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SCHWARZBUCH

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dass nur wenige der Betroffenen dagegen klagen würden, so dass anscheinend Hunderte<br />

Millionen Euro überhöhter Gebühren nicht rückerstattet werden mussten.<br />

9.7 Ständiger Kampf gegen überhöhte Abwassergebühren in<br />

Darmstadt/Hessen<br />

Die Bürgerinitiative IG Abwasser erhielt bereits 2001 vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt<br />

Recht. Als Folge gab es wohl eine vermutlich einmalige (in Deutschland) Verhaltensweise<br />

des seinerzeitigen Darmstädter Magistrats: Während klageunterlegene Versorger bzw.<br />

Gemeinden stets nur Zahlungen an die winzige Minderheit der Kläger leisten, die einen<br />

Rechtstitel erworben hatten, beschloss man in Darmstadt, allen in Darmstadt wohnenden<br />

Bürgern die um 29,4 Mio. Euro überhöhten Abwasser-Beträge aus den Jahren 1995-1998 in<br />

6 jährlichen Raten in Form von entsprechend abgesenkten Abwassergebührensätzen für die<br />

Jahre 2004 bis 2011 zu erstatten.<br />

Gleichwohl war (laut Herrn Naundorff) auch die Gebührenrechnung für die Jahre 2009 bis<br />

2011 um wiederum fast 8 Mio. Euro überhöht.<br />

Herr Naundorff vom IG Abwasser-Vorstand (der auch beim Arbeitskreis Faires Wasser<br />

vernetzt ist), informierte, dass ein entsprechender Normenkontrollantrag vor dem<br />

Verwaltungsgerichtshof Kassel zwar zu keiner Satzungsänderung führte, da eine Gebühren-<br />

Prognose durchaus von der tatsächlich eintretenden Sachlage abweichen kann, dass jedoch<br />

von der Stadt Darmstadt nunmehr eine Nachkalkulation mit den entsprechenden<br />

Auswirkungen für die Bürger vorzunehmen sei. Da der Stadtkämmerei hierzu keinerlei<br />

Gesprächsbereitschaft zeigte, wurde der Oberbürgermeister informiert, der erklärte, sich der<br />

Sache anzunehmen. Die Gebühren-Nachkalkulation für die Jahre 2009-2011 steht nach wie<br />

vor aus.<br />

9.8 Horrende „Wiederkehrende Beiträge“ für versickerndes<br />

Oberflächenwasser in Rheinland-Pfalz<br />

Anscheinend sind solche Beiträge für versickerndes Wasser, das überhaupt nicht die<br />

Kanalisation belastet nur in Rheinland-Pfalz anzutreffen, wo ein beim Arbeitskreis Faires<br />

Wasser vernetztes Mitglied zusammen mit dem hierfür gegründeten Verein bereits seit<br />

mehreren Jahren gegen „die Mühlen der Bürokratie“ ankämpft. Diese „Wiederkehrenden<br />

Beiträge“, die auch für das Trinkwasser und für das Schmutzwasser zusätzlich zu den<br />

verbrauchsabhängigen Gebühren erhoben werden, belasten überproportional Eigentümer<br />

mit einem bebaubaren oder bebauten großen Grundstück im ländlichen Raum (wovon der<br />

überwiegende Grundstücksteil z.B. eine Wiese sein kann). Das betreffende Arbeitskreis-<br />

Mitglied errechnete, dass z.B. bei einem Grundstück in der VG Konz mit 5.000 m² dadurch in<br />

50 Jahren € 126.550 Kosten anfallen und stellte fest, dass ein Grundstückseigentümer mit<br />

durchschnittlichem Einkommen auf dem Land mehr als 1 Monat/Jahr nur für den Posten<br />

Wasser/Abwasser arbeiten müsse.<br />

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