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Akzess-Arbeit Altes Testament bei Prof. Dr. Th. Krüger Theologische ...

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1.2. Schöpfungstexte<br />

Die allesamt anthropozentrisch gestalteten Schöpfungsberichte sind m.E. in Bezug auf die<br />

Fragestellung nach der Mensch-Tier-Beziehung die ergiebigsten der untersuchten Textsorten.<br />

In diesen Texten geht es – anders als zunächst erwartet – nicht darum, Mensch und Tier<br />

auf eine Stufe zu stellen. Allerdings kann aus diesen Texten auch nicht gelesen werden,<br />

dass das Tier weniger wertvoll wäre als der Mensch. Vielmehr beschäftigen sich die untersuchten<br />

Schöpfungstexte damit, die Position des Menschen an der Spitze der Schöpfung<br />

darzustellen und zu begründen.<br />

Der Hiob-Text läuft dem nicht direkt entgegen, betont aber, dass Jhwh – auch wenn der<br />

Mensch an der Spitze der Schöpfung steht 111 – über dem Menschen wie auch über dem<br />

Tier steht. Es kann aus diesem Text, besonders auch in der Kombination mit den Texten,<br />

welche eine Art Statthalterschaft des Menschen darstellen (Gen 1, Gen 2, Ps 8), für die<br />

Mensch-Tier-Beziehung gefolgert werden, dass der Mensch so mit dem Tier umgehen soll,<br />

wie Jhwh es mit den Menschen und mit den Tieren tut: liebevoll, würdevoll, respektvoll.<br />

Die Frage nach dem „Herrschen“ des Menschen über die Schöpfung kann anhand der untersuchten<br />

Texte folgendermassen beantwortet werden: Der Mensch wird als Abbild Gottes<br />

verstanden, was konkret heisst, dass er die Statthalterschaft Gottes auf Erden innehat. Somit<br />

ist er verantwortlich dafür, dass die göttliche Ordnung auf diese Weise erhalten bleibt,<br />

wie Gott sie erhalten würde, wenn er selbst auf der Erde wäre. Das Herrschen des Menschen<br />

über die Schöpfung hat nichts mit Ausbeutung und Machtmissbrauch zu tun!<br />

In allen diesen Texten wird Leben nicht explizit als ‚heilig‘ verstanden. Und doch scheint<br />

es in dieser Art durchzuschimmern. Das von Gott geschenkte Leben ist etwas Besonderes,<br />

das es zu achten und zu bewahren gilt.<br />

1.3. Gesetzestexte<br />

In den untersuchten Gesetzestexten wird eine deutliche Kluft zwischen Mensch und Tier<br />

gezeichnet. Diese Kluft mündet nicht in Macht um der Macht willen mündet, sondern wird<br />

vielmehr durch diesen existentiellen Unterschied zwischen Mensch und Tier letztlich der<br />

verantwortungsvolle Umgang des Menschen dem Tier gegenüber begründet. Die konkreten<br />

Begründungen für die einzlen Ge- und Verbote fehlen gänzlich, was grossen Interpretationsspielraum<br />

lässt 112 :<br />

111 Dies wird auf diese Weise jedoch nicht explizit gesagt.<br />

112 Vgl. bereits C.4.3.1. Begründung, S. 56.<br />

71

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