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denkanstösse zur überwindung der finanzkrise - Cross-Border ...

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den Städten und Gemeinden eine ähnliche Zielsetzung haben. Beson<strong>der</strong>s<br />

erfolgversprechend für solche Bemühungen sind u. a. folgende Ansätze:<br />

– Einrichtung von Anti-Korruptionsstellen bzw. entsprechenden Beauftragten o<strong>der</strong><br />

Arbeitskreisen <strong>zur</strong> Korruptionsprävention,<br />

– gezielte Umstrukturierung des Vergabewesens mit Verstärkung <strong>der</strong> Kontrollen und<br />

<strong>der</strong> Einrichtung von Firmen- und Bieter-Dateien sowie „schwarzen Listen“, evt.<br />

Schaffung einer zentralen Vergabestelle mit speziellem Vergabemanagement,<br />

– Stärkung <strong>der</strong> Innenrevision sowie Einrichtung von mobilen Prüfgruppen, vor allem<br />

beim Rechnungsprüfungsamt,<br />

– verpflichtende Mitzeichnung des Rechnungsprüfungsamts bei Rechtsgeschäften mit<br />

höheren Werten sowie Grundstücksgeschäften,<br />

– Personalrotation und Mehraugen-Prinzip,<br />

– Verstärkung <strong>der</strong> Dienst- und Fachaufsicht in Verbindung mit EDV-gestütztem Prüf-<br />

und Kontrollwesen,<br />

– eindeutige Regelungen für die Annahme von Belohnungen und Geschenken.<br />

Wichtig sind daneben regelmäßige Informationen und die Sensibilisierung <strong>der</strong><br />

Beschäftigten. Es darf nicht übersehen werden, dass auch die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

kommunalen Vertretungskörperschaften zu Beteiligten korruptiver Machenschaften<br />

werden können, da auch sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Zu <strong>der</strong> Frage, ob sie<br />

Amtsträger im Sinne des Strafrechts sein können, hat es im Frühjahr 2006<br />

unterschiedliche Gerichtsentscheidungen gegeben.<br />

Die menschliche Erfahrung lehrt, dass <strong>der</strong> Missbrauch von Amtsfunktionen selbst<br />

durch die intelligentesten Sicherheitssysteme nicht ausgeschlossen werden kann. Es<br />

muss jedoch das Ziel <strong>der</strong> Korruptionspräventionsstrategie sein, möglichst viel<br />

Transparenz zu schaffen und denkbare Verstöße zu erschweren sowie das Risiko,<br />

entdeckt zu werden, maßgeblich zu erhöhen. Diese Zielsetzung ist nicht nur deshalb<br />

wichtig, weil durch Korruption erhebliche Schäden verursacht werden, <strong>der</strong>en<br />

wirksame Reduzierung die öffentlichen Kassen spürbar entlastet. Neben den<br />

materiellen Folgen entsteht ein großer immaterieller Schaden dadurch, dass das<br />

Vertrauen <strong>der</strong> Bürger in den Rechtsstaat leidet und die Politikverdrossenheit<br />

geför<strong>der</strong>t wird. Auch deshalb liegt es im Interesse aller staatlichen und kommunalen<br />

Stellen, in dem Bemühen um eine wirksame Korruptionsprävention nicht nachzulassen<br />

und die Beschäftigten sowie die Vertreter <strong>der</strong> Entscheidungsorgane regelmäßig zu<br />

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