SCHWARZBUCH
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dass nur wenige der Betroffenen dagegen klagen würden, so dass anscheinend Hunderte<br />
Millionen Euro überhöhter Gebühren nicht rückerstattet werden mussten.<br />
9.7 Ständiger Kampf gegen überhöhte Abwassergebühren in<br />
Darmstadt/Hessen<br />
Die Bürgerinitiative IG Abwasser erhielt bereits 2001 vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt<br />
Recht. Als Folge gab es wohl eine vermutlich einmalige (in Deutschland) Verhaltensweise<br />
des seinerzeitigen Darmstädter Magistrats: Während klageunterlegene Versorger bzw.<br />
Gemeinden stets nur Zahlungen an die winzige Minderheit der Kläger leisten, die einen<br />
Rechtstitel erworben hatten, beschloss man in Darmstadt, allen in Darmstadt wohnenden<br />
Bürgern die um 29,4 Mio. Euro überhöhten Abwasser-Beträge aus den Jahren 1995-1998 in<br />
6 jährlichen Raten in Form von entsprechend abgesenkten Abwassergebührensätzen für die<br />
Jahre 2004 bis 2011 zu erstatten.<br />
Gleichwohl war (laut Herrn Naundorff) auch die Gebührenrechnung für die Jahre 2009 bis<br />
2011 um wiederum fast 8 Mio. Euro überhöht.<br />
Herr Naundorff vom IG Abwasser-Vorstand (der auch beim Arbeitskreis Faires Wasser<br />
vernetzt ist), informierte, dass ein entsprechender Normenkontrollantrag vor dem<br />
Verwaltungsgerichtshof Kassel zwar zu keiner Satzungsänderung führte, da eine Gebühren-<br />
Prognose durchaus von der tatsächlich eintretenden Sachlage abweichen kann, dass jedoch<br />
von der Stadt Darmstadt nunmehr eine Nachkalkulation mit den entsprechenden<br />
Auswirkungen für die Bürger vorzunehmen sei. Da der Stadtkämmerei hierzu keinerlei<br />
Gesprächsbereitschaft zeigte, wurde der Oberbürgermeister informiert, der erklärte, sich der<br />
Sache anzunehmen. Die Gebühren-Nachkalkulation für die Jahre 2009-2011 steht nach wie<br />
vor aus.<br />
9.8 Horrende „Wiederkehrende Beiträge“ für versickerndes<br />
Oberflächenwasser in Rheinland-Pfalz<br />
Anscheinend sind solche Beiträge für versickerndes Wasser, das überhaupt nicht die<br />
Kanalisation belastet nur in Rheinland-Pfalz anzutreffen, wo ein beim Arbeitskreis Faires<br />
Wasser vernetztes Mitglied zusammen mit dem hierfür gegründeten Verein bereits seit<br />
mehreren Jahren gegen „die Mühlen der Bürokratie“ ankämpft. Diese „Wiederkehrenden<br />
Beiträge“, die auch für das Trinkwasser und für das Schmutzwasser zusätzlich zu den<br />
verbrauchsabhängigen Gebühren erhoben werden, belasten überproportional Eigentümer<br />
mit einem bebaubaren oder bebauten großen Grundstück im ländlichen Raum (wovon der<br />
überwiegende Grundstücksteil z.B. eine Wiese sein kann). Das betreffende Arbeitskreis-<br />
Mitglied errechnete, dass z.B. bei einem Grundstück in der VG Konz mit 5.000 m² dadurch in<br />
50 Jahren € 126.550 Kosten anfallen und stellte fest, dass ein Grundstückseigentümer mit<br />
durchschnittlichem Einkommen auf dem Land mehr als 1 Monat/Jahr nur für den Posten<br />
Wasser/Abwasser arbeiten müsse.<br />
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