SCHWARZBUCH
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verfahren (Aktenzeichen OWI 11/109 beim Landeseichamt Halle/Saale) gegen den Wasser-<br />
und Abwasserzweckverband „Bode-Wipper“, Staßfurt, ein, der den Qn 10-Zähler gegen<br />
einen Qn 2,5 Zähler austauschte, jedoch nur den Gebührenunterschied zwischen einem Qn<br />
10-Zähler und einem (ebenfalls überdimensionierten) Qn 6-Zähler und auch nur für das Jahr<br />
2004 zurück zahlen wollte, mit der Maßgabe, dass der Verband sich 2005 für die Versorgung<br />
mit Trinkwasser öffentlich-rechtlich organisiert habe.<br />
„Wolfsburg – LSW prüft Austausch vieler Wasserzähler“ schrieb waz-online am 16.8.2011:<br />
>Immer wieder beschwerten sich Kunden, dass in kleinen Mietshäusern die großen Zähler<br />
„Qn 6“ eingebaut seien (WAZ berichtete). Diese kosten 328 Euro Grundgebühren pro Jahr,<br />
der oft ausreichende „Qn 2,5“ lediglich 65 Euro. Und: die großen Uhren seien ungenau und<br />
liefen nach – bezahlt werde mehr Wasser als verbraucht. Besonders hartnäckig blieben<br />
Susanne und Christian Pusch aus Detemerode am Thema. Sie sammelten Unterschriften<br />
und bereiteten eine Sammelklage vor. Doch dazu muss es wohl nicht mehr kommen, die<br />
LSW lenkt offenbar ein…“<br />
Nach einer dem Schwarzbuch-Verfasser vorliegenden Unterlage wurden in einem<br />
Mehrfamilienhaus in Bremen mit 24 Wohnungen mit Spülkästen (keine Druckspülungen)<br />
statt eines Qn 2,5 Zählers ein Qn 10 Zähler sowie 24 Qn 1,5 Zähler eingebaut.<br />
Die Nordsee-Zeitung berichtete am 19.8.2011 über Bremerhaven:<br />
„Etliche Leser meldeten sich, nachdem wir über das Bemühen der Hausgemeinschaft der<br />
Deichstraße berichtet hatten, einen kleineren Zähler von der SWB zu bekommen.“<br />
Auch hier wurde in Mehrfamilienhäusern, wo ein Qn 2,5 Zähler erforderlich war, ein Qn 6<br />
Zähler installiert.<br />
In dem (den Schwarzbuch-Verfassern vorliegenden) Schreiben des Zweckverband zur<br />
Wasserversorgung – Rottenburger Gruppe – in Pattendorf/Bayern vom 19.1.2010 wurde<br />
einem Wasserkonsumenten in 93352 Rohr, dem ein Qn 6 statt eines Qn 2,5 Zählers<br />
eingebaut wurde, fälschlicherweise erklärt, dass a) ihm „eine Zusendung der DIN 1988,<br />
worin die Festlegung der Ermittlung der Wasserzählergrößen festgeschrieben ist, aus<br />
rechtlichen Gründen nicht möglich ist“, b) eine „eine geforderte Überprüfung der<br />
Wasserzählergrößen im Rahmen der Wechslung der Wasserzähler aufgrund der<br />
Eichordnung“ nicht erfolgen könne. Der Betroffene klagte darauf hin in Regensburg.<br />
Neben angeblichen weiteren überdimensionierten Wasserzählern in den Neuen<br />
Bundesländern, berichteten Print- und TV-Medien insbesondere über 40.000<br />
überdimensionierte Wasserzähler in Düsseldorf und 15.000 in Mönchengladbach, wo<br />
Klagen von Betroffenen anhängig sind.<br />
Bei einer Überprüfung des Wasserzählers eines Düsseldorfer Mitgliedes des Arbeitskreises<br />
stellte der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen am 4.8.2010 fest, dass<br />
der vorhandene Qn 6,0-Zähler, dessen Installation „eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 74 Nr.<br />
11 der EO-AV“ darstellte, ausgetauscht werden musste.<br />
Der dem Verfasser des Schwarzbuches vermeldete, zuvor angeführte gerichtlich behandelte<br />
Fall Stadtwerke Erftstadt lässt vermuten, dass es möglicherweise noch weitere überdimensionierte<br />
Wasserzähler in NRW gibt wie z.B. in Bielefeld, wo – laut nw-news.de vom<br />
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