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Entwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Europa - European ...

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Als e<strong>in</strong>e erste Beobachtung lassen sich <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Methoden zur Umsetzung feststellen:Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetze, die den Richtl<strong>in</strong>ien mehr oder wenigerentsprechenAntidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetze, die mehr Merkmale als die Richtl<strong>in</strong>ienabdeckenKomb<strong>in</strong>ation von Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetzen zu mehrerenDiskrim<strong>in</strong>ierungsmerkmalen und von Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetzenzu e<strong>in</strong>em MerkmalGriechenland (e<strong>in</strong> Gesetz für beide), Italien (zwei Dekrete),Luxemburg (zwei Gesetze) Schweden ( 6 ) (e<strong>in</strong> Gesetz) und Zypern(zwei Gesetze)Belgien ( 7 ), Bulgarien, Deutschland, F<strong>in</strong>nland, Irland, Niederlande ( 8 ),Österreich, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik und UngarnDänemark, NiederlandeMehrere Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetze zu e<strong>in</strong>zelnen Merkmalen Vere<strong>in</strong>igtes Königreich ( 9 )Komb<strong>in</strong>ation spezifischer Rechtsvorschriften mit e<strong>in</strong>em BeschäftigungsgesetzEstland ( 10 ), Lettland, Malta ( 11 ), SlowenienKomb<strong>in</strong>ation spezifischer Rechtsvorschriften, arbeits- und strafrechtlicherFrankreich, Litauen ( 12 ), PortugalBestimmungen sowie verwaltungsrechtlicher BestimmungenRichtl<strong>in</strong>ien wurden <strong>in</strong> e<strong>in</strong> weiter gefasstes, allgeme<strong>in</strong>es GesetzSpanienumgesetztUmsetzung bisher nur im BeschäftigungsrechtPolen( 6 ) Die sieben Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetze wurden aufgehoben und durch das Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetz 2008 (2008:567) ersetzt, das am1. Januar 2009 <strong>in</strong> Kraft trat.( 7 ) Am 10. Mai 2007 wurden drei wichtige Gesetze, die bestimmten Mängeln im belgischen föderalen Gesetz vom 25. Februar 2003 Rechnungtragen, angenommen. Sie traten am 30. Mai 2007 <strong>in</strong> Kraft. Dabei handelt es sich um das föderale Antirassismus-Gesetz, das föderale Gesetz zurGleichstellung der Geschlechter und das allgeme<strong>in</strong>e föderale Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetz.( 8 ) Am 29. Januar 2009 verabschiedete der niederländische Gesetzgeber e<strong>in</strong> Gesetz (Nr. 30 859), das den Anwendungsbereich <strong>des</strong> Gleichbehandlungsgesetzeszu Beh<strong>in</strong>derung/chronischer Krankheit (Wet gelijke behandel<strong>in</strong>g handicap/ chronische ziekte „Wgbl/cz”) auf die Gebiete Wohnungund Bildung ausdehnte. Die Ausdehnung auf das Gebiet Wohnung (neue Artikel 6a bis 6c Wgbl/cz) trat am 15. März 2009 <strong>in</strong> Kraft, die Ausdehnungauf das Gebiet der Primar- und Sekundarbildung (Artikel 5b) am 1. August 2009.( 9 ) Die Regierung <strong>des</strong> Vere<strong>in</strong>igten Königsreichs brachte das Gleichbehandlungsgesetz 2009 <strong>in</strong> das Parlament <strong>des</strong> Vere<strong>in</strong>igten Königreichs e<strong>in</strong>.Das Gesetz wurde am 27. April 2009 veröffentlicht, und se<strong>in</strong>e zweite Lesung wird am 11. Mai 2009 erfolgen. Das Gesetz durchläuft derzeit dasHouse of Commons. Weitere Änderungen <strong>des</strong> Texts werden wahrsche<strong>in</strong>lich vorgenommen. Das Gesetz kodifiziert und erweitert das britischeAntidiskrim<strong>in</strong>ierungsrecht (aber es gilt größtenteils nicht für das nordirische Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsrecht, da die Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetzgebungnun <strong>in</strong> den Zuständigkeitsbereich <strong>des</strong> nordirischen Regionalparlaments fällt).( 10 ) Das Gleichbehandlungsgesetz wurde am 11. Dezember 2008 angenommen und trat am 1. Januar 2009 <strong>in</strong> Kraft. Damit ist die Umsetzung derAntidiskrim<strong>in</strong>ierungsrichtl<strong>in</strong>ien <strong>in</strong> die Gesetzgebung Estlands abgeschlossen.( 11 ) Die Verordnung über die Gleichbehandlung der Menschen 2007, durch die die Richtl<strong>in</strong>ie 2000/43/EG <strong>in</strong> allen Bereichen und nicht nur im Bereichder Beschäftigung umgesetzt wird, trat am 3. April 2007 <strong>in</strong> Kraft.( 12 ) Das Gleichbehandlungsgesetz wurde im Juni 2008 <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf die vollständige Umsetzung der Richtl<strong>in</strong>ien abgeändert. Auch wurde die Listeder geschützten Gründe ausgedehnt, und es wurden sozialer Status, Sprache und Überzeugungen h<strong>in</strong>zugefügt.13 November 2009

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