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Akzess-Arbeit Altes Testament bei Prof. Dr. Th. Krüger Theologische ...

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1.5.3. ‚Das Entdecken des ganz Anderen‘<br />

Besonders in den Texten, welche sich mit den wilden Tieren befassen 117 , kommt deutlich<br />

zum Ausdruck, dass in der Tierwelt ‚das ganz Andere’ entdeckt werden kann. Aber auch in<br />

den Texten zum Umgang mit den Nutztieren ist diese Komponente nicht zu unterschätzen:<br />

Das Tier wird zwar als das dem Menschen nächststehende Geschöpf empfunden, doch sind<br />

die Unterschiede zwischen Mensch und Tier insofern unüberbrückbar, als sie niemals aufgehoben<br />

werden können. Das Tier wird immer Tier und damit auch dem Menschen unterlegen<br />

bleiben. Der Mensch kann und muss dafür sorgen, dass diese Kluft gut genutzt und<br />

nicht missbraucht wird.<br />

1.6. Begründungen<br />

Wie es begründet wird, dass der Mensch Verantwortung für das Tier zu übernehmen hat,<br />

wird nicht gesagt. Es gilt nun, diese möglichen Begründungen noch einmal zusammenzufassen:<br />

1.6.1. ‚Mitgeschöpflichkeit‘<br />

Wird mit dem Bewusstsein der ‚Mitgeschöpflichkeit’ argumentiert, dass <strong>bei</strong>de – Mensch<br />

und Tier – geschaffen sind, heisst das in alttestamentlichen Texten nicht, dass Tiere als<br />

Geschwister angenommen werden müssen, dass der Standpunkt des Menschen an der Spitze<br />

der Schöpfung aufgegeben werden muss und dass der Mensch seine sehr hohe Stellung<br />

innerhalb der Hierarchie preisgeben soll. Vielmehr ist ‚Mitgeschöpflichkeit’ eine mögliche<br />

Begründung für den verantwortungsvollen Umgang des Menschen mit dem Tier. Die Tatsache<br />

nämlich, dass die Tiere vom selben Schöpfer hervorgebracht wurden, zeigt, dass<br />

dieser Schöpfer geehrt werden muss. Die Schöpfung zu missachten, hiesse, den Schöpfer<br />

selbst missachten.<br />

1.6.2. Einhalten menschenspezifischer Gebote<br />

Eine andere mögliche Erklärung für den verantwortungsvollen Umgang des Menschen mit<br />

dem (Nutz-)Tier ist die, dass der Mensch damit die Gebote, welche er selbst halten muss,<br />

auch wirklich einhält. Konkret heisst das am Beispiel des Sabbatgebots, welches auch für<br />

die (Nutz-)Tiere gilt, dass der Mensch durch diese Ausweitung auf die Tiere gezwungen<br />

ist, die Sabbatruhe wirklich einzuhalten.<br />

116 Vgl. WOLF, S. 116.<br />

117 S.o. B.4. Hi 38f, S. 30ff.<br />

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