SCHWARZBUCH
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14.3.2011 – ein Klaus Kraemer von den Stadtwerken eine Beteiligung für den von ihm selbst<br />
eingebauten kleineren Wasserzähler verlangte. Der Leiter der Stadtwerke Roger Files wurde<br />
damit zitiert, dass es nur um eine Hand voll Kunden gehe und Marc Gonsior von der<br />
Wasserzähler-Prüfstelle habe erklärt, dass in den letzten drei Jahren nur 15 Haushalte<br />
wechseln konnten.<br />
Den Schwarzbuch-Verfassern liegt auch ein Schreiben der E.0N Westfalen Weser AG,<br />
Minden, vom 11.5.2010 vor, das versucht, die Installation eines überdimensionierten Zählers<br />
zu rechtfertigen. Auch wenn die Verteidigung des installierten überdimensionierten Zählers<br />
falsch ist, so bestätigt dieses Schreiben andererseits genau das, was beim Verfahren<br />
vor dem OLG Dresden bestritten wurde, nämlich die erforderliche Vorgehensweise<br />
nach dem Arbeitsblatt W 406 der DVGW:<br />
„…Die Auswahl und Dimensionierung eines Wasserzählers erfolgt nach den Allgemeinen<br />
Versorgungsbedingungen Wasser Versorgung (§ 12, AVBWasserV). Sie legen fest, dass<br />
Trinkwasseranlagen in Gebäuden und Grundstücken den Technischen Richtlinien und<br />
Vorschriften der DIN 1988-3 (Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen; Ermittlung<br />
Rohrdurchmesser) sowie dem Arbeitsblatt W 406 der DVGW (Volumen- und<br />
Durchflussmessung von kaltem Trinkwasser in Druckrohrleitungen) entsprechen müssen.“<br />
An anderer Stelle dieses Briefes wird allerdings inkorrekt behauptet, der Spitzendurchfluss<br />
(also nach DIN, im Widerspruch zu W 406) wäre der Maßstab für die Zählerbestimmung!<br />
Ein ebenfalls in Minden wohnendes Mitglied des Arbeitskreises Faires Wasser, das ebenfalls<br />
von der E.ON ein völlig unbefriedigendes Schreiben erhielt, will der Eichbehörde seine<br />
Feststellungen über Verbrauchsdifferenzen von bis zu 10 % bei einem Qn 2,5 Zähler<br />
gegenüber einem (von ihm geforderten) Qn 1,5 Zähler (die er in Reihe geschaltet und<br />
intensiv beobachtet hat) mitteilen.<br />
Dem Schwarzbuch-Verfasser liegt ein Schreiben eines Verwalters einer Wohnanlage aus<br />
Hoym/Sachsen-Anhalt an den MDR vom 15.1.2009 vor, der aufgrund einer MDR-TV-<br />
Sendung gegenüber der MIDEWA, Köthen einen Zählerwechsel für die Wohnanlage<br />
durchsetzen konnte, sich dabei jedoch auf eine Risiko- und Kostenpflicht einlassen musste.<br />
Bürger aus Halle/Sachsen-Anhalt forderten am 29.11.2010 das Sächsische Landesamt für<br />
Mess- und Eichwesen, Dresden, auf zu prüfen, ob Verstöße gegen das Eichgesetz<br />
vorliegen, da ein Wohnhaus in Leipzig mit 8 Wohneinheiten bis 1998 mit einem adäquaten<br />
Qn 2,5-Zähler ausgestattet war, der danach durch einen überdimensionierten Qn 6,0-Zähler<br />
ausgetauscht wurde.<br />
In Düsseldorf und Mönchengladbach sind wie zuvor erwähnt Klagen wegen<br />
Rückforderung überhöhter Zählergebühren anhängig.<br />
Die BILD-Zeitung hatte am 25.10.2010 unter der Überschrift<br />
„Stadtwerke-Chef geht auf Wasseruhren-Opfer zu“ geschrieben:<br />
>Rückzahlungs-Forderungen, jetzt sogar Betrugsvorwürfe – der Skandal um 26000 falsche<br />
Wasseruhren in Düsseldorfer Häusern (BILD berichtete) weitet sich aus. Betroffen sind über<br />
60 000 Kunden, die von den Stadtwerken ihr Wasser beziehen.<br />
Detlef Pouille (56) Ausbilder für Installateure in NRW:<br />
„Über 20 Jahre zahlen sie zuviel Gebühren für zu große Wasseruhren. Und für falsche<br />
Rechnungen, große Uhren messen falsch. Das hat das Eichamt bestätigt.“<br />
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