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Entwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Europa - European ...

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<strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> <strong>Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsrechts</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>Die Umsetzung der Richtl<strong>in</strong>ie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse und der Richtl<strong>in</strong>ie zur Gleichbehandlung <strong>in</strong> Beschäftigungund Beruf hat die Vorkehrungen zum Schutz vor Diskrim<strong>in</strong>ierungen aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft,der Religion oder der Weltanschauung, <strong>des</strong> Alters, e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung und der sexuellen Orientierung <strong>in</strong> der Europäischen Unione<strong>in</strong>en großen Schritt nach vorn gebracht. Es ist ermutigend festzustellen, dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Fällen nationale Gesetze im Vergleichzum EU-Recht noch zusätzlichen Schutz bieten und dass dieser Schutz vor Diskrim<strong>in</strong>ierung jedweder Art <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Staaten(z. B. im Vere<strong>in</strong>igten Königreich) weiter zunimmt. Diese vierte vergleichende Übersicht ( 104 ) hat jedoch auch die Erkenntnis zutagegefördert, dass trotz <strong>des</strong> Fortschritts, der <strong>in</strong> den vergangenen Jahren erzielt wurde, noch nicht alle Gesetzeslücken geschlossens<strong>in</strong>d und es <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Mitgliedstaaten noch e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Zahl offensichtlicher Defizite gibt, die nun dr<strong>in</strong>gend beseitigt werdenmüssen. Ob die nationalen Gesetze gegen europäisches Recht verstoßen, muss letzten En<strong>des</strong> von den Gerichten geklärt werden.Auf nationaler Ebene bildet sich allmählich e<strong>in</strong>e Rechtsprechung heraus, wenn auch die Zahl der Fälle <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Ländern nochsehr ger<strong>in</strong>g ist (siehe unten). Es gibt bei Streitsachen im Zusammenhang mit Diskrim<strong>in</strong>ierungen aufgrund von Beh<strong>in</strong>derungenoder <strong>des</strong> Alters e<strong>in</strong>en großen Anstieg bei der Zahl der Ersuchen um Vorabentscheidungen am Europäischen Gerichtshof. Ob diegetroffenen Entscheidungen jedoch auch auf nationaler Ebene umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Angesichts der Mehrdeutigkeite<strong>in</strong>iger Formulierungen <strong>in</strong> den Richtl<strong>in</strong>ien und der daraus resultierenden Vielfalt der nationalen Vorschriften ist e<strong>in</strong>e richterlicheInterpretation zur Klärung zentraler Streitfragen unerlässlich.E<strong>in</strong>e Herausforderung, vor der viele Mitgliedstaaten stehen, ist die praktische Anwendung der Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetze. In denmeisten EU-Mitgliedstaaten ist Diskrim<strong>in</strong>ierung schon seit längerer Zeit verboten, wenn auch nicht aus allen genannten Gründen.Dennoch gibt es vergleichsweise wenige Fälle, <strong>in</strong> denen Opfer von Diskrim<strong>in</strong>ierung versuchen, ihr Recht auf Gleichbehandlung vorGericht zu erstreiten. In den vergangenen drei Ausgaben dieser Veröffentlichung hatten die Autoren die Hoffnung zum Ausdruckgebracht, dass sich diese Situation durch die immer detailliertere Gesetzgebung <strong>in</strong> zahlreichen Ländern und <strong>in</strong>sbesondere durchdie konkreten Verfahrensrechte im Bereich von Rechtsbehelfen und Rechtsdurchsetzung verbessern würde. Die Maßnahmens<strong>in</strong>d zwar <strong>in</strong> vielen Mitgliedstaaten umgesetzt worden, aber es ist noch zu früh für e<strong>in</strong>e detaillierte Schlussfolgerung. Es lässtsich allenfalls feststellen, dass es unter Umständen e<strong>in</strong>en Zusammenhang zwischen e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gen Zahl an Fällen und Urteilene<strong>in</strong>erseits und e<strong>in</strong>er simplen Umsetzung der wenig detaillierten Formulierungen der Richtl<strong>in</strong>ie <strong>in</strong> nationales Recht andererseits gibt.Es liegen auch H<strong>in</strong>weise darauf vor, dass bestimmte Verfahrensschwierigkeiten wie kurze Verjährungszeiten und Bestimmungenzur Prozesskostenhilfe e<strong>in</strong>e Rolle bei der effektiven Durchsetzung <strong>des</strong> Rechts spielen. Im Zentrum <strong>des</strong> Interesses stehen dabei dieGlaubwürdigkeit und Zulässigkeit von Beweismethoden wie Statistiken (und <strong>in</strong> diesem Zusammenhang das Problem der Erfassungvon Daten) und <strong>in</strong> etwas ger<strong>in</strong>gerem Maße Situationstests. Die Unterrichtung zu Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetzen nimmt <strong>in</strong> denMitgliedstaaten <strong>in</strong>zwischen Fahrt auf, aber zur Förderung <strong>des</strong> Dialogs auf allen Feldern zwischen Regierungen, Zivilgesellschaftund Sozialpartnern bleibt noch e<strong>in</strong>iges zu tun.( 104 ) Die Situation <strong>in</strong> den damals 25 Mitgliedstaaten wurde bislang dreimal vergleichend untersucht: im September 2005, im November 2006 undim Juli 2007.November 200998

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