SCHWARZBUCH
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7.6 Zynisch empfundene Behauptung eines Vertreters des Hessischen<br />
Städte- und Gemeindebund, dass Kunden der öffentlich-rechtlichen<br />
Wasserversorger einen wesentlich besseren Schutz haben<br />
In der Hessischen Städte- und Gemeinde-Zeitung Nr. 5 Mai 2010 schreibt der Ltd. VD<br />
Wolfgang Fabry, Mühlheim am Main, unter der Überschrift „Wi(e?)der das Gerücht von der<br />
kommunalen Abzocke beim Wasserpreis“ u.a.:<br />
„Bei dem relativ geringen Streitwert derartiger Anfechtungsklagen ist nicht mit hohen<br />
Prozesskosten zu rechnen, weshalb die Aussage getroffen werden kann, dass die<br />
Kunden der öffentlich-rechtlichen Wasserversorger einen wesentlich besseren Schutz<br />
genießen als die Kunden von privatrechtlich organisierten Wasserversorgern.“<br />
Diese als zynisch-volksverdummend und bürgerverachtend empfundene Falschbehauptung<br />
kommt von einem führenden Vertreter derselben Organisation, die dem hessischen<br />
Ministerpräsidenten (laut Handelsblatt) gedroht hatte, dass sich der Verband landesweit<br />
rekommunalisieren würde, wenn weitere Kartellverfügungen erlassen würden.<br />
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