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Entwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Europa - European ...

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Diskrim<strong>in</strong>ierung e<strong>in</strong>räumen. Die Gleichbehandlungskommission und das Amt für Gleichbehandlung <strong>in</strong> Österreich, die bulgarischeKommission für den Schutz vor Diskrim<strong>in</strong>ierung, der zyprische Ombudsmann, der estnische Justizkanzler, die französische HoheBehörde gegen Diskrim<strong>in</strong>ierung und für Gleichbehandlung, die Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsstelle <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> <strong>in</strong> Deutschland, die irischeGleichbehandlungsbehörde, die niederländische Gleichbehandlungskommission, das belgische Zentrum für Chancengleichheitund gegen Rassismus, die ungarische Gleichbehandlungsbehörde, der litauische Ombudsmann für Chancengleichheit, dergriechische Ombudsmann, der Ausschuss und Dienst zur Gleichbehandlung sowie das Arbeitsaufsichtsamt <strong>in</strong> Griechenland, derNationale Rat zur Bekämpfung der Diskrim<strong>in</strong>ierung <strong>in</strong> Rumänien, der slowenische Anwalt für den Gleichbehandlungsgrundsatz undRegierungsrat zur Umsetzung <strong>des</strong> Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie der schwedische Gleichheits-Ombudsmann ( 97 ) – sie allehaben mit verschiedensten Formen der Diskrim<strong>in</strong>ierung zu kämpfen. Die Gleichheitskommission für Nordirland beschäftigt sich mitDiskrim<strong>in</strong>ierungen aufgrund von Rasse, religiösem oder politischem Bekenntnis, Geschlecht, sexueller Orientierung, Familienstand,Beh<strong>in</strong>derung und Alter. In Großbritannien ist die Kommission für Gleichheit und Menschenrechte, die im Oktober 2007 e<strong>in</strong>gerichtetwurde und <strong>in</strong>zwischen Equality and Human Rights Commission (EHRC) heißt, an die Stelle der bisherigen Gleichheitskommissionen(Kommissionen für Rassengleichheit, Rechte von Beh<strong>in</strong>derten und Chancengleichheit) getreten. Sie ist nun auch für Fragen derGleichbehandlung <strong>in</strong> Bezug auf die sexuelle Orientierung, Religion oder Weltanschauung und Alter sowie auf Menschenrechte imAllgeme<strong>in</strong>en zuständig. Nur mit e<strong>in</strong>em Mandat für Diskrim<strong>in</strong>ierungen aufgrund von Rasse und ethnischer Herkunft ausgestattet s<strong>in</strong>dder dänische Gleichbehandlungsausschuss ( 98 ) (<strong>in</strong>nerhalb <strong>des</strong> dänischen Instituts für Menschenrechte), der f<strong>in</strong>nische Ombudsmannfür M<strong>in</strong>derheiten, das italienische Nationale Amt gegen Diskrim<strong>in</strong>ierung aufgrund der Rasse, der portugiesische Hohe Kommissarfür E<strong>in</strong>wanderung und <strong>in</strong>terkulturellen Dialog und der spanische Rat zur Förderung der Gleichbehandlung aller Personen ohneUnterschied der Rasse oder ethnischen Herkunft.Die Befugnisse der speziellen Körperschaften s<strong>in</strong>d so ausgelegt, dass sie den Opfern von Diskrim<strong>in</strong>ierungen <strong>in</strong> verschiedensterForm zur Seite stehen können. E<strong>in</strong>ige Körperschaften – <strong>in</strong> Belgien, F<strong>in</strong>nland, Ungarn, Irland, Italien, Nordirland, Großbritannienund Schweden – bieten Unterstützung <strong>in</strong> Form von juristischem Beistand an. Andere äußern sich – <strong>in</strong> der Regel ohne rechtlicheB<strong>in</strong>dung – zu ihnen unterbreiteten Beschwerden, so z. B. die Gleichbehandlungskommission <strong>in</strong> Österreich und den Niederlanden, derdänische Gleichbehandlungsausschuss, die ungarische Behörde zur Gleichbehandlung, das lettische Amt <strong>des</strong> Ombudsmanns, dergriechische Ombudsmann und Gleichbehandlungsausschuss und der slowenische Anwalt für den Gleichbehandlungsgrundsatz. DieOpfer von Verstößen gegen die Gleichbehandlung müssen weiterh<strong>in</strong> auf eigene Verantwortung vor Gericht Rechtsmittel e<strong>in</strong>legen.( 97 ) E<strong>in</strong>gerichtet nach dem Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetz 2008 (2008:567), nach dem die Zuständigkeiten <strong>des</strong> bisherigen Ombudsmanns für Chancengleichheit(JämO – Gleichstellung der Geschlechter), <strong>des</strong> Ombudsmanns zur Bekämpfung ethnischer Diskrim<strong>in</strong>ierung (DO – Diskrim<strong>in</strong>ierungauch aufgrund religiöser und sonstiger Bekenntnisse), <strong>des</strong> Beh<strong>in</strong>derten-Ombudsmanns (HO) und <strong>des</strong> Ombudsmanns zur Bekämpfung vonDiskrim<strong>in</strong>ierungen aufgrund der sexuellen Orientierung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Stelle zusammengelegt werden, die für alle Bereiche zuständig ist.( 98 ) Aufgrund der E<strong>in</strong>richtung <strong>des</strong> neuen Gleichbehandlungsausschusses stellte der dänische Beschwerdeausschuss für ethnische Gleichbehandlungzum 1. Januar 2009 se<strong>in</strong>e Arbeit e<strong>in</strong>. Der Gleichbehandlungsausschuss setzt sich aus e<strong>in</strong>em Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und neun weiterenMitgliedern zusammen.83 November 2009

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