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Entwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Europa - European ...

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<strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> <strong>Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsrechts</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong><strong>in</strong>teressant, da es dort ke<strong>in</strong>e vergleichbaren, gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen für Entschädigungen von Diskrim<strong>in</strong>ierung aufgrund<strong>des</strong> Geschlechts gibt. In Polen gibt es e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong><strong>des</strong>tgrenze für Entschädigungen, die an den M<strong>in</strong><strong>des</strong>tlohn geknüpft ist.Laut der jährlichen Untersuchung der Entschädigungsleistungen durch die Equal Opportunities Review (EOR) lag die durchschnittlicheSchadenersatzzahlung <strong>in</strong> Fällen von Diskrim<strong>in</strong>ierung aufgrund von Beh<strong>in</strong>derung <strong>in</strong> Großbritannien im Jahr 2004 bei 28 889GBP (ca. 34 000 EUR), <strong>in</strong> Fällen von Rassendiskrim<strong>in</strong>ierung bei 13 720 GBP (etwa 16 183 EUR) und für Diskrim<strong>in</strong>ierung aufgrund <strong>des</strong>Geschlechts bei 11 898 GBP (rund 14 030 EUR). Die durchschnittliche Entschädigung für alle drei Gründe stieg im Vergleich zumJahr 2003 um 44 %. Seitdem ist die <strong>Entwicklung</strong> weitgehend unverändert. In Frankreich ist die gesetzliche Praxis bei der Ermittlung<strong>des</strong> f<strong>in</strong>anziellen Verlusts noch sehr konservativ, und die zuerkannten Beträge s<strong>in</strong>d immer noch relativ niedrig. Dies ist auch beiden Entschädigungsleistungen <strong>in</strong> Irland der Fall, wo die Beamten der Gleichstellungsbehörde erklärt haben, dass sie sich durchdie vom Employment Equality Act festgelegte Schadenersatzhöchstgrenze e<strong>in</strong>geschränkt fühlen. Die im Jahr 2007 vom irischenGleichstellungsgericht zuerkannte durchschnittliche Entschädigung lag bei 14 431 EUR (2006: 10 113 EUR). Der höchste Betragbelief sich auf 125 000 EUR. Bei Gleichstellungsfällen wurden durchschnittlich 2 751 EUR gewährt, was e<strong>in</strong>e Erhöhung im Vergleichzu 2006 (1 187 EUR) darstellt. In Schweden reicht der Schadenersatz für Verstöße gegen Nichtdiskrim<strong>in</strong>ierungsvorschriften je nachUmstand von 3 700 EUR bis zu 9 100 EUR. In der Slowakei wird bei den Geldentschädigungen e<strong>in</strong> schwankender und une<strong>in</strong>heitlicherAnsatz deutlich. Niederländische Gerichte bewilligen <strong>in</strong> der Regel nur widerwillig Schadenersatz für immaterielle Schäden. In e<strong>in</strong>igenfrühen Fällen im Zusammenhang mit Diskrim<strong>in</strong>ierung beim Zugang zu Diensten lag der Schadenersatz <strong>in</strong> Ungarn durchweg beietwa 400 EUR. Dies entspricht dem doppelten monatlichen M<strong>in</strong><strong>des</strong>tlohn und ist damit nicht besonders abschreckend. Vor Kurzems<strong>in</strong>d die Durchschnittsbeträge jedoch gestiegen, und es wurden Entschädigungen für Diskrim<strong>in</strong>ierung aufgrund von Rasse oderethnischer Herkunft mit immateriellem Schaden von etwa 2 000 EUR zuerkannt. Schadenersatz mit Strafcharakter existiert zwarnicht, aber vom Gericht kann e<strong>in</strong>e sogenannte „Geldbuße, die für öffentliche Zwecke verwendet werden soll“ auferlegt werden, wenndie Entschädigungssumme, die auferlegt werden kann, nicht ausreicht, um die Schwere der strafbaren Handlung abzuschwächen.Gezahlt werden muss diese Geldbuße jedoch an den Staat und nicht an das Opfer.Auf den ersten Blick sche<strong>in</strong>en diese Zahlen, abgesehen vielleicht von denen Großbritanniens, relativ niedrig. Dieser Aspekt sowie dieZeit, die bis zu e<strong>in</strong>er Entscheidung vergehen kann – <strong>in</strong> Irland dauert es beispielsweise drei Jahre, bis Fälle vom Gleichstellungsgerichtangehört werden –, stellt die Wirksamkeit der Rechtsbehelfe <strong>in</strong>frage und lässt sogar Zweifel daran aufkommen, ob sie den Schadentatsächlich ausgleichen. Diese Frage stellt sich auch bezüglich <strong>des</strong> abschreckenden Charakters, <strong>in</strong>sbesondere dah<strong>in</strong> gehend, obsolche Summen auch größere Arbeitgeber abschrecken werden. E<strong>in</strong>e <strong>in</strong>teressante <strong>Entwicklung</strong> stellt <strong>in</strong> diesem Zusammenhang diegegenwärtig dem spanischen Parlament vorliegende Gesetzesvorlage dar, nach der der Umsatz <strong>des</strong> Unternehmens e<strong>in</strong> Kriteriumzur Bestimmung der Höhe <strong>des</strong> auferlegten Strafmaßes wäre.In Irland kann das Gleichstellungsgericht e<strong>in</strong>e bestimmte Vorgehensweise anordnen, und <strong>in</strong> den Niederlanden kann die GleichbehandlungskommissionKlage e<strong>in</strong>reichen, um e<strong>in</strong>e Gerichtsentscheidung über die Ungesetzlichkeit e<strong>in</strong>es gegen die Gleichbehandlungsgesetzeverstoßenden Verhaltens zu erzielen, und fordern, dass dieses Verhalten verboten wird, oder e<strong>in</strong>e AnordnungNovember 200978

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