13.07.2015 Aufrufe

Entwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Europa - European ...

Entwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Europa - European ...

Entwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Europa - European ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> <strong>Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsrechts</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>A. Gerichtliche und adm<strong>in</strong>istrative VerfahrenIn Artikel 7 Absatz 1 der Richtl<strong>in</strong>ie 2000/43/EG und Artikel 9 Absatz 1 der Richtl<strong>in</strong>ie 2000/78/EG heißt es: „Die Mitgliedstaaten stellensicher, dass alle Personen, die sich durch die Nichtanwendung <strong>des</strong> Gleichbehandlungsgrundsatzes <strong>in</strong> ihren Rechten für verletzthalten, ihre Ansprüche aus [diesen Richtl<strong>in</strong>ien] auf dem Gerichts- und/oder Verwaltungsweg sowie, wenn die Mitgliedstaaten es fürangezeigt halten, <strong>in</strong> Schlichtungsverfahren geltend machen können, selbst wenn das Verhältnis, während <strong>des</strong>sen die Diskrim<strong>in</strong>ierungvorgekommen se<strong>in</strong> soll, bereits beendet ist.“ In ke<strong>in</strong>em Mitgliedstaat werden Diskrim<strong>in</strong>ierungsstreitigkeiten ausschließlich vor Gerichtgelöst. Alle Staaten verb<strong>in</strong>den Gerichtsverfahren, je nachdem, ob es sich um das Zivil-, Straf-, Arbeits- oder Verwaltungsrecht handelt,mit außergerichtlichen Verfahren. Vermittlungs- oder Schlichtungsverfahren stehen beispielsweise <strong>in</strong> Frankreich, Portugal undSpanien als verpflichtender Teil <strong>des</strong> Gerichtsverfahrens zur Verfügung, <strong>in</strong> Ungarn und der Slowakei s<strong>in</strong>d sie dagegen separat möglich.E<strong>in</strong>ige Verfahren stehen ausschließlich Klägern aus dem Privatsektor oder dem öffentlichen Sektor offen, andere auch beiden.E<strong>in</strong>ige außergerichtliche Verfahren s<strong>in</strong>d allgeme<strong>in</strong>, bieten aber e<strong>in</strong> effektives Forum für Diskrim<strong>in</strong>ierungsfälle, woh<strong>in</strong>gegen anderespeziell für Diskrim<strong>in</strong>ierungsfälle als alternative, ergänzende Möglichkeit zu normalen Gerichten für die Regelung von Streitfällen<strong>in</strong>s Leben gerufen wurden. Zu den allgeme<strong>in</strong>en außergerichtlichen Verfahren zählen Aufsichtsbehörden, Ombudsleute und Institutefür Menschenrechte.In F<strong>in</strong>nland, Frankreich, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Spanien und Ungarn haben Arbeitsaufsichtsbehördendie Aufgabe, das Arbeitsrecht e<strong>in</strong>schließlich der Gleichbehandlungsbestimmungen durchzusetzen. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d im litauischenArbeitsrecht Ausschüsse für Streitfälle im Beschäftigungsbereich die erste Anlaufstelle für die Lösung solcher Streitfälle. DieVerantwortung für die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es solchen Ausschusses <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Unternehmen, e<strong>in</strong>er Behörde oder e<strong>in</strong>er Organisation liegtbeim Arbeitgeber. Die Ausschüsse setzen sich aus e<strong>in</strong>er gleichen Anzahl von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen.Die Schlichtungsstelle kann e<strong>in</strong>er Person <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Diskrim<strong>in</strong>ierungsfall, der gemäß Arbeitsrecht untersagt ist, e<strong>in</strong>e Entschädigungzusprechen. In Spanien können Opfer auch Beschwerde bei der Bildungsaufsichtsbehörde e<strong>in</strong>reichen, und <strong>in</strong> Ungarn können siesich an die Verbraucherschutzbehörde wenden.Das lettische nationale Amt für Menschenrechte ( 75 ) untersucht und prüft Beschwerden <strong>in</strong> Bezug auf Menschenrechtsverletzungenund versucht, Konflikte durch Schlichtung zu lösen. Gel<strong>in</strong>gt dies nicht, gibt es unverb<strong>in</strong>dliche Empfehlungen ab. In Bulgarien kannder Ausschuss zum Schutz vor Diskrim<strong>in</strong>ierung e<strong>in</strong>e Diskrim<strong>in</strong>ierung feststellen und vorbeugende oder abhelfende Maßnahmenanordnen. Er kann außerdem Geldstrafen verhängen, dem Opfer jedoch ke<strong>in</strong>e Entschädigung zusprechen. Dieses Verfahren lässt sichsowohl auf den öffentlichen als auch auf den Privatsektor anwenden. In Zypern kann der Verwaltungskommissar (Ombudsmann)rechtsverb<strong>in</strong>dliche Entscheidungen treffen und im Falle der Nichtbefolgung auch kle<strong>in</strong>ere Geldbußen verhängen. In der Praxiss<strong>in</strong>d diese Entscheidungen jedoch Empfehlungen, die zwar nicht b<strong>in</strong>dend s<strong>in</strong>d, aber <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong>gehalten werden, zum<strong>in</strong><strong>des</strong>t( 75 ) Derzeit Umorganisation <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Ombudsstelle mit umfangreicheren Befugnissen.November 200962

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!