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Entwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Europa - European ...

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Ausnahme wurde 2003 <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit Artikel 14 der Richtl<strong>in</strong>ie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse und Artikel16 der Richtl<strong>in</strong>ie zur Gleichbehandlung <strong>in</strong> Beschäftigung und Beruf abgeschafft. Bislang s<strong>in</strong>d aufgrund der neuen Bestimmungenjedoch ke<strong>in</strong>e mit den Grundsätzen <strong>in</strong> Konflikt stehenden Gesetze außer Kraft gesetzt worden. Das 2006 verabschiedete Gesetz zurGleichbehandlung enthält diese Ausnahme noch. Das Gesetz gegen die Diskrim<strong>in</strong>ierung von Beh<strong>in</strong>derten enthält weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>eAusnahme <strong>in</strong> Bezug auf Handlungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften. In Irland gibt es Bedenken, dass das Gleichstellungsgesetzvon 2000 bis 2004 anderen gesetzlichen Bestimmungen untergeordnet bleibt, da nach Paragraf 14(a)(i) ke<strong>in</strong>e Bestimmung diesesGesetzes dazu führt, dass im Rahmen e<strong>in</strong>es anderen Gesetzes beschlossene Maßnahmen außer Kraft gesetzt werden.Häufiger s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Mitgliedstaaten Gesetze, die zur Annullierung von diskrim<strong>in</strong>ierenden Bestimmungen <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zel- oder Kollektivverträgen,Betriebsordnungen oder Satzungen von freien Berufen und der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen führenkönnen. Dies ist zum Beispiel <strong>in</strong> den Niederlanden der Fall. Hier schreibt das zentrale Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetz vor, dass alleVerträge und Vere<strong>in</strong>barungen, die gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen, nichtig s<strong>in</strong>d. Das allgeme<strong>in</strong>e Arbeitsrecht ist <strong>in</strong>zahlreichen Ländern so formuliert, unter anderem <strong>in</strong> Ungarn. Hier ist <strong>in</strong> den Artikeln 8 und 13 <strong>des</strong> Arbeitsgesetzes festgelegt, dasse<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelarbeitsvertrag oder e<strong>in</strong> Tarifvertrag, der gegen Bestimmungen <strong>des</strong> Arbeitsrechts verstößt, nichtig ist. Wenn der Vertragannulliert oder erfolgreich angefochten wird, ist er nach Artikel 9 ungültig, und wenn diese Ungültigkeit zu Schadenersatzansprüchenführt, so müssen diese nach Artikel 10 beglichen werden. Vergleichbare Formulierungen im allgeme<strong>in</strong>en Arbeitsrechtf<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> Lettland (Artikel 6 <strong>des</strong> Arbeitsgesetzes), Polen (Artikel 9.2 <strong>des</strong> Arbeitsgesetzes) und Estland [Artikel 16 und 125(1)<strong>des</strong> Gesetzes zu Arbeitsverträgen und Artikel 4 (2) <strong>des</strong> Gesetzes zu Tarifverträgen, aus dem hervorgeht, dass Tarifverträge, dieschlechter als die gesetzlich oder durch andere gesetzliche Bestimmungen vorgeschriebenen Bed<strong>in</strong>gungen ausfallen, ungültigs<strong>in</strong>d]. Welche Befugnisse die speziellen Stellen, beispielsweise der schwedische Ombudsmann und die irische Gleichbehandlungsbehörde,bei der Überwachung haben, ist auch für die Änderung diskrim<strong>in</strong>ierender Regelungen bei Organisationen undBerufsverbänden relevant.In e<strong>in</strong>igen Mitgliedstaaten gibt es konkrete Regelungen, nach denen diskrim<strong>in</strong>ierende Bestimmungen <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zel- bzw. Tarifverträgennichtig s<strong>in</strong>d. In Spanien s<strong>in</strong>d nach Artikel 17.1 <strong>des</strong> Arbeitsgesetzes diskrim<strong>in</strong>ierende Klauseln <strong>in</strong> Tarifverträgen, E<strong>in</strong>zelverträgenund unilateralen Beschlüssen von Arbeitgebern nichtig. Gemäß f<strong>in</strong>nischem Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetz kann e<strong>in</strong> Gericht beivorliegenden Streitsachen e<strong>in</strong>zel- und tarifvertragliche Regelungen, die gegen das Diskrim<strong>in</strong>ierungsverbot <strong>in</strong> Paragraf 6 oderdas Maßregelungsverbot <strong>in</strong> Paragraf 8 verstoßen, ändern oder ignorieren (Paragraf 10). Das Gesetz zu Arbeitsverträgen enthältauch e<strong>in</strong>e spezielle Bestimmung zu Arbeitsverträgen. Gemäß Paragraf 9.2 ist e<strong>in</strong>e offensichtlich diskrim<strong>in</strong>ierende Bestimmungals nichtig zu betrachten.Nach dem irischen Gesetz zur Gleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt 1998-2004 müssen sämtliche Arbeitsverträge e<strong>in</strong>e Gleichbehandlungsklauselenthalten, mit der sämtliche Vertragsbestimmungen, die ansonsten zu e<strong>in</strong>er rechtswidrigen Diskrim<strong>in</strong>ierungführen würden, aufgehoben werden (Paragraf 30). Sämtliche diskrim<strong>in</strong>ierenden Bestimmungen <strong>in</strong> Tarifverträgen werden alsnichtig betrachtet, und es besteht ke<strong>in</strong>e Möglichkeit, diese gesetzlichen Vorschriften durch Verträge zu umgehen (Paragraf 9). In93 November 2009

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