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SCHWARZBUCH

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„Offene Briefe an Ratsfraktionen: Wasserwerke sollen allen Kunden zu viel gezahltes Geld<br />

erstatten“.<br />

In dem Artikel berichtet die LVZ, dass die Herren Peter Schubert und Georg Hofmann, die<br />

seit Jahren die überdimensionierten Wasserzähler angeprangert haben, den Gesamtbetrag,<br />

welcher der KWL im Zeitraum 2000 bis 2010 „unrechtmäßig in die Tasche gespült“<br />

wurde, mit 80 Millionen Euro beziffern, während die KWL nur 600.000 Euro einräumte.<br />

Möglicherweise betrifft dieser Betrag (ordentlich abgerundet) den monatlichen Anteil?<br />

Eine Berechnung über jährliche € 8,3 bis 9,0 Millionen überhöhte Zählergebühren wurde<br />

dem Verfasser des Schwarzbuches von Herrn Schubert aus Leipzig zusammen mit andern<br />

Unterlagen zur Verfügung gestellt. Am 30.7.2010 berichtete die LVZ: „Ratsfraktionen<br />

blocken Rückerstattung ab“.<br />

5.3.2 Das skandalöse Urteil des OLG Dresden wegen der Rückerstattung<br />

überhöhter Zähler-Gebühren.<br />

Zuvor wurde anschaulich dargestellt, dass nicht nur das sogenannte „Lieschen Müller“<br />

sondern auch der Leser dieses Schwarzbuches (sofern er nicht Vertreter, Lobbyist oder<br />

Sympathisant der Wasser-Monopole ist) die Grundregeln aus dem Jahre 1981 für<br />

Wasserzähler sofort versteht, und dass bereits rechtskräftige Urteile in den Jahren 1997 und<br />

2001 die Rückerstattung überhöhter Zählergebühren bewirkten.<br />

„Wir wissen von einem großen Vermieter in Leipzig, dass er für seinen<br />

Plattenbaubestand in 2006/2007 einen Betrag von rund 400 000 Euro wegen<br />

überdimensionierte Wasserzähler nach dem entsprechenden Austausch<br />

zurückerhalten hat“, zitierte die Leipziger Volkszeitung am 11.12.2007 den Leipziger<br />

Anwalt Rainer Derckx (der den zweiten Deutschen Betriebskostentag in Leipzig organisiert<br />

hatte, an dem sich über 250 Juristen, Richter und Wohnungsverwalter über neue<br />

Grundsatzurteile informierten) in einem gemeinsamen Interview mit Frau Karin Milger,<br />

Richterin am Bundesgerichtshof.<br />

Eine große Verwaltungs- und Baugesellschaft in Leipzig klagte vor dem Landgericht Leipzig<br />

gegen die KLW wegen Rückerstattung überbezahlter Zählergebühren. Während bei den<br />

Verfahren in Naumburg und Potsdam bereits die dokumentierten Fakten für die<br />

vorbeschriebenen Urteile ausreichten, wurde vom LG Leipzig der in seiner Branche hoch<br />

angesehene und anerkannte Experte, Dipl.-Ing. Frank Stefanski als Gutachter bestellt. Herr<br />

Stefanski ist Obmann des Fachgremiums des DVGW „Wassermessung“, zugleich Leiter der<br />

staatlich anerkannten Prüfstelle WH 6, für diese Tätigkeit öffentlich bestellt und verpflichtet,<br />

und er ist Vertreter der deutschen staatlich anerkannten Prüfstellen für Messgeräte für<br />

Wasser in der Vollversammlung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt,<br />

Braunschweig.<br />

Das LG Leipzig verurteilte die KLW (Urteil 04 O 428/0 verkündet am 7.9.2009) diverse Qn 6-<br />

Wasserzähler durch Qn 2,5 Zähler zu ersetzen und an die Klägerin € 8.866,77 nebst Zinsen<br />

zu zahlen.<br />

Im von der Beklagten angestrengten Berufungsverfahren beim OLG Dresden wurde das<br />

Gutachten des für Wasserzähler völlig unumstrittenen Experten Stefanski nicht entsprechend<br />

gewürdigt, sondern ein weiterer Gutachter gehört, was am 23.12.2011 zu einer<br />

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