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SCHWARZBUCH

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verfahren (Aktenzeichen OWI 11/109 beim Landeseichamt Halle/Saale) gegen den Wasser-<br />

und Abwasserzweckverband „Bode-Wipper“, Staßfurt, ein, der den Qn 10-Zähler gegen<br />

einen Qn 2,5 Zähler austauschte, jedoch nur den Gebührenunterschied zwischen einem Qn<br />

10-Zähler und einem (ebenfalls überdimensionierten) Qn 6-Zähler und auch nur für das Jahr<br />

2004 zurück zahlen wollte, mit der Maßgabe, dass der Verband sich 2005 für die Versorgung<br />

mit Trinkwasser öffentlich-rechtlich organisiert habe.<br />

„Wolfsburg – LSW prüft Austausch vieler Wasserzähler“ schrieb waz-online am 16.8.2011:<br />

>Immer wieder beschwerten sich Kunden, dass in kleinen Mietshäusern die großen Zähler<br />

„Qn 6“ eingebaut seien (WAZ berichtete). Diese kosten 328 Euro Grundgebühren pro Jahr,<br />

der oft ausreichende „Qn 2,5“ lediglich 65 Euro. Und: die großen Uhren seien ungenau und<br />

liefen nach – bezahlt werde mehr Wasser als verbraucht. Besonders hartnäckig blieben<br />

Susanne und Christian Pusch aus Detemerode am Thema. Sie sammelten Unterschriften<br />

und bereiteten eine Sammelklage vor. Doch dazu muss es wohl nicht mehr kommen, die<br />

LSW lenkt offenbar ein…“<br />

Nach einer dem Schwarzbuch-Verfasser vorliegenden Unterlage wurden in einem<br />

Mehrfamilienhaus in Bremen mit 24 Wohnungen mit Spülkästen (keine Druckspülungen)<br />

statt eines Qn 2,5 Zählers ein Qn 10 Zähler sowie 24 Qn 1,5 Zähler eingebaut.<br />

Die Nordsee-Zeitung berichtete am 19.8.2011 über Bremerhaven:<br />

„Etliche Leser meldeten sich, nachdem wir über das Bemühen der Hausgemeinschaft der<br />

Deichstraße berichtet hatten, einen kleineren Zähler von der SWB zu bekommen.“<br />

Auch hier wurde in Mehrfamilienhäusern, wo ein Qn 2,5 Zähler erforderlich war, ein Qn 6<br />

Zähler installiert.<br />

In dem (den Schwarzbuch-Verfassern vorliegenden) Schreiben des Zweckverband zur<br />

Wasserversorgung – Rottenburger Gruppe – in Pattendorf/Bayern vom 19.1.2010 wurde<br />

einem Wasserkonsumenten in 93352 Rohr, dem ein Qn 6 statt eines Qn 2,5 Zählers<br />

eingebaut wurde, fälschlicherweise erklärt, dass a) ihm „eine Zusendung der DIN 1988,<br />

worin die Festlegung der Ermittlung der Wasserzählergrößen festgeschrieben ist, aus<br />

rechtlichen Gründen nicht möglich ist“, b) eine „eine geforderte Überprüfung der<br />

Wasserzählergrößen im Rahmen der Wechslung der Wasserzähler aufgrund der<br />

Eichordnung“ nicht erfolgen könne. Der Betroffene klagte darauf hin in Regensburg.<br />

Neben angeblichen weiteren überdimensionierten Wasserzählern in den Neuen<br />

Bundesländern, berichteten Print- und TV-Medien insbesondere über 40.000<br />

überdimensionierte Wasserzähler in Düsseldorf und 15.000 in Mönchengladbach, wo<br />

Klagen von Betroffenen anhängig sind.<br />

Bei einer Überprüfung des Wasserzählers eines Düsseldorfer Mitgliedes des Arbeitskreises<br />

stellte der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen am 4.8.2010 fest, dass<br />

der vorhandene Qn 6,0-Zähler, dessen Installation „eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 74 Nr.<br />

11 der EO-AV“ darstellte, ausgetauscht werden musste.<br />

Der dem Verfasser des Schwarzbuches vermeldete, zuvor angeführte gerichtlich behandelte<br />

Fall Stadtwerke Erftstadt lässt vermuten, dass es möglicherweise noch weitere überdimensionierte<br />

Wasserzähler in NRW gibt wie z.B. in Bielefeld, wo – laut nw-news.de vom<br />

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