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Entwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Europa - European ...

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<strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> <strong>Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsrechts</strong> <strong>in</strong> <strong>Europa</strong>der Praxis muss die Feststellung diskrim<strong>in</strong>ierender Klauseln und ihrer Nichtigkeit jedoch vor Gericht erstritten werden. Falls dasGleichstellungsgericht feststellt, dass die fragliche Vertragsklausel rechtswidrig ist, kann dieser Teil <strong>des</strong> E<strong>in</strong>zel- bzw. Tarifvertragsnicht vollstreckt werden und muss geändert werden.In Malta s<strong>in</strong>d nach Verordnung 12 der Bekanntmachung 461 von 2004 sämtliche Bestimmungen <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zel- oder Tarifverträgen,Betriebsordnungen und Satzungen e<strong>in</strong>getragener Organisationen, die gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, alsnichtig zu betrachten. Im Vere<strong>in</strong>igten Königreich gibt es für die e<strong>in</strong>zelnen Diskrim<strong>in</strong>ierungsgründe spezielle Vorkehrungen imAntidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetz.Aufgrund <strong>des</strong> slowakischen Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetzes mussten die Arbeitgeber und die zuständigen Gewerkschaften bis zum1. Januar 2005 die Bestimmungen der Tarifverträge <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz br<strong>in</strong>gen. Die gleicheVerpflichtung gilt für Arbeitgeber <strong>in</strong> Bezug auf die Betriebsordnungen. Folglich konnten nach Januar 2005 ke<strong>in</strong>e Tarifverträge undbeschäftigungsrelevanten Betriebsordnungen mehr angewendet werden, wenn diese gegen das Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetzverstießen. Darüber h<strong>in</strong>aus dürfen normative Akte von staatlicher Seite (Satzungen von Berufs- und sonstigen Verbänden, Erwerbsorganisationenusw.) nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Falls die zur Registrierung e<strong>in</strong>gereichten Satzungengegen diesen Grundsatz verstoßen, muss die zuständige Behörde e<strong>in</strong>e Registrierung ablehnen.November 200994

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