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SCHWARZBUCH

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Inzwischen geht der Stadtwerke-Vorstand Dr. Udo Brockmeier auf seine Kunden zu, wird ab<br />

1. Januar für alle Zähler nur noch eine Gebühr berechnen: die für den kleinsten Zähler „Qn<br />

2,5“.<br />

In Hessen wurde den Verfassern des Schwarzbuches bisher jeweils ein Fall in Wiesbaden<br />

und ein weiterer in Elz bekannt, wo ebenfalls überhöhte Gebühren durch überdimensionierte<br />

Wasserzähler berechnet wurden.<br />

In dem Artikel von nw-news.de v. 14.3.2011 werden auch überdimensionierte Zähler in<br />

Kassel angesprochen: „Während in Kassel, Mönchengladbach und Düsseldorf wohl<br />

tausende zu große Zähler eingebaut wurden, schließt Roger Files das für Bielefeld<br />

aus.“<br />

Dem Schwarzbuch-Verfasser liegt auch ein Schreiben eines Unternehmens aus<br />

Groitzsch/Sachsen vom 20.5.2008 an den Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land,<br />

Borna, vor, in dem die Erhöhung der Grundgebühr moniert wurde: „Im Vergleich zu den<br />

Grundgebühren, die bis 2007 nach Wasserzählergröße berechnet wurden, sind uns gerade<br />

für kleine 1-Mann-Unternehmen Grundgebührenerhöhungen bis 800 % in<br />

Mehrfamilienwohnhäusern bzw. Wohn- und Geschäftshäusern bekannt. Die anteilige<br />

Umlegung der Grundgebühr erfolgte bisher durch den Hausbesitzer/Verwalter<br />

verbrauchsabhängig. Durch die jetzige Grundgebührenregelung ist dies so nicht mehr<br />

möglich. Es fallen also 109,14 € Grundgebühr an, auch wenn nur 3,00 m³ Wasser im Jahr<br />

verbraucht werden.“ Ähnlich wie im Raum Kaiserslautern, wo zum 1.1.2012 eine Verdrei- bis<br />

Vervierfachung der Grundgebühren vorgenommen wurde, hat man hier anscheinend kräftig<br />

an der „Grundgebühr-Schraube“ gedreht ohne das „Medium“ eines überdimensionierten<br />

Wasserzählers.<br />

5.5 Wasser-Lobby stellt Medienberichte über überdimensionierte Zähler in<br />

Frage<br />

– Strafanzeige gegen Mitarbeiter der Stadtwerke Düsseldorf wegen des<br />

Verdachtes auf Falscherklärungen zu Wasserzählern<br />

Während Print-Medien und TV-Sender (ZDF, MDR, RTL, SAT 1, WDR) über die Abzocke mit<br />

überdimensionierten Wasserzählern seit einigen Jahren berichteten, behauptete der BDEW<br />

am 27.5.2011 im Zusammenhang mit TV-Sendungen von RTL, MDR und SAT 1:<br />

„Die Sendungen s u g g e r i e r e n den Zuschauern, dass sie möglicherweise<br />

überhöhte Zählergebühren an die Wasserwerke gezahlt hätten.“ (Quelle: BDEW vom<br />

27.5.2011 „Diskussion um Wasserzähler: Eichbehörden reagieren“ – Ansprechpartner: Dr.<br />

Michaela Schmitz, Geschäftsbereich Wasser und Abwasser, RaIn Dr. Sabine Wrede M.A.<br />

UC Davis, Geschäftsbereich Recht und Betriebswirtschaft).<br />

Jedoch musste selbst der BDEW am 6.7.2011 einräumen, dass sich mittlerweile auch die<br />

Eichämter eingeschaltet haben:<br />

„Die Eichbehörden der Bundesländer haben sich in ihrem Ausschuss für<br />

Marktüberwachung darauf verständigt, im Rahmen einer Schwerpunktaktion<br />

Informationsschreiben zur Dimensionierung der eingesetzten Wasserzähler zu<br />

versenden und Abfragen durchzuführen.<br />

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