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5.3 Möglicherweise Euro 80 Millionen überhöhte Gebühren durch<br />

überdimensionierte Wasserzähler in LEIPZIG<br />

5.3.1 Aufdeckung jahrelang geleugneter überdimensionierter Wasserzähler in<br />

Leipzig<br />

Erst neun Jahre nach dem rechtskräftigen Urteil des OLG Naumburg fiel 2005 auch Bürgern<br />

in Leipzig auf, dass zahlreiche (anscheinend bis zur Hälfte aller) Wohnungen entgegen der<br />

Grundlegungen des DVGW aus dem Jahre 1981 mit überdimensionierten Wasserzählern<br />

ausgestattet waren, wofür jahrelang überhöhte Gebühren berechnet wurden.<br />

Hierzu war in der Leipziger Volkszeitung vom 15.2.2005 zu lesen, dass Mieter eines<br />

Mietblocks mit 120 Wohneinheiten reklamierten, dass statt eines erforderlichen Zählers der<br />

Größen Qn 10 ein überdimensionierter Zähler mit der Größe Qn 15 installiert worden war,<br />

was zu Gebühren-Mehrkosten von € 1.700 p.a. führte. In einem anderen Mehrfamilienhaus<br />

mit 25 Wohneinheiten war ein Qn 10 statt eines Qn 2,5 Zählers eingebaut worden. Die<br />

Kommunalen Wasserwerke Leipzig KWL stritten jedoch die Tatsache überdimensionierter<br />

Wasserzähler – wozu es wie vorbeschrieben bereits rechtskräftige Feststellungen des OLG<br />

Naumburg und des LG Potsdams für die betreffenden dortigen Wohneinheiten gab – ab und<br />

verweigerten jahrelang den Einbau kleinerer Zähler.<br />

Am 25.5.2005 berichtete die Leipziger Volkszeitung:<br />

„Bei den Wasserwerken sprudeln die Gewinne € 21 Millionen“. Ein beträchtlicher Teil davon<br />

wurde anscheinend durch überhöhte Gebühren für überdimensionierte Wasserzähler<br />

„erwirtschaftet“, bei denen außerdem infolge von Nachlaufeffekten (durch den Flügelrad-<br />

Zähler) vielfach zum Nachteil der Konsumenten höhere Verbrauchswerte von bis zu 6-7 %<br />

berechnet wurden (was sich bei einem überdimensionierten Wasserzähler stärker auswirkt<br />

als bei einem adäquaten Zähler).<br />

Am 2.3.2006 schrieb die BILD-Zeitung unter der Überschrift „Wasserwerke – Streit um<br />

überteuerte Klunker-Uhren“ über eine Klage einer Eigentümer-Gemeinschaft aus Zwenkau,<br />

wonach jährlich Euro 1.149 Zähler-Grundgebühr zu viel auf die Mieter umgelegt wurden, und<br />

dass der Sprecher der Leipziger Wasserwerke, Wittig, das Vorhandensein von 10.000<br />

„großen Wasserzählern“ eingeräumt habe, und am 22.5.08 berichtete das Blatt, dass eine<br />

Wohnungsgenossenschaft aus Zwenkau nach erfolgreicher Klage für sieben Wohnblöcke<br />

16.200 Euro zurück erhalten habe.<br />

Im selben Artikel vom 22.5.08 hieß es:<br />

>Nach Angaben des Leipziger Sachverständigen Georg Hofmann (68) im MDR-Magazin<br />

„Umschau“ erwirtschaftet der kommunale Wasserversorger auf diese Weise über 8 Mio.<br />

Euro zusätzlich im Jahr!<<br />

Nach jahrelangen Querelen zwischen Leipziger Bürgern und der KLW führte eine Klage des<br />

Eigentümerverbandes Haus und Grund, Leipzig, zu dem BGH-Urteil vom 21.4.2010 (BGH<br />

Az.: VII ZR 97/09 – was wiederum ein Urteil des Landgerichtes Leipzig aufhob), dass die<br />

Installation überdimensionierter Wasserzähler nicht rechtens ist (Leipziger Volkszeitung v.<br />

22.4.10). Damit wurde die KWL veranlasst, eine rechnerische Umstellung der Wasserzähler<br />

gemäß DVGW-Regel W 406 vorzunehmen (LVZ vom 29.6.2010).<br />

Am 14.3.2010 berichtete die Leipziger Volkszeitung über:<br />

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