telefonierte der Schwarzbuch-Verfasser erneut am 10.11.2010 um 14.20 Uhr mit<br />
Herrn Höhler, der weiterhin sein Interesse unterstrich und erklärte, dass solche Weiterleitung<br />
von Rheinwasser nach Niedernhausen ökonomisch unsinnig wäre, weil man dann extrem<br />
kostenaufwendige zusätzliche Leitungen bauen müsste; außerdem könnte dieses vertraglich<br />
ausgeschlossen werden. Da die Gemeindewerke Niedernhausen sowohl die Trinkwasserver-<br />
als auch die Abwasserentsorgung durchführen, ESWE nur die Trinkwasser-Versorgung,<br />
telefonierte der Schwarzbuch-Verfasser am 12.1.2011 um 9.43 Uhr ein drittes Mal mit Herrn<br />
Höhler, der weiterhin sein Interesse für das Trinkwasser-Management bestätigte und<br />
erklärte, dass er keine Schwierigkeiten seitens der ELW (der Schwestergesellschaft der<br />
ESWE) sehe, die Niedernhausener Abwasserentsorgung zu den ELW-Tarifen von € 2,15 pro<br />
m³ Abwasser (Niedernhausen: € 2,60) bzw. € 0,70 pro m² Oberflächenwasser<br />
(Niedernhausen: € 0,84) durchführen zu lassen.<br />
Darauf hin informierte der Schwarzbuch-Verfasser den Bürgermeister und den Gemeindevorstand<br />
über die mit Herrn Höhler geführten Sondierungs-Telefonate (worüber er jeweils<br />
sofort Gesprächsprotokolle anfertigte) und forderte ihn auf, Kontakte mit Herrn Höhler<br />
aufzunehmen.<br />
Entgegen der dreimaligen Interessens- und Bereitschaftsbekundung erklärte Herr Höhler (mit<br />
dem Rechtsunterzeichner Gabor) in einem Fax-Brief vom 6.2.2012 an den Bürgermeister,<br />
solche Erklärungen nicht abgegeben zu haben. Der Schwarzbuch-Verfasser – der während<br />
seiner Bankführungspositionen Wertpapierabschlüsse mit bis zu dreistelligen<br />
Millionenbeträgen telefonisch getätigt hatte – informierte über diese dubiose Erfahrung<br />
(zusammen mit den Gesprächsprotokollen) am 17.2.2012 den Hessischen Innen- und den<br />
Wirtschaftsminister sowie mit Durchschriften weitere Adressaten wie auch Herrn Höhler, der<br />
sich „verschämt“ jeder weiteren Bemerkung hierzu enthielt. Honi soit qui mal y pense!<br />
9.11 Kooperation und Informationsaustausch mit dem „Allgemeinen Verein<br />
für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland e.V.“ AVgK, Erfurt<br />
Der obige Verein mit Mitgliedern in mehreren alten und neuen Bundesländern hat seinen<br />
Fokus insbesondere auf grundgesetzwidrige Straßenausbaukosten gerichtet, wobei auch<br />
hier überhöhte Beiträge im Zusammenhang mit der Kanalisation anfallen können. Ein<br />
Vorstandsmitglied der AVgK konnte außerdem im Rahmen seiner juristischen Tätigkeit eine<br />
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Fäkalschlammentsorgung eines<br />
landwirtschaftlich genutzten Grundstücks klagemäßig erreichen (Das Thüringer OVG hat mit<br />
Beschluss vom 16.8.2012 – 1 ZKO 807/09 – das Urteil des VG Weimar vom 14.10.2009 – 3<br />
K 272/09 bestätigt).<br />
Die AVgK machte den Arbeitskreis Faires Wasser auch auf die Sendung „Kontrovers extra“<br />
des Bayerischen Rundfunks vom 30.5.2012 aufmerksam, bei der u.a. berichtet wurde, dass<br />
in Prichsenstadt/Unterfranken ein Abwasserkanal erneuert und in drei Straßen das<br />
Kopfsteinpflaster saniert werden sollte, wofür Anlieger bis zu € 58.000 zahlen sollten<br />
(betroffen mit fast € 40.000 war auch eine 86-jährige Witwe mit € 400 monatlicher Rente).<br />
Nach massiven Protesten der Bürger wurde gutachterlich festgestellt, dass bei der geplanten<br />
Maßnahme bei einigen älteren Häusern eine Unterspülungsgefahr (etwa wie beim<br />
Stadtarchiv Köln) bestand, und dass auch die Straßen günstiger zu sanieren waren.<br />
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