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denkanstösse zur überwindung der finanzkrise - Cross-Border ...

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– Die staatlichen Mittelbehörden, also die Bezirksregierungen, sollten auf ihre originär<br />

staatlichen Aufgaben begrenzt werden. Ihre Bündelungsfunktionen sollten durch<br />

Abbau und Einglie<strong>der</strong>ung von staatlichen Son<strong>der</strong>verwaltungen gestärkt werden.<br />

– Die Landesober-, Landesunter- und Son<strong>der</strong>behörden sollten aufgelöst und in den<br />

übrigen Behördenkörper des Landes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> kommunalen Selbstverwaltung<br />

eingeglie<strong>der</strong>t werden. Das gelte z. B. für die staatlichen Umweltämter.<br />

– Auf neue staatliche Son<strong>der</strong>behörden sollte verzichtet werden.<br />

– Eine regionale Wahrnehmung von überwiegend kommunal geprägten Aufgaben<br />

durch das Land solle entfallen.<br />

– Bei Aufgabenverlagerungen auf die kommunale Ebene müsse das Prinzip <strong>der</strong><br />

Konnexität von Aufgaben- und Finanzzuweisung beachtet werden.<br />

– Bei <strong>der</strong> Neuzuweisung von Aufgaben sollten die beiden Landschaftsverbände<br />

berücksichtigt werden, da sie eine für die Städte wichtige Bündelungs- und<br />

Ausgleichsfunktion <strong>zur</strong> Erfüllung überörtlicher kommunaler Aufgaben wahrnähmen<br />

und zugleich eine größere Professionalität bei <strong>der</strong> Aufgabenerfüllung sicherten und<br />

eine gerechte Lastenverteilung unter den Städten und Gemeinden im Land<br />

ermöglichten.<br />

Die Kernaussagen in den Erklärungen <strong>der</strong> neuen Landesregierung einerseits und<br />

<strong>der</strong> zitierten Position <strong>der</strong> Städte und Gemeinden von 1999 sind in vielen Teilen<br />

deckungsgleich. Das lässt darauf hoffen, dass die Reformbemühungen gute<br />

Ergebnisse zeitigen können; es schließt dennoch erhebliche Divergenzen im Detail<br />

nicht aus. Unabhängig davon stellen sich aus aktuellem Anlass viele Fragen, was an<br />

einzelnen Beispielen verdeutlicht werden soll:<br />

– Ist die politische Festlegung auf „drei Regionalpräsidien für das Rheinland, das<br />

Ruhrgebiet und Westfalen“ sachgerecht und zukunftsweisend?<br />

Diese Aussage suggeriert, als gebe es die „drei Landesteile Rheinland, Westfalen und<br />

Ruhrgebiet“, wohingegen das Ruhrgebiet etwa je <strong>zur</strong> Hälfte zu einem <strong>der</strong> beiden<br />

Landesteile zählt. Eine korrekte Formulierung hätte lauten sollen: Ruhrgebiet, Rest-<br />

Rheinland, Rest-Westfalen.<br />

Der Verwaltungsrechtsexperte Professor Janbernd Oebbecke hat sich in einem<br />

Grundsatzreferat 149 zu dem Plan, das Ruhrgebiet zu einer Verwaltungsregion<br />

zusammenzufassen, sehr kritisch geäußert. Er hat darauf verwiesen, es würden<br />

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zwar Schnittstellen verschoben, aber nicht abgeschafft. „Ob die neue

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