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SCHWARZBUCH

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9 Exemplarische Erfahrungs-Nachweise von Mitgliedern des<br />

Arbeitskreises Faires Wasser<br />

In den vorherigen Kapiteln sind bereits mehrere der von überhöhten Wasserentgelten<br />

betroffenen Mitglieder des Arbeitskreises Faires Wasser kurz dargestellt worden, weswegen<br />

in diesem Kapitel auch nur exemplarisch einige wenige angeführt werden, um mit einer<br />

(unausgewogenen) „Art Querschnitt“ von Fällen betroffener Mitglieder des Arbeitskreises<br />

Faires Wasser zu dokumentieren, welchen Schwierigkeiten und teilweisen Schikanen<br />

Wasserkonsumenten ausgesetzt sein können.<br />

9.1 Kläger Willi Klöß aus Sinn/Hessen mit einem „Klage-Anhang“ von 10<br />

weiteren Widersprüchlern<br />

Wie zuvor ausgeführt, konnte sich Herr Klöß einerseits auf seine frühere 15-jährige<br />

Erfahrung als ehrenamtlicher Verwaltungsrichter in Gelsenkirchen stützen, musste jedoch<br />

andererseits mehrere Jahre gegen Informationszurückhaltung und Verfahrensverschleppung<br />

ankämpfen. Nachdem er den Rechtstreit wegen überhöhter Trinkwassergebühren (die durch<br />

eine nicht satzungsmäßige Konzessionsabgabe von 8 % auf € 2,19 netto pro m³ erhöht<br />

wurden – zum 1.1.2012 wurden sie auf € 2,10 netto abgesenkt) mit dem Beschluss des<br />

Hessischen Verwaltungsgerichtshofes Kassel (5. Senat 5 A 1239/12.Z – 8 K 2781/11.GI)<br />

endgültig gewann, haben er und sein Klageanhang den Anspruch auf Rückerstattung<br />

überhöhter Gebühren.<br />

Die anderen etwa 2.500 Haushalte, die den extrem aufwendigen mehrjährigen<br />

Klageweg gescheut haben, haben jedoch keinerlei Anspruch auf die Rückerstattung<br />

der auch ihnen berechneten überhöhten Trinkwassergebühren.<br />

9.2 5-jähriger Rechtsstreit von Bürgern aus Grävenwiesbach/Hessen<br />

In Grävenwiesbach legten 345 Bürger im Januar 2007 Widerspruch gegen die Bescheide für<br />

Trink-, Abwasser- und Müllgebühren ein, worauf der Bürgermeister am 3.3.2008 schriftlich<br />

erklärte, Musterverfahren ohne Widerspruch-Bescheide für die übrigen Widerspruchführer<br />

zuzulassen, was er danach widerrief, worauf abgeschreckte 284 Bürger ihren Widerspruch<br />

zurück nahmen und damit ihre Rechtsansprüche aufgaben. Insgesamt 61 Bürger reichten<br />

eine Klage ein, 59 davon von der „Bürgergemeinschaft für gerechte Gebühren e.V.“ (die von<br />

sieben Bürgern gegründet wurde und bei der zwischenzeitlich 300 von 1.850 Haushalten aus<br />

Grävenwiesbach Mitglieder sind). Das Verwaltungsgericht Frankfurt/M. bestimmte<br />

seinerseits die Durchführung von Musterverfahren (was gemäß Verwaltungsgerichtsordnung<br />

bei mehr als 20 Klägern möglich ist). Das ZDF-Magazin Frontal 21 berichtete am 19.1.2010<br />

über die Grävenwiesbacher Vorkommnisse, was jedoch zu keiner Einigung führte. Obwohl<br />

die Vorlage wichtiger Unterlagen seitens der Gemeinde verweigert wurde, ergaben<br />

Akteneinsichten und Recherchen (unter fachkundiger Mitwirkung eines selbst betroffenen<br />

früheren Kreis-Prüfers) Überschüsse von € 2,35 Millionen für die Jahre 1995 bis 2008.<br />

Doch nachdem das Urteil des VG Frankfurt/M. (3 K 1703/08.F) am 4.8.2011 zu 21/22 (ca.<br />

95 %) von einem Musterkläger gewonnen wurde, wurden die Gebühren nicht etwa<br />

abgesenkt sondern sogar noch erhöht um 13,9 % von € 3,10 auf € 3,53 (inkl. MWSt) pro m³<br />

Frischwasser, um 22,8 % von € 3,99 auf € 4,90 pro m³ Abwasser, um 20,5 % von € 0,83 pro<br />

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