SCHWARZBUCH
SCHWARZBUCH
SCHWARZBUCH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
gegenwärtig aus, um im Einzelfall gegen missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise<br />
von Unternehmen vorzugehen.<br />
In der zitierten Stellungnahme hat Bundesministerin Ilse Aigner die Grundsatzentscheidung<br />
des Bundesgerichtshofes vom 2. Februar 2010 (Az.: KVR 66/08) begrüßt.<br />
Sie hat dies zum Anlass genommen, dass Anbieter von Trinkwasser ihre marktbeherrschende<br />
Stellung nicht missbräuchlich ausnutzen dürfen.“<br />
Auf ein Schreiben des Schwarzbuch-Verfasser vom 13.2.2012 an die Fraktionsvorsitzenden<br />
der Bundestagsparteien antwortete Dr. Joachim Pfeiffer MdB, Vorsitzender der<br />
Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen<br />
Bundestag im Auftrag des Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder, am 26.3.2012 und<br />
schrieb u.a. zur 8. GWB-Novelle:<br />
„Eine Ausdehnung der geltenden kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf<br />
Wassergebühren ist u.a. deswegen nicht vorgesehen, da die Gesetzgebungskompetenz<br />
des Bundes hier höchst umstritten ist. Darüber wäre mit erheblichem<br />
Widerstand seitens der Länder und der Kommunen zu rechnen. Das gleiche gilt für<br />
Forderungen der Bundesnetzagentur und der Monopolkommission nach einer<br />
sektorspezifischen Regulierung der Wasserwirtschaft. Länder und Kommunen lehnen<br />
dieses ebenfalls strikt ab.“<br />
Das bedeutet wohl im Klartext, dass die 11.250 Kommunen mehr oder weniger selbst über<br />
eine Kontrolle ihrer kommunalen Wasserversorger bestimmen können zum Nachteil und<br />
Schaden der 82 Millionen Wasserkonsumenten.<br />
Die seit Jahren von Bundesregierung und Wasserwirtschaft angekündigte Transparenz wird<br />
nicht erbracht, „Kartellstraftäter“ können sich anscheinend bei Feststellung eines<br />
„Ausbeutungs-Tatbestandes“ einfach rekommunalisieren und den von Konsumenten<br />
abgezockten „Unrechtsgewinn“ behalten. Sind das noch Rechtsstaats-Erscheinungen?<br />
An ein Regierungs-Effizienz-Programm für die Wasserwirtschaft wie in den<br />
Niederlanden ist wohl überhaupt nicht zu denken:<br />
Wenn schon der Bund und die Länder zahlreiche Aufgaben an die Kommunen übertragen<br />
und ihnen teilweise auch noch Mittel kürzen, muss den Gemeinden anscheinend ein<br />
kompensierender „Abzocke-Bereich“ überlassen bleiben.<br />
Die 1. Lesung der 8. GWB-Novelle fand am 15.6.2012 in Anwesenheit von ca. 30<br />
Abgeordneten im Deutschen Bundestag statt; im Herbst soll sie anscheinend in 2. und<br />
3. Lesung „durchgewinkt“ werden, zum Wohle der Wasser-Monopole und Lobbyisten<br />
(und nicht des deutschen Volkes von 82 Millionen Wasserkonsumenten).<br />
8.6 Wasser-Lobby verhindert Umsetzung der ISO-Forderungen nach<br />
Bürgerbeteiligung in deutschen Wasser- und Abwasserbetrieben<br />
Die International Organization for Standardization IOS (zu deutsch: Internationale<br />
Organisation für Normung) konnte nach Jahren kontroverser Beratung in nationalen und<br />
internationalen Gremien 2009 für die Wasserwirtschaft folgende Normen beschließen, wobei<br />
auch eine Bürgerbeteiligung in Wasser- und Abwasserbetrieben empfohlen wird:<br />
63