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denkanstösse zur überwindung der finanzkrise - Cross-Border ...

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günstigen Ergebnissen führen; solche können sich auch daraus ergeben, dass <strong>der</strong><br />

Private nicht an die VOB gebunden ist.<br />

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Haushaltsanierung ist die Überlegung, auch unter<br />

demographischen Aspekten, rechtliche Konstruktionen zu implementieren, die eine<br />

optimale wirtschaftliche Nutzung des Immobilienvermögens ermöglichen und <strong>der</strong><br />

Gemeinde darüber hinaus die Möglichkeit verschaffen, am Ende <strong>der</strong> Vertragslaufzeit<br />

darüber zu entscheiden, ob die Immobilien im Bestand gehalten werden (Braucht die<br />

Gemeinde in 30 Jahren noch so viele Schulen / Krankenhäuser etc.?).<br />

Damit wird das Verwendungsrisiko von <strong>der</strong> Gemeinde auf den Privatinvestor<br />

verlagert. Entsprechende Konstruktionen sind bereits mit großer Resonanz einigen<br />

Gemeinden in NRW vorgestellt worden. Nach den Gemeindeordnungen ist es den<br />

Gemeinden allerdings im Grundsatz untersagt, <strong>zur</strong> Erfüllung von öffentlichen<br />

Aufgaben notwendige Vermögensgegenstände zu veräußern. Dies verhin<strong>der</strong>t die<br />

erfor<strong>der</strong>liche Flexibilität und erschwert die Durchführung klassischer Sell-and-lease-<br />

back-Konstruktionen. Das namentlich in den vergangenen zehn Jahren in <strong>der</strong><br />

Finanzwirtschaft entwickelte Know-how im Bereich <strong>der</strong> strukturierten Finanzierungen<br />

kann den Gemeinden mit intelligenten Konstruktionen die notwendige Flexibilität<br />

verschaffen; diese Chancen sollten im Interesse <strong>der</strong> Allgemeinheit nicht ungenutzt<br />

gelassen werden.<br />

Es ist deshalb zu begrüßen, dass „ÖPP-Task-Forces“ des Bundes sowie<br />

verschiedener Län<strong>der</strong> sich durch Grundsatz- und Koordinierungsarbeiten,<br />

Öffentlichkeitsarbeit und Wissenstransfer bemühen, die Sensibilisierung für ÖPP-<br />

Projekte zu intensivieren. Auch das Finanzministerium des Landes NRW setzt sich<br />

„für eine Etablierung von Partnerschaften zwischen öffentlicher Hand und privaten<br />

Unternehmen bei <strong>der</strong> Realisierung von Infrastrukturprojekten ein“ und hat eine „Public<br />

Private Partnership-Initiative NRW“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, aus den<br />

Erfahrungen <strong>der</strong> europäischen Nachbarn bei <strong>der</strong> Realisierung und Finanzierung<br />

öffentlicher Infrastrukturvorhaben zu lernen und eine PPP-Strategie für das Land zu<br />

entwickeln. Eine beim Finanzministerium angesiedelte „Task Force“ baut <strong>der</strong>zeit<br />

anhand von Pilotprojekten Querschnittskompetenzen auf und berät auch kommunale<br />

Auftraggeber bei <strong>der</strong> Entwicklung von Geschäftsmodellen. 46<br />

In <strong>der</strong> Vergangenheit gab es bei <strong>der</strong> Prüfung von ÖPP-Projekten oft<br />

Verfahrensprobleme, u. a. wegen unklarer bzw. unterschiedlicher<br />

46 Nähere Einzelheiten unter „www.ppp.nrw.de“.<br />

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