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Licht im Haus - Bundesamt für Energie BFE

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127<strong>Energie</strong>effiziente BeleuchtungASchnittP 120,85 mADefinition der ausreichenden Helligkeitnach DIN 5034-1 für Oblichter] D m > 4 %, D min > 2 %. Berechnung sieheDIN 5034-3, vereinfachte Berechnungsiehe DIN 5034-6.] Möglichst hohe Reflexionsgrade derRaumbegrenzungsflächen, vor allem vonFussboden und Decke.Abbildung 149:Bezugspunkte fürdie Definition derausreichenden Helligkeitnach DIN5034-1 für seitlicheÖffnungena2aGrundrissAbbildung 150:Die 30°-Regel mussdurch Verbauungenund Verschattungenangepasst werden.Abbildung 151:Die 30°-Oblicht-RegelP 1P 21 m1 mAbbildung 152:Die 45°-Regel <strong>im</strong>GrundrissAbbildung 153:Definition desTageslichtquotienten45°45°30°ausreichend hellEaEi30°30°Tageslichtquotient D eines Punktes zur Kennzeichnung desTageslichtanteils in Innenräumen. Definiert als Verhältnis vonInnenbeleuchtungsstärke Ei zu Aussenbeleuchtungsstärke Ea.D = Ei/Ea in %nicht ausreichend hellausreichend hellnicht ausreichend hellD ist unabhängig von H<strong>im</strong>melsrichtung, Zeit und geografischem OrtD ist eine Funktion der Fenstergrösse, der Fensterlage, des Reflexionsgradesund der Aussenverbauung.Beispiel: D= 3% mit Ei=300 lx für Ea=10 000 lx

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