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denkanstösse zur überwindung der finanzkrise - Cross-Border ...

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Mrd. Euro an. Der Stand <strong>der</strong> fundierten Schulden 18 lag zum 31.12.2004 bei rd. 24,6<br />

Mrd. Euro.<br />

– Zur Pro-Kopf-Verschuldung <strong>der</strong> kreisfreien Städte in NRW vgl. Anlage 5; zu<br />

originären Defiziten größerer Städte in NRW vgl. Anlage 6. –<br />

Im November 2005 befanden sich in NRW 198 Kommunen in <strong>der</strong><br />

„Haushaltssicherung“.<br />

Zu 1.: Die rasante Zunahme <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> Kassenkredite ist vornehmlich eine<br />

Folge davon, dass viele Städte und Gemeinden bereits mehrere Jahre hintereinan<strong>der</strong><br />

Defizite aufgestapelt haben, da sie diese nicht ordnungsgemäß finanzieren können.<br />

Notgedrungen weicht man dann auf die Inanspruchnahme von Kassenkrediten aus,<br />

die im Prinzip den Zweck haben, Liquiditätsengpässe in einem laufenden<br />

Haushaltsjahr auszugleichen, nicht jedoch dazu gedacht sind, endgültig entstandene<br />

Defizite abgeschlossener Haushaltsjahre auf längere Zeit zu „finanzieren“.<br />

Bei einer großen Zahl von Kommunen in NRW ist an einen Ausgleich <strong>der</strong><br />

aufgelaufenen Fehlbeträge aus Vorjahren in absehbarer Zeit überhaupt nicht zu<br />

denken, zumal in vielen Fällen <strong>der</strong> Verwaltungshaushalt im Zeitfenster <strong>der</strong> fünfjährigen<br />

Mittelfristigen Finanzplanung durchgehend strukturelle Fehlbeträge ausweist.<br />

Zu 2.: Zum Jahresende 2005 befanden sich in NRW 198 <strong>der</strong> 427 Städte, Gemeinden<br />

und Kreise in <strong>der</strong> Haushaltssicherung.<br />

Wenn ein Haushaltsausgleich nicht zu erreichen ist, ist nach den Vorschriften <strong>der</strong><br />

Gemeindeordnung NW (§ 75, Abs. 4 GO NW) ein Haushaltssicherungskonzept<br />

(HSK) aufzustellen und darin <strong>der</strong> Zeitpunkt zu beschreiben, innerhalb dessen <strong>der</strong><br />

Haushaltsausgleich wie<strong>der</strong> erreicht wird. Diese Vorschrift soll im Sinne des Gesetzes<br />

im Prinzip einen Ausnahmefall regeln; <strong>der</strong> Ausnahmefall ist inzwischen zu einem<br />

Massenphänomen geworden.<br />

Ende 2005 befanden sich in NRW insgesamt 189 <strong>der</strong> 396 Städte und Gemeinden in<br />

<strong>der</strong> Haushaltssicherung, ferner 9 Kreise, was beim Landkreistag Rechtsfragen<br />

18 Dabei handelt es sich um die Kredite für Investitionsfinanzierungen in den kommunalen<br />

Kernhaushalten ohne Berücksichtigung <strong>der</strong> Eigenbetriebe.<br />

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