SCHWARZBUCH
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ihrer Rohre mit 100 Jahren und länger angeben. Schwachstellen sind meist defekt<br />
gewordene Verbindungen, die überwiegend mit einem Relining (an geeigneten Stellen wird<br />
der Defekt durch Einschiebung eines dünneren Rohres in das vorhandene Rohr) behoben<br />
werden. Selbst hier ist noch zu hinterfragen, ob eine solche Maßnahme (je nach Länge) voll<br />
als Kosten in die GuV gehört oder über einen adäquaten Zeitraum abzuschreiben ist.<br />
Der ehemalige technische Geschäftsführer der Kommunalen Wasserwerke Leipzig und<br />
ehemaliger Vizepräsident des Verbandes Kommunaler Unternehmen VKU, Dr. Andreas<br />
Schirmer, erklärte (laut Internet-Information von energiemarkt-medien) z.B. vor einigen<br />
Jahren: „Wir wissen, dass Grauguss-Leitungen 120 Jahre halten.“<br />
4.6 Belastung der Wasserkonsumenten in Niedernhausen mit<br />
rechtsstreitigen „Demokratie-Kosten“<br />
Niedernhausen (bei Wiesbaden) ist anscheinend die einzige Gemeinde in Hessen, die ihre<br />
Trink- und Abwassergebühren mit rechtsstreitigen „Demokratiekosten“ (anteilige Kosten für<br />
den Bürgermeister, Orts-, Ausländer-, Behinderten-Beirat usw.) belastet hat. Hierzu gibt es<br />
anscheinend gegenteilige Urteile in fünf Bundesländern, jedoch bisher noch nicht in Hessen.<br />
Bei der Gemeindevertreter-Versammlung am 9.2.2011 stellte der Fraktionsvorsitzende von<br />
Bündnis 90/Die Grünen in Anwesenheit von mehreren Dutzend Bürgern unwidersprochen<br />
fest, dass eine (vorsätzlich zurückgehaltene) Anfrage des Bürgermeisters beim Hessischen<br />
Städte- und Gemeindebund nach der Gebotenheit dieser Demokratiekosten vom HStGB<br />
negativ entschieden worden wäre.<br />
Außerdem ist festzuhalten, dass Kommunen auch teilweise von Wasserverbänden (mit Sitz<br />
außerhalb der betreffenden Gemeinden) versorgt werden, bei denen keine Orts-, Ausländer-,<br />
Behinderten-Beiräte existieren.<br />
4.7 Unzulässige Umwälzung von Löschwasser-Kosten auf die<br />
Wassergebühren-Zahler<br />
Löschwasserkosten dürfen – wie in der Missbrauchsverfügung der Hessischen<br />
Kartellbehörde vom 23.12.2010 gegen Enwag Wetzlar dargelegt – nicht auf die<br />
Trinkwasser-Entgelte umgelegt werden, da es sich hierbei um eine allgemeine kommunale<br />
Aufgabe handelt, die nicht von den Wasserkonsumenten kostenmäßig zu tragen ist. Das<br />
Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den<br />
Katastrophenschutz (HBKG), das in seiner novellierten Form am 3.12.2010 in Kraft<br />
getreten ist, enthält jetzt auch eine klare Kostenregel.<br />
Auch dieser Posten dürfte unzulässigerweise in zahlreichen Trinkwasser-Entgelten zu finden<br />
sein.<br />
Ebenso sind die Kosten für Installation von Hydranten nicht dem Wassergebühren-Zahler<br />
anzulasten.<br />
4.8 Doppelfinanzierung in Hessen (bei Bemessung der kalkulatorischen<br />
Abschreibungen)<br />
Beim Abzug der Zuschüsse und Beiträge vom Restbuchwert der Anlagen werden die<br />
hessischen Gebührenzahler gegenüber anderen Bundesländern benachteiligt. Die aktuelle<br />
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