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SCHWARZBUCH

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gegenwärtig aus, um im Einzelfall gegen missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise<br />

von Unternehmen vorzugehen.<br />

In der zitierten Stellungnahme hat Bundesministerin Ilse Aigner die Grundsatzentscheidung<br />

des Bundesgerichtshofes vom 2. Februar 2010 (Az.: KVR 66/08) begrüßt.<br />

Sie hat dies zum Anlass genommen, dass Anbieter von Trinkwasser ihre marktbeherrschende<br />

Stellung nicht missbräuchlich ausnutzen dürfen.“<br />

Auf ein Schreiben des Schwarzbuch-Verfasser vom 13.2.2012 an die Fraktionsvorsitzenden<br />

der Bundestagsparteien antwortete Dr. Joachim Pfeiffer MdB, Vorsitzender der<br />

Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen<br />

Bundestag im Auftrag des Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder, am 26.3.2012 und<br />

schrieb u.a. zur 8. GWB-Novelle:<br />

„Eine Ausdehnung der geltenden kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf<br />

Wassergebühren ist u.a. deswegen nicht vorgesehen, da die Gesetzgebungskompetenz<br />

des Bundes hier höchst umstritten ist. Darüber wäre mit erheblichem<br />

Widerstand seitens der Länder und der Kommunen zu rechnen. Das gleiche gilt für<br />

Forderungen der Bundesnetzagentur und der Monopolkommission nach einer<br />

sektorspezifischen Regulierung der Wasserwirtschaft. Länder und Kommunen lehnen<br />

dieses ebenfalls strikt ab.“<br />

Das bedeutet wohl im Klartext, dass die 11.250 Kommunen mehr oder weniger selbst über<br />

eine Kontrolle ihrer kommunalen Wasserversorger bestimmen können zum Nachteil und<br />

Schaden der 82 Millionen Wasserkonsumenten.<br />

Die seit Jahren von Bundesregierung und Wasserwirtschaft angekündigte Transparenz wird<br />

nicht erbracht, „Kartellstraftäter“ können sich anscheinend bei Feststellung eines<br />

„Ausbeutungs-Tatbestandes“ einfach rekommunalisieren und den von Konsumenten<br />

abgezockten „Unrechtsgewinn“ behalten. Sind das noch Rechtsstaats-Erscheinungen?<br />

An ein Regierungs-Effizienz-Programm für die Wasserwirtschaft wie in den<br />

Niederlanden ist wohl überhaupt nicht zu denken:<br />

Wenn schon der Bund und die Länder zahlreiche Aufgaben an die Kommunen übertragen<br />

und ihnen teilweise auch noch Mittel kürzen, muss den Gemeinden anscheinend ein<br />

kompensierender „Abzocke-Bereich“ überlassen bleiben.<br />

Die 1. Lesung der 8. GWB-Novelle fand am 15.6.2012 in Anwesenheit von ca. 30<br />

Abgeordneten im Deutschen Bundestag statt; im Herbst soll sie anscheinend in 2. und<br />

3. Lesung „durchgewinkt“ werden, zum Wohle der Wasser-Monopole und Lobbyisten<br />

(und nicht des deutschen Volkes von 82 Millionen Wasserkonsumenten).<br />

8.6 Wasser-Lobby verhindert Umsetzung der ISO-Forderungen nach<br />

Bürgerbeteiligung in deutschen Wasser- und Abwasserbetrieben<br />

Die International Organization for Standardization IOS (zu deutsch: Internationale<br />

Organisation für Normung) konnte nach Jahren kontroverser Beratung in nationalen und<br />

internationalen Gremien 2009 für die Wasserwirtschaft folgende Normen beschließen, wobei<br />

auch eine Bürgerbeteiligung in Wasser- und Abwasserbetrieben empfohlen wird:<br />

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