denkanstösse zur überwindung der finanzkrise - Cross-Border ...
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den Städten und Gemeinden eine ähnliche Zielsetzung haben. Beson<strong>der</strong>s<br />
erfolgversprechend für solche Bemühungen sind u. a. folgende Ansätze:<br />
– Einrichtung von Anti-Korruptionsstellen bzw. entsprechenden Beauftragten o<strong>der</strong><br />
Arbeitskreisen <strong>zur</strong> Korruptionsprävention,<br />
– gezielte Umstrukturierung des Vergabewesens mit Verstärkung <strong>der</strong> Kontrollen und<br />
<strong>der</strong> Einrichtung von Firmen- und Bieter-Dateien sowie „schwarzen Listen“, evt.<br />
Schaffung einer zentralen Vergabestelle mit speziellem Vergabemanagement,<br />
– Stärkung <strong>der</strong> Innenrevision sowie Einrichtung von mobilen Prüfgruppen, vor allem<br />
beim Rechnungsprüfungsamt,<br />
– verpflichtende Mitzeichnung des Rechnungsprüfungsamts bei Rechtsgeschäften mit<br />
höheren Werten sowie Grundstücksgeschäften,<br />
– Personalrotation und Mehraugen-Prinzip,<br />
– Verstärkung <strong>der</strong> Dienst- und Fachaufsicht in Verbindung mit EDV-gestütztem Prüf-<br />
und Kontrollwesen,<br />
– eindeutige Regelungen für die Annahme von Belohnungen und Geschenken.<br />
Wichtig sind daneben regelmäßige Informationen und die Sensibilisierung <strong>der</strong><br />
Beschäftigten. Es darf nicht übersehen werden, dass auch die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
kommunalen Vertretungskörperschaften zu Beteiligten korruptiver Machenschaften<br />
werden können, da auch sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Zu <strong>der</strong> Frage, ob sie<br />
Amtsträger im Sinne des Strafrechts sein können, hat es im Frühjahr 2006<br />
unterschiedliche Gerichtsentscheidungen gegeben.<br />
Die menschliche Erfahrung lehrt, dass <strong>der</strong> Missbrauch von Amtsfunktionen selbst<br />
durch die intelligentesten Sicherheitssysteme nicht ausgeschlossen werden kann. Es<br />
muss jedoch das Ziel <strong>der</strong> Korruptionspräventionsstrategie sein, möglichst viel<br />
Transparenz zu schaffen und denkbare Verstöße zu erschweren sowie das Risiko,<br />
entdeckt zu werden, maßgeblich zu erhöhen. Diese Zielsetzung ist nicht nur deshalb<br />
wichtig, weil durch Korruption erhebliche Schäden verursacht werden, <strong>der</strong>en<br />
wirksame Reduzierung die öffentlichen Kassen spürbar entlastet. Neben den<br />
materiellen Folgen entsteht ein großer immaterieller Schaden dadurch, dass das<br />
Vertrauen <strong>der</strong> Bürger in den Rechtsstaat leidet und die Politikverdrossenheit<br />
geför<strong>der</strong>t wird. Auch deshalb liegt es im Interesse aller staatlichen und kommunalen<br />
Stellen, in dem Bemühen um eine wirksame Korruptionsprävention nicht nachzulassen<br />
und die Beschäftigten sowie die Vertreter <strong>der</strong> Entscheidungsorgane regelmäßig zu<br />
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