denkanstösse zur überwindung der finanzkrise - Cross-Border ...
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dass die betroffenen Kommunen aus eigener Kraft und in absehbarer Zeit wie<strong>der</strong> zu<br />
geordneten finanzwirtschaftlichen Verhältnissen kommen könnten, geht völlig an <strong>der</strong><br />
Realität vorbei. Tatsache ist, dass eine große Zahl von Städten trotz <strong>der</strong> Auflagen <strong>der</strong><br />
Kommunalaufsicht und streng begrenzter Haushaltführung fortlaufend Defizite<br />
aufgestapelt haben und von einem Haushaltsausgleich weit entfernt sind. Sie sind<br />
mit <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> in Anspruch genommenen Kassenkredite längst tief in die<br />
Schuldenfalle hineingeraten.<br />
Das erschütternde Fazit lautet: Eine erschreckend hohe Zahl <strong>der</strong> Städte und<br />
Gemeinden in NRW ist an <strong>der</strong> Grenze <strong>der</strong> finanzwirtschaftlichen<br />
Handlungsfähigkeit angelangt bzw. hat diese überschritten.<br />
Diese Feststellung löst eine bedeutsame Frage aus: Wer hat für die Verbindlichkeiten<br />
<strong>der</strong> Kommunen letztlich einzutreten?<br />
e) Wer haftet letztlich für die Verbindlichkeiten <strong>der</strong> Kommunen?<br />
Die Problematik einer möglichen Zahlungsunfähigkeit von Gemeinden ist in <strong>der</strong><br />
staats- und finanzrechtlichen Literatur <strong>der</strong> letzten Jahre ausführlich diskutiert worden.<br />
Sie ist mit <strong>der</strong> Umsetzung von „Basel II“ eng verknüpft.<br />
1) „Basel II“ und die Kreditwürdigkeit <strong>der</strong> deutschen Kommunen<br />
Basel II ist eine Fortführung <strong>der</strong> ursprünglichen Basler Eigenkapitalverordnung von<br />
1988 (Basel I). Ziel ist vor allem die Sicherung einer angemessenen<br />
Eigenkapitalausstattung <strong>der</strong> Banken und die Schaffung einheitlicher internationaler<br />
Wettbewerbsvoraussetzungen für Vergabe und Handel von Krediten. Wichtigstes<br />
Element ist die genauere Berücksichtigung <strong>der</strong> Risiken einer Bank bei <strong>der</strong> Bemessung<br />
ihrer Eigenkapitalausstattung. Das Kreditrisiko ist durch internes o<strong>der</strong> externes<br />
Rating zu bestimmen. Dabei gilt generell, dass höhere Risiken höhere Zinsen<br />
bewirken, damit das Eigenkapital entsprechend höher finanziert werden kann. Nach<br />
dem Europaparlament einigten sich im Oktober 2005 die EU-Finanzminister<br />
grundsätzlich auf dieses Konzept. Die Konsequenzen ergeben sich demnächst aus<br />
EU-Richtlinien und <strong>der</strong> nationalen Umsetzung. In Deutschland sollen For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
Kreditinstitute an die Kommunen von <strong>der</strong> Anwendung eines internen Ratings<br />
freigestellt werden. Grundsätzlich soll bei Kommunen eine „Null-Gewichtung“<br />
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