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Entwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Europa - European ...

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von Privatpersonen. In Spanien können Diskrim<strong>in</strong>ierungsopfer bei den allgeme<strong>in</strong>en Ombudsleuten (auf nationaler und regionalerEbene) wegen Handlungen der öffentlichen Verwaltung Beschwerde e<strong>in</strong>legen.Der estnische Justizkanzler führt auf Antrag <strong>des</strong> Opfers e<strong>in</strong> unparteiisches Schlichtungsverfahren durch. Im Falle e<strong>in</strong>er Diskrim<strong>in</strong>ierungdurch natürliche oder juristische Personen im Privatsektor ist die Entscheidung <strong>des</strong> Justizkanzlers rechtsverb<strong>in</strong>dlich. Der Justizkanzler(bei Diskrim<strong>in</strong>ierung durch öffentliche E<strong>in</strong>richtungen) und der Beauftragte für Gleichstellung und Gleichbehandlung (öffentlicherund privater Sektor) dürfen Ombudsmann-ähnliche Verfahren durchführen, deren Ergebnisse jedoch nicht rechtsverb<strong>in</strong>dlich s<strong>in</strong>d.Der portugiesische Hohe Kommissar für E<strong>in</strong>wanderung und <strong>in</strong>terkulturellen Dialog (Alto Comissariado para a Imigração e DiálogoIntercultural, ACIDIC) kann als Vermittler auftreten, um formelle Gerichtsverfahren zu vermeiden. Er kann auch e<strong>in</strong> Verwaltungsverfahrene<strong>in</strong>leiten und entscheiden, ob e<strong>in</strong> Bußgeld verhängt werden soll. Der Beklagte hat das Recht, gegen dieses Bußgeld vorGericht zu klagen. Weder das Opfer noch Verbände haben das Recht, Rechtsmittel e<strong>in</strong>zulegen oder beim Berufungsverfahren zu<strong>in</strong>tervenieren.In Ungarn kann die Gleichbehandlungsbehörde gegen jede Diskrim<strong>in</strong>ierung vorgehen und über Personen oder E<strong>in</strong>richtungen, diedas Diskrim<strong>in</strong>ierungsverbot verletzt haben, harte Sanktionen verhängen. Außerdem können der Ombudsmann für Bürgerrechte undder Ombudsmann für die Rechte nationaler und ethnischer M<strong>in</strong>derheiten Diskrim<strong>in</strong>ierungen untersuchen, die von e<strong>in</strong>er öffentlichenE<strong>in</strong>richtung begangen wurden.In F<strong>in</strong>nland können Beschwerden über ethnisch motivierte Diskrim<strong>in</strong>ierungen, die sich nicht auf den Beschäftigungsbereichbeziehen, beim Ombudsmann für M<strong>in</strong>derheiten bzw. bei der Diskrim<strong>in</strong>ierungsschiedsstelle e<strong>in</strong>gereicht werden. DieseSchiedsstelle kann e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>igung zwischen den Parteien bestätigen oder die Fortsetzung <strong>des</strong> Verhaltens, das dem Verbotder Diskrim<strong>in</strong>ierung oder Viktimisierung zuwiderläuft, verbieten. Sie kann e<strong>in</strong>e Partei auch unter Strafandrohung auffordern,ihren Pflichten nachzukommen. Auf Antrag e<strong>in</strong>er oder beider Parteien, <strong>des</strong> Ombudsmanns für M<strong>in</strong>derheiten, e<strong>in</strong>es Gerichts,e<strong>in</strong>er Behörde oder e<strong>in</strong>er NRO (Nichtregierungsorganisation) kann sie außerdem e<strong>in</strong>e Erklärung dazu abgeben, wie das Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetzauszulegen ist. Verfahren bei der Diskrim<strong>in</strong>ierungsschiedsstelle s<strong>in</strong>d kostenlos und erfordern ke<strong>in</strong>enRechtsbeistand. Der Ombudsmann kann Erklärungen zu allen ihm vorgelegten Diskrim<strong>in</strong>ierungsfällen abgeben, die Beschwerdegegebenenfalls an die zuständigen Behörden weiterleiten, im E<strong>in</strong>verständnis mit dem Beschwerdeführer Rechtsbeistand leistensowie Schlichtungsverfahren leiten.In Malta kann der nationale Ausschuss für Personen mit Beh<strong>in</strong>derung Beschwerden über die Nichte<strong>in</strong>haltung <strong>des</strong> Gesetzes über dieChancengleichheit (Personen mit Beh<strong>in</strong>derung) aus dem Jahr 2000 untersuchen und gegebenenfalls bei derartigen Beschwerdenschlichten. Durch die Bestimmungen der Verfügung über die Gleichbehandlung von Personen von 2007 wurde der Aufgabenbereichder nationalen Kommission für die Förderung von Chancengleichheit für Männer und Frauen um die Förderung der Gleichbehandlungohne Ansehen der rassischen oder ethnischen Herkunft im H<strong>in</strong>blick auf die Bedeutung der Bestimmungen der Verfügung63 November 2009

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