SCHWARZBUCH
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5.3 Möglicherweise Euro 80 Millionen überhöhte Gebühren durch<br />
überdimensionierte Wasserzähler in LEIPZIG<br />
5.3.1 Aufdeckung jahrelang geleugneter überdimensionierter Wasserzähler in<br />
Leipzig<br />
Erst neun Jahre nach dem rechtskräftigen Urteil des OLG Naumburg fiel 2005 auch Bürgern<br />
in Leipzig auf, dass zahlreiche (anscheinend bis zur Hälfte aller) Wohnungen entgegen der<br />
Grundlegungen des DVGW aus dem Jahre 1981 mit überdimensionierten Wasserzählern<br />
ausgestattet waren, wofür jahrelang überhöhte Gebühren berechnet wurden.<br />
Hierzu war in der Leipziger Volkszeitung vom 15.2.2005 zu lesen, dass Mieter eines<br />
Mietblocks mit 120 Wohneinheiten reklamierten, dass statt eines erforderlichen Zählers der<br />
Größen Qn 10 ein überdimensionierter Zähler mit der Größe Qn 15 installiert worden war,<br />
was zu Gebühren-Mehrkosten von € 1.700 p.a. führte. In einem anderen Mehrfamilienhaus<br />
mit 25 Wohneinheiten war ein Qn 10 statt eines Qn 2,5 Zählers eingebaut worden. Die<br />
Kommunalen Wasserwerke Leipzig KWL stritten jedoch die Tatsache überdimensionierter<br />
Wasserzähler – wozu es wie vorbeschrieben bereits rechtskräftige Feststellungen des OLG<br />
Naumburg und des LG Potsdams für die betreffenden dortigen Wohneinheiten gab – ab und<br />
verweigerten jahrelang den Einbau kleinerer Zähler.<br />
Am 25.5.2005 berichtete die Leipziger Volkszeitung:<br />
„Bei den Wasserwerken sprudeln die Gewinne € 21 Millionen“. Ein beträchtlicher Teil davon<br />
wurde anscheinend durch überhöhte Gebühren für überdimensionierte Wasserzähler<br />
„erwirtschaftet“, bei denen außerdem infolge von Nachlaufeffekten (durch den Flügelrad-<br />
Zähler) vielfach zum Nachteil der Konsumenten höhere Verbrauchswerte von bis zu 6-7 %<br />
berechnet wurden (was sich bei einem überdimensionierten Wasserzähler stärker auswirkt<br />
als bei einem adäquaten Zähler).<br />
Am 2.3.2006 schrieb die BILD-Zeitung unter der Überschrift „Wasserwerke – Streit um<br />
überteuerte Klunker-Uhren“ über eine Klage einer Eigentümer-Gemeinschaft aus Zwenkau,<br />
wonach jährlich Euro 1.149 Zähler-Grundgebühr zu viel auf die Mieter umgelegt wurden, und<br />
dass der Sprecher der Leipziger Wasserwerke, Wittig, das Vorhandensein von 10.000<br />
„großen Wasserzählern“ eingeräumt habe, und am 22.5.08 berichtete das Blatt, dass eine<br />
Wohnungsgenossenschaft aus Zwenkau nach erfolgreicher Klage für sieben Wohnblöcke<br />
16.200 Euro zurück erhalten habe.<br />
Im selben Artikel vom 22.5.08 hieß es:<br />
>Nach Angaben des Leipziger Sachverständigen Georg Hofmann (68) im MDR-Magazin<br />
„Umschau“ erwirtschaftet der kommunale Wasserversorger auf diese Weise über 8 Mio.<br />
Euro zusätzlich im Jahr!<<br />
Nach jahrelangen Querelen zwischen Leipziger Bürgern und der KLW führte eine Klage des<br />
Eigentümerverbandes Haus und Grund, Leipzig, zu dem BGH-Urteil vom 21.4.2010 (BGH<br />
Az.: VII ZR 97/09 – was wiederum ein Urteil des Landgerichtes Leipzig aufhob), dass die<br />
Installation überdimensionierter Wasserzähler nicht rechtens ist (Leipziger Volkszeitung v.<br />
22.4.10). Damit wurde die KWL veranlasst, eine rechnerische Umstellung der Wasserzähler<br />
gemäß DVGW-Regel W 406 vorzunehmen (LVZ vom 29.6.2010).<br />
Am 14.3.2010 berichtete die Leipziger Volkszeitung über:<br />
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