denkanstösse zur überwindung der finanzkrise - Cross-Border ...
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– Die staatlichen Mittelbehörden, also die Bezirksregierungen, sollten auf ihre originär<br />
staatlichen Aufgaben begrenzt werden. Ihre Bündelungsfunktionen sollten durch<br />
Abbau und Einglie<strong>der</strong>ung von staatlichen Son<strong>der</strong>verwaltungen gestärkt werden.<br />
– Die Landesober-, Landesunter- und Son<strong>der</strong>behörden sollten aufgelöst und in den<br />
übrigen Behördenkörper des Landes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> kommunalen Selbstverwaltung<br />
eingeglie<strong>der</strong>t werden. Das gelte z. B. für die staatlichen Umweltämter.<br />
– Auf neue staatliche Son<strong>der</strong>behörden sollte verzichtet werden.<br />
– Eine regionale Wahrnehmung von überwiegend kommunal geprägten Aufgaben<br />
durch das Land solle entfallen.<br />
– Bei Aufgabenverlagerungen auf die kommunale Ebene müsse das Prinzip <strong>der</strong><br />
Konnexität von Aufgaben- und Finanzzuweisung beachtet werden.<br />
– Bei <strong>der</strong> Neuzuweisung von Aufgaben sollten die beiden Landschaftsverbände<br />
berücksichtigt werden, da sie eine für die Städte wichtige Bündelungs- und<br />
Ausgleichsfunktion <strong>zur</strong> Erfüllung überörtlicher kommunaler Aufgaben wahrnähmen<br />
und zugleich eine größere Professionalität bei <strong>der</strong> Aufgabenerfüllung sicherten und<br />
eine gerechte Lastenverteilung unter den Städten und Gemeinden im Land<br />
ermöglichten.<br />
Die Kernaussagen in den Erklärungen <strong>der</strong> neuen Landesregierung einerseits und<br />
<strong>der</strong> zitierten Position <strong>der</strong> Städte und Gemeinden von 1999 sind in vielen Teilen<br />
deckungsgleich. Das lässt darauf hoffen, dass die Reformbemühungen gute<br />
Ergebnisse zeitigen können; es schließt dennoch erhebliche Divergenzen im Detail<br />
nicht aus. Unabhängig davon stellen sich aus aktuellem Anlass viele Fragen, was an<br />
einzelnen Beispielen verdeutlicht werden soll:<br />
– Ist die politische Festlegung auf „drei Regionalpräsidien für das Rheinland, das<br />
Ruhrgebiet und Westfalen“ sachgerecht und zukunftsweisend?<br />
Diese Aussage suggeriert, als gebe es die „drei Landesteile Rheinland, Westfalen und<br />
Ruhrgebiet“, wohingegen das Ruhrgebiet etwa je <strong>zur</strong> Hälfte zu einem <strong>der</strong> beiden<br />
Landesteile zählt. Eine korrekte Formulierung hätte lauten sollen: Ruhrgebiet, Rest-<br />
Rheinland, Rest-Westfalen.<br />
Der Verwaltungsrechtsexperte Professor Janbernd Oebbecke hat sich in einem<br />
Grundsatzreferat 149 zu dem Plan, das Ruhrgebiet zu einer Verwaltungsregion<br />
zusammenzufassen, sehr kritisch geäußert. Er hat darauf verwiesen, es würden<br />
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zwar Schnittstellen verschoben, aber nicht abgeschafft. „Ob die neue