Akzess-Arbeit Altes Testament bei Prof. Dr. Th. Krüger Theologische ...
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1.5.3. ‚Das Entdecken des ganz Anderen‘<br />
Besonders in den Texten, welche sich mit den wilden Tieren befassen 117 , kommt deutlich<br />
zum Ausdruck, dass in der Tierwelt ‚das ganz Andere’ entdeckt werden kann. Aber auch in<br />
den Texten zum Umgang mit den Nutztieren ist diese Komponente nicht zu unterschätzen:<br />
Das Tier wird zwar als das dem Menschen nächststehende Geschöpf empfunden, doch sind<br />
die Unterschiede zwischen Mensch und Tier insofern unüberbrückbar, als sie niemals aufgehoben<br />
werden können. Das Tier wird immer Tier und damit auch dem Menschen unterlegen<br />
bleiben. Der Mensch kann und muss dafür sorgen, dass diese Kluft gut genutzt und<br />
nicht missbraucht wird.<br />
1.6. Begründungen<br />
Wie es begründet wird, dass der Mensch Verantwortung für das Tier zu übernehmen hat,<br />
wird nicht gesagt. Es gilt nun, diese möglichen Begründungen noch einmal zusammenzufassen:<br />
1.6.1. ‚Mitgeschöpflichkeit‘<br />
Wird mit dem Bewusstsein der ‚Mitgeschöpflichkeit’ argumentiert, dass <strong>bei</strong>de – Mensch<br />
und Tier – geschaffen sind, heisst das in alttestamentlichen Texten nicht, dass Tiere als<br />
Geschwister angenommen werden müssen, dass der Standpunkt des Menschen an der Spitze<br />
der Schöpfung aufgegeben werden muss und dass der Mensch seine sehr hohe Stellung<br />
innerhalb der Hierarchie preisgeben soll. Vielmehr ist ‚Mitgeschöpflichkeit’ eine mögliche<br />
Begründung für den verantwortungsvollen Umgang des Menschen mit dem Tier. Die Tatsache<br />
nämlich, dass die Tiere vom selben Schöpfer hervorgebracht wurden, zeigt, dass<br />
dieser Schöpfer geehrt werden muss. Die Schöpfung zu missachten, hiesse, den Schöpfer<br />
selbst missachten.<br />
1.6.2. Einhalten menschenspezifischer Gebote<br />
Eine andere mögliche Erklärung für den verantwortungsvollen Umgang des Menschen mit<br />
dem (Nutz-)Tier ist die, dass der Mensch damit die Gebote, welche er selbst halten muss,<br />
auch wirklich einhält. Konkret heisst das am Beispiel des Sabbatgebots, welches auch für<br />
die (Nutz-)Tiere gilt, dass der Mensch durch diese Ausweitung auf die Tiere gezwungen<br />
ist, die Sabbatruhe wirklich einzuhalten.<br />
116 Vgl. WOLF, S. 116.<br />
117 S.o. B.4. Hi 38f, S. 30ff.<br />
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