Entwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Europa - European ...
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auf ökonomische und kulturelle Vergünstigungen, die sowohl von privaten als auch von öffentlichen E<strong>in</strong>richtungen erteilt werdenkönnen. Darunter können Studienbeihilfen, Ermäßigungen <strong>des</strong> öffentlichen Nahverkehrs und Ermäßigungen bei kulturellen oderanderen Veranstaltungen fallen. Von privaten Körperschaften können Vergünstigungen zum Beispiel <strong>in</strong> Form von ermäßigtenE<strong>in</strong>trittskarten für K<strong>in</strong>o oder Theater gewährt werden.In den meisten Mitgliedstaaten gibt es Probleme mit der Diskrim<strong>in</strong>ierung von K<strong>in</strong>dern aus ethnischen M<strong>in</strong>derheiten <strong>in</strong> der Bildung.Von besonderer Bedeutung ist hier die Diskrim<strong>in</strong>ierung von Roma-K<strong>in</strong>dern, e<strong>in</strong>e der am weitesten verbreiteten Ersche<strong>in</strong>ungsformender Benachteiligung von Roma. Roma leben <strong>in</strong> allen Mitgliedstaaten außer Luxemburg und Malta. In Bulgarien, Lettland, Polen,Rumänien, der Slowakei, der Tschechischen Republik und Ungarn besucht e<strong>in</strong>e unverhältnismäßig hohe Anzahl von Roma-K<strong>in</strong>dernSonderschulen für geistig beh<strong>in</strong>derte K<strong>in</strong>der, ist dadurch vom allgeme<strong>in</strong>en Schulsystem ausgegrenzt und erhält e<strong>in</strong>e weniger guteAusbildung, was sich auf die Chancen im späteren Leben negativ auswirkt.Diskrim<strong>in</strong>ierung von Roma kommt auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen allgeme<strong>in</strong>en Schulen vor, <strong>in</strong> denen es getrennte Klassen gibt. Dies ist der Fall<strong>in</strong> Bulgarien, Dänemark, F<strong>in</strong>nland, Griechenland, Lettland, Polen, Rumänien, Slowenien, der Slowakei und Ungarn. In Polen gibt esmehrere getrennte „Roma-Klassen“ oder Sonderklassen mit e<strong>in</strong>em speziellen Lehrplan. Das ursprüngliche Ziel dieser Klassen bestanddar<strong>in</strong>, den K<strong>in</strong>dern drei Jahre lang Polnischunterricht zu geben, um ihnen zu ermöglichen, dem normalen Lehrplan zu folgen. In derPraxis wurden jedoch alle Roma-Schüler ungeachtet ihrer Sprachkenntnisse diesen Klassen zugeordnet. In Rumänien wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er2008 durch die NGO Romani CRISS durchgeführten Studie zur Überwachung der Umsetzungsmaßnahmen gegen die Abgrenzungvon Roma-Schülern <strong>in</strong> rumänischen Schulen festgestellt, dass es <strong>in</strong> 67 Prozent der überwachten Schulen (90 Schulen) auf Schul- oderKlassenebene Abgrenzungsfälle gab ( 58 ). In der Slowakei wurde die „Klassenstufe null“ für K<strong>in</strong>der e<strong>in</strong>geführt, von denen erwartetwird, dass sie aufgrund ihres sozialen und sprachlichen Umfelds dem normalen Lehrplan nicht folgen können. Solche Klassen s<strong>in</strong>djedoch nur <strong>in</strong> den Schulen e<strong>in</strong>gerichtet worden, <strong>in</strong> denen es Roma-Schüler gibt. In F<strong>in</strong>nland werden Roma-K<strong>in</strong>der häufiger als andereSchüler <strong>in</strong> Sonderschulklassen geschickt. Das Vere<strong>in</strong>igte Königreich und Frankreich haben Rechtsvorschriften, die die Abgrenzungvon Menschen verschiedener Rassen oder ethnischer Gruppen an den Schulen ausdrücklich verbieten, jedoch gibt es dort Bedenkenangesichts e<strong>in</strong>er De-facto-Diskrim<strong>in</strong>ierung, die sich aus typischen Wohnverhältnissen ergibt.Es gibt nur wenige Fälle, <strong>in</strong> denen nach dem nationalen Recht gegen getrennte Klassen geklagt wurde (zum Beispiel <strong>in</strong> Bulgarien,Dänemark, F<strong>in</strong>nland und Griechenland). In F<strong>in</strong>nland gab es e<strong>in</strong>en Fall, bei dem gegen De-facto-Abgrenzung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Schule erfolgreichgeklagt wurde. In Griechenland war das E<strong>in</strong>greifen <strong>des</strong> Bürgerbeauftragten notwendig, um sicherzustellen, dass die Behörden<strong>des</strong> Peloponnes für Roma-K<strong>in</strong>der Übergangsklassenzimmer zur Verfügung stellten, die von e<strong>in</strong>er Schule mit der Begründungausgeschlossen worden waren, es gebe nicht genügend Räumlichkeiten.( 58 ) Laura Surdu, Romani CRISS mit Unterstützung der Unicef, Monitorizarea aplicarii masurilor impotriva segregarii scolare <strong>in</strong> Romania [Überwachungder Umsetzung von Maßnahmen gegen die schulische Abgrenzung <strong>in</strong> Rumänien]. Der Bericht stützt sich auf e<strong>in</strong>e Stichprobe von 134 Schulenaus 9 Bezirken (Alba, Botosani, Brasov, Dolj, Galati, Hunedoara, Iasi, Neamt und Salaj) sowie aus Bukarest.43 November 2009