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Ökobilanz von Danone Activia-Verpackungen aus ... - Foodwatch

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IFEU-Heidelberg <strong>Ökobilanz</strong> <strong>von</strong> <strong>Danone</strong> <strong>Activia</strong>-<strong>Verpackungen</strong> 2011 121<br />

sollten. Darunter ist eine Verminderung des Bewirtschaftungsaufwands pro Fläche zu<br />

verstehen (Intensität = Kapitaleinsatz / Fläche), <strong>von</strong> der grundsätzlich eine Verbesserung der<br />

Naturschutzverhältnisse erwartet wird.<br />

Die Meßgröße Intensität gibt somit schon eine Information über die naturschutzbezogenen<br />

Verhältnisse einer agrarisch genutzen Fläche. Sie ist jedoch für den Einzelfall zu grob und<br />

allgemein, da eine Vielzahl weiterer Faktoren die ökologische Qualität landwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen beeinflussen.<br />

Es bedarf daher einer Methodik, die die Vielzahl an Informationen in nachvollziehbarer Weise<br />

zu einem Bewertungsergebnis für Naturraum verknüpft. Eine solche Methodik bedarf in ihrem<br />

ersten Schritt wiederum der Formulierung des übergeordneten ökologischen Schutzziels,<br />

sprich eines Leitbildes für eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, wie sie idealerweise dem<br />

Naturschutzgedanken gerecht wird.<br />

A2-2 Ableitung eines agrarökologischen Schutzziels<br />

- ökologisches Leitbild der Landwirtschaft<br />

Bei Waldökosystemen stellt das <strong>von</strong> menschlichen Aktivitäten unbeeinflußte Ökosystem (läßt<br />

man indirekte Einflüsse wie Immissionen außen vor) den Maßstab für einen Naturraum<br />

höchster Flächenqualität dar. Schließlich führt die Entwicklung <strong>von</strong> terrestrischen<br />

Ökosystemen in den allermeisten Fällen zu einer waldförmigen Schlußgesellschaft (Urwald). Es<br />

ist daher <strong>von</strong> in logischer Konsequenz, daß sich die Schutzzielformulierung für<br />

Waldökosysteme an einem unbeeinflußten Idealzustand orientiert /Giegrich, Sturm 1997/.<br />

Anders ist die Situation bei landwirtschaftlich genutzten Flächen, wo durch die Nutzung der<br />

Einfluß des Menschen zwangsläufig gegeben ist. Da „unberührte Natur“ hier nicht das<br />

naturraumbezogene Schutzziel sein kann, muß dieses anhand anderer Maßstäbe formuliert<br />

werden.<br />

Ansatzpunkte eines naturraumbezogenes Leitbild für landwirtschaftlich genutzte Flächen<br />

können folgende Rechtswerke bzw. Empfehlungen <strong>von</strong> sonstigen Institutionen liefern:<br />

1. Die Verordnung Nr. 2078/92 EWG „für umweltgerechte und den natürlichen<br />

Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren“.<br />

Einzelmaßnahmen: Fruchtfolge, Bodenbedeckung, Düngeintensität, Düngerart und -<br />

<strong>aus</strong>bringung, Pflanzenschutzmittel, Schlaggröße, etc<br />

2. Das Bundes-Bodenschutzgesetz (in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung vom<br />

12. Juni 1997) beschreibt in § 17 die Anforderungen an die „gute fachliche Praxis in der<br />

Landwirtschaft“. Als Ziel wird hierbei „die nachhaltige Sicherung der<br />

Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürlicher Ressource“<br />

formuliert.<br />

Endbericht – Bearbeitungsstand 29. März 2011

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