SCHWARZBUCH
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4.10 Doppelfinanzierung (4.8) führt in Hessen auch noch zu überhöhten kalkulatorischen<br />
Zinsen 35<br />
4.11 Hohe Kosten durch unzureichende Netzkontrollen und hohe Wasserverluste 35<br />
4.12 „Kreative“ Gebührenkalkulation der Eigenbetriebe? 36<br />
4.13 Keinerlei Effizienz-Kontrolle durch die Kommunalaufsicht 37<br />
4.14 Horrende „Wiederkehrende Beiträge“ für Schmutz- und Oberflächenwasser in Rheinland-<br />
Pfalz 37<br />
5 Rechtswidrige, teils jahrzehntelang überhöhte Gebühren durch überdimensionierte<br />
Wasserzähler 39<br />
5.1 DVGW-Bemessungsvorschlag für Wasserzähler in Wohnanlagen im Jahr 1981 39<br />
5.2 Überhöhte Gebühren durch überdimensionierte Zähler und rechtskräftige Urteile 1997<br />
und 2001 41<br />
5.3 Möglicherweise Euro 80 Millionen überhöhte Gebühren durch überdimensionierte<br />
Wasserzähler in LEIPZIG 42<br />
5.3.1 Aufdeckung jahrelang geleugneter überdimensionierter Wasserzähler in Leipzig 42<br />
5.3.2 Das skandalöse Urteil des OLG Dresden wegen der Rückerstattung überhöhter Zähler-<br />
Gebühren. 43<br />
5.3.3 Für die höchste Kompetenzstelle für Wasserzähler PTB liegt ebenfalls ein unzutreffendes<br />
Urteil vor 44<br />
5.4 Weitere überdimensionierte Wasserzähler: Neue Bundesländer, Hessen, Niedersachsen,<br />
Bremen, Bremerhaven, Sachsen-Anhalt, Bayern, NRW: 40.000 Düsseldorf, 15.000 in<br />
Mönchengladbach 44<br />
5.5 Wasser-Lobby stellt Medienberichte über überdimensionierte Zähler in Frage –<br />
Strafanzeige gegen Mitarbeiter der Stadtwerke Düsseldorf wegen des Verdachtes auf<br />
Falscherklärungen zu Wasserzählern 47<br />
5.6 Weitere Mehrkosten durch Nachlauf bei Flügelrad-Wasserzählern gegenüber Ringkolben-<br />
Zählern 48<br />
5.7 Verdreifachung der Zählermieten in Kaiserslautern, Vervierfachung im benachbarten<br />
Otterbach 49<br />
6 Ungleichbehandlung von privat- und öffentlich-rechtlichen Wasserversorgern sowie<br />
teilweise unzureichende kartellrechtliche Überwachung der privat-rechtlichen Versorger<br />
und völlig inadäquate Kontrolle der öffentlich-rechtlichen durch die Kommunalaufsicht 50<br />
6.1 Etwa 1.200 Versorger berechnen Wasserpreise, ca. 4.800 (oder mehr) wiederum<br />
Wassergebühren 50<br />
6.2 Gleichheit vor dem Grundgesetz – extreme Ungleichheit als Wasserkonsument 50<br />
6.3 Kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht am Beispiel der hessischen Kartellbehörde 51<br />
6.4 Interventions-Versuche der Wasser-Lobby bei der Hessischen Landesregierung? 52<br />
6.5 „Rekommunalisierung“ soll rechtswidrigen Wasserpreis in gleichhohe „rechtskonforme“<br />
Gebühr umwandeln: „Unrechtsgewinn“ soll beim „Kartellstraftäter“ verbleiben 52