SCHWARZBUCH
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7 Ungleiche Rechtsposition von Konsumenten „öffentlichrechtlichen<br />
Wassers“ gegenüber Verbrauchern von „privatrechtlichen<br />
Wasser“ sowie eine komplett fehlenden Direkt-<br />
Klagemöglichkeit der ca. 40 Millionen Mieter gegen ihren Wasser-<br />
Monopolisten<br />
7.1 Fehler, Willkür, fehlende Transparenz und Informationsvorenthaltung<br />
Das zuvor angeführte Negativ-Beispiel, dass der Bürgermeister und die Mehrheit der<br />
Gemeindevertretung nicht dem Antrag einer Fraktion folgte, vor dem Beschluss über die<br />
rechtsstreitigen „Demokratie-Kosten“ (die auch die Trink- und Abwasserkosten belasten)<br />
eine kostenlose Rechtsauskunft beim Hessischen Städte- und Gemeindebund einzuholen,<br />
ist nahezu exemplarisch für Vorkommnisse, die von Mitgliedern des Arbeitskreises Faires<br />
Wasser in anderen Kommunen leidvoll gemacht wurden. Die Nichtausschreibung der<br />
Sanierung der Mehrzweckhalle in Niedernhausen, die zu einer Kostenexplosion beitrug<br />
sowie einer Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen<br />
Gerichtshof und einer Gefahr von Strafgeldern durch die EU führte, steht zwar nicht im<br />
Zusammenhang mit Wassergebühren, zeigt jedoch negative Vorgehensweisen zum Nachteil<br />
der Bürger auf. Ein detaillierter Nachweis über 2009 getätigte Trinkwasser-Netzsanierungen<br />
wurde dem Schwarzbuch-Verfasser in Niedernhausen vorenthalten mit der stereotypen<br />
Erklärung, dass alles vom Wirtschaftsprüfer gutgeheißen sei, wobei im betreffenden WP-<br />
Bericht allerdings keinerlei Einzelaufschlüsselung zu finden war. Der Bürgermeister von<br />
Niedernhausen hatte bereits zu verantworten, dass in den 1990ern dem Hotel Micador<br />
akkumuliert DM 575.000 zu wenig Trinkwassergebühren berechnet worden waren und die<br />
Ansprüche zu verjähren drohten und nur rein zufällig durch die Pleite des zum Hotel<br />
gehörenden Rhein-Main-Theaters entdeckt und verhindert wurden: Auch seinerzeit wurden<br />
die Wassergebühren wohl vom Prüfer gutgeheißen.<br />
Nachdem schon die Bundesregierung und die Wasser-Lobby ihrer Ankündigung, eine<br />
Transparenz für Wasser-Entgelte zu schaffen nicht nachkommen, „üben“ sich auf<br />
kommunaler Ebene die Gemeinden gleichfalls in dieser Informations-Verweigerungshaltung.<br />
Und selbst dort wo es so etwas wie ein „Informations-Freiheitsgesetz“ gibt, sind Willkür,<br />
Intransparenz und Auskunftsverweigerung „auf der Tagesordnung“.<br />
Der Kläger Willi Klöß aus Sinn (bei Gießen)/Hessen dokumentierte in einem mehrseitigen<br />
Schreiben an die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger Schikane und<br />
Informations-Verweigerungen der Gemeinde, Wegschauens der Kommunalaufsicht sowie<br />
eine gerichtliche „Verschleppung“ seiner Klage über mehrere Jahre, was er – nach<br />
Inkrafttreten des Gesetzes gegen überlange Gerichtsverfahren auch gegenüber dem<br />
Verwaltungsgericht rügte, was wiederum der Gießener Verwaltungsrichter in der mündlichen<br />
Verhandlung am 1.2.2012 (bei der auch der Schwarzbuch-Verfasser zugegen war) auch<br />
einräumte.<br />
Laut BILD-Zeitung vom 4.8.2012 erhielt zum ersten Mal eine Klägerin eine Entschädigung,<br />
weil das Gerichtsverfahren zu lange dauerte:<br />
„Das Oberverwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt sprach einer Polizistin 3000 Euro zu, die auf<br />
ihre Versetzung geklagt und seit zwei Jahren auf eine Entscheidung wartet.“<br />
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