SCHWARZBUCH
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„Offene Briefe an Ratsfraktionen: Wasserwerke sollen allen Kunden zu viel gezahltes Geld<br />
erstatten“.<br />
In dem Artikel berichtet die LVZ, dass die Herren Peter Schubert und Georg Hofmann, die<br />
seit Jahren die überdimensionierten Wasserzähler angeprangert haben, den Gesamtbetrag,<br />
welcher der KWL im Zeitraum 2000 bis 2010 „unrechtmäßig in die Tasche gespült“<br />
wurde, mit 80 Millionen Euro beziffern, während die KWL nur 600.000 Euro einräumte.<br />
Möglicherweise betrifft dieser Betrag (ordentlich abgerundet) den monatlichen Anteil?<br />
Eine Berechnung über jährliche € 8,3 bis 9,0 Millionen überhöhte Zählergebühren wurde<br />
dem Verfasser des Schwarzbuches von Herrn Schubert aus Leipzig zusammen mit andern<br />
Unterlagen zur Verfügung gestellt. Am 30.7.2010 berichtete die LVZ: „Ratsfraktionen<br />
blocken Rückerstattung ab“.<br />
5.3.2 Das skandalöse Urteil des OLG Dresden wegen der Rückerstattung<br />
überhöhter Zähler-Gebühren.<br />
Zuvor wurde anschaulich dargestellt, dass nicht nur das sogenannte „Lieschen Müller“<br />
sondern auch der Leser dieses Schwarzbuches (sofern er nicht Vertreter, Lobbyist oder<br />
Sympathisant der Wasser-Monopole ist) die Grundregeln aus dem Jahre 1981 für<br />
Wasserzähler sofort versteht, und dass bereits rechtskräftige Urteile in den Jahren 1997 und<br />
2001 die Rückerstattung überhöhter Zählergebühren bewirkten.<br />
„Wir wissen von einem großen Vermieter in Leipzig, dass er für seinen<br />
Plattenbaubestand in 2006/2007 einen Betrag von rund 400 000 Euro wegen<br />
überdimensionierte Wasserzähler nach dem entsprechenden Austausch<br />
zurückerhalten hat“, zitierte die Leipziger Volkszeitung am 11.12.2007 den Leipziger<br />
Anwalt Rainer Derckx (der den zweiten Deutschen Betriebskostentag in Leipzig organisiert<br />
hatte, an dem sich über 250 Juristen, Richter und Wohnungsverwalter über neue<br />
Grundsatzurteile informierten) in einem gemeinsamen Interview mit Frau Karin Milger,<br />
Richterin am Bundesgerichtshof.<br />
Eine große Verwaltungs- und Baugesellschaft in Leipzig klagte vor dem Landgericht Leipzig<br />
gegen die KLW wegen Rückerstattung überbezahlter Zählergebühren. Während bei den<br />
Verfahren in Naumburg und Potsdam bereits die dokumentierten Fakten für die<br />
vorbeschriebenen Urteile ausreichten, wurde vom LG Leipzig der in seiner Branche hoch<br />
angesehene und anerkannte Experte, Dipl.-Ing. Frank Stefanski als Gutachter bestellt. Herr<br />
Stefanski ist Obmann des Fachgremiums des DVGW „Wassermessung“, zugleich Leiter der<br />
staatlich anerkannten Prüfstelle WH 6, für diese Tätigkeit öffentlich bestellt und verpflichtet,<br />
und er ist Vertreter der deutschen staatlich anerkannten Prüfstellen für Messgeräte für<br />
Wasser in der Vollversammlung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt,<br />
Braunschweig.<br />
Das LG Leipzig verurteilte die KLW (Urteil 04 O 428/0 verkündet am 7.9.2009) diverse Qn 6-<br />
Wasserzähler durch Qn 2,5 Zähler zu ersetzen und an die Klägerin € 8.866,77 nebst Zinsen<br />
zu zahlen.<br />
Im von der Beklagten angestrengten Berufungsverfahren beim OLG Dresden wurde das<br />
Gutachten des für Wasserzähler völlig unumstrittenen Experten Stefanski nicht entsprechend<br />
gewürdigt, sondern ein weiterer Gutachter gehört, was am 23.12.2011 zu einer<br />
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