SCHWARZBUCH
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Vorwort<br />
Seit mehr als zwanzig Jahren werden überhöhte Frisch- und Abwasser-Entgelte von<br />
verschiedenen Organisationen angeprangert, kartellrechtliche Überprüfungen der<br />
Wasserpreise der hessischen privatrechtlichen Wasserversorger ab etwa Mitte der 1990er<br />
führten bis 2007 zu freiwilligen Preissenkungen zwischen 7 und 20 % in Hessen und zu<br />
Kartellverfügungen gegen Enwag Wetzlar, Mainova, Frankfurt/M. und die Städtischen Werke<br />
Kassel in den Jahren 2007 und 2008.<br />
Bereits 1981 veröffentlichte der DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.<br />
eindeutige Regeln für die adäquate Dimensionierung von Wasserzählern in Wohnanlagen;<br />
ein (vermutlich erstes) rechtskräftiges Urteil aus dem Jahre 1997 (OLG Naumburg 9 U<br />
909/97 - 164 – 6 O 390/96 LG Halle) bewirkte die Rückzahlung überhöhter Gebühren durch<br />
überhöhte Wasserzähler.<br />
Doch während Bürger und Betriebe durch einen Wechsel ihres Strom- und/oder Gas-<br />
Anbieters niedrigere Kosten (immer noch auf hohem Niveau) erreichen können, besteht<br />
diese Möglichkeit für die Verbraucher des „Grundnahrungsmittels“ Wasser nicht:<br />
Wasserkonsumenten (Bürger und Betriebe) sind infolge des bestehenden Anschlusszwanges<br />
„Gefangene“ des jeweiligen Wasser-Monopolisten.<br />
Dieses 1. Schwarzbuch erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die vom Arbeitskreis<br />
Faires Wasser zusammengetragenen Informationen zwar nahezu das gesamte<br />
Bundesgebiet berühren, andererseits sich der Arbeitskreis aus ehrenamtlich tätigen Bürgern<br />
und Gruppierungen formiert hat und weder über die umfangreichen administrativen<br />
Strukturen der diversen Wasser-Verbände noch über deren beträchtliche Mittel verfügt, um<br />
eigene umfangreiche wissenschaftliche Studien in Auftrag zu geben; der Arbeitskreis nimmt<br />
jedoch u.a. auf zahlreiche Studien Bezug.<br />
Es ist davon auszugehen, dass die Negativ-Auswirkungen für Bürger und Betriebe<br />
durch die Wasser-Monopolisten noch wesentlich gravierender sind als bereits im<br />
Schwarzbuch erfasst.<br />
Einige exemplarische Negativdaten:<br />
In BERLIN zahlen 3,5 Millionen Bürger (laut Bundeskartellbehörde) um 18 % überhöhte<br />
Wasserpreise.<br />
In HESSEN stellte die Kartellbehörde – die nur für die rd. 50 privat-rechtlichen<br />
Wasserversorger (von ca. 440 hessischen Wasserversorgern) zuständig war – fest, dass<br />
allein hierbei 1,5 Millionen Bürgern, d.h. 25 % der hessischen Bevölkerung, überhöhte<br />
Wasserpreise berechnet wurden (z.B. müssten die Versorger in Frankfurt/Main und Kassel<br />
die Preise um 37 % senken; gegen die ESWE Wiesbaden besteht die Forderung, die Preise<br />
um 44 % zu reduzieren).<br />
Der Energie- u. Wasserkonzern Mainova, Frankfurt/M. bildete für Kartellforderungen bereits<br />
2009 Rückstellungen von € 51 Millionen. In Wiesbaden, wo die Presse überhöhte<br />
Wasserkosten von Euro 75 Millionen in den zurückliegenden fünf Jahren in Wiesbaden<br />
berichtete, wurde die Wasserversorgung „rekommunalisiert“, und die gleich hohe (wie der<br />
vorherige rechtswidrige Preis) Gebühr soll jetzt rechtskonform sein. – In ihrer (seit 2009)<br />
bereits zweiten Studie der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen, stellte diese am 10.5.2012