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Akzess-Arbeit Altes Testament bei Prof. Dr. Th. Krüger Theologische ...

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enmitglied angesehen. So darf man unmöglich einem Geschöpf, das in der Landwirtschaft<br />

mithilft, Leiden zufügen.<br />

5.1.3. Religiöses Bewusstsein als Begründung<br />

Warum <strong>bei</strong> den untersuchten Ge- und Verboten keine Begründungen angegeben werden,<br />

muss an dieser Stelle hinterfragt werden. Prinzipiell kann angenommen werden, dass sowohl<br />

für die Verfasser als auch für die damaligen Rezipienten der untersuchten Texte eine<br />

explizite Ausführung der Begründung nicht notwendig war, weil sie, wäre dieser Sachverhalt<br />

anders gewesen, wohl niedergeschrieben worden wäre. Man kann also davon ausgehen,<br />

dass die Menschen der damaligen Zeit die Hintergründe, welche uns heutigen Rezipierenden<br />

verborgen bleiben, selbstverständlicherweise kannten. Um den Inhalt dieser Hintergründe<br />

erschliessen zu können, ist es m.E. sinnvoll, im Bereich des Religiösen zu suchen,<br />

standen doch diese Passagen damals schon alle in religiösem Kontext und haben sie<br />

später alle in den biblischen Kanon Eingang gefunden. Was damals also selbstverständlich<br />

mit religiösem Bewusstsein – im Zusammenhang mit der vorliegenden Fragestellung demnach<br />

mit der Gewissheit, dass sowohl Mensch als auch Tier von Gott geschaffen wurden<br />

und dass der Mensch von Gott den Auftrag bekommen hatte, verantwortungsvoll über die<br />

Tierwelt zu herrschen – begründet wurde, muss heute, wo im mitteleuropäischen Raum<br />

dieses religiöse Bewusstsein weitgehend fehlt, von einer vernunftbegründeten Tierethik<br />

übernommen werden.<br />

5.2. Tierethik in den Gesetzestexten?<br />

Aus den untersuchten Texten eine Tierethik lesen zu wollen, kann als spekulativ bezeichnet<br />

werden. Dennoch scheint die Behauptung, Ansätze einer Tierethik finden zu können,<br />

nicht abwegig. Zwar muss der Begriff der Ethik etwas weiter gefasst werden als wir uns<br />

das heute gewohnt sind: Es handelt sich hier nicht um eine Reflexion der Moral und ihrer<br />

Handlungsstrukturen, sondern vielmehr um die Moral selbst und ihrer praktischen Folgerungen.<br />

Doch die Niederschrift der Moral und ihrer praktischen Folgerungen erfordert bereits<br />

eine Reflexion der eigenen Handlungsstrukturen. Insofern kann also <strong>bei</strong> den vorliegenden<br />

Texten – besonders <strong>bei</strong> der Schächtthematik (Dtn 12,23.25; Gen 9,4f; Lev<br />

17,11.14) und <strong>bei</strong>m Umgang mit dem Nutztier (Dtn 25,4) – im weitesten Sinn von einer<br />

Tierethik gesprochen werden.<br />

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