Ökobilanz von Danone Activia-Verpackungen aus ... - Foodwatch
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IFEU-Heidelberg <strong>Ökobilanz</strong> <strong>von</strong> <strong>Danone</strong> <strong>Activia</strong>-<strong>Verpackungen</strong> 2011 121<br />
sollten. Darunter ist eine Verminderung des Bewirtschaftungsaufwands pro Fläche zu<br />
verstehen (Intensität = Kapitaleinsatz / Fläche), <strong>von</strong> der grundsätzlich eine Verbesserung der<br />
Naturschutzverhältnisse erwartet wird.<br />
Die Meßgröße Intensität gibt somit schon eine Information über die naturschutzbezogenen<br />
Verhältnisse einer agrarisch genutzen Fläche. Sie ist jedoch für den Einzelfall zu grob und<br />
allgemein, da eine Vielzahl weiterer Faktoren die ökologische Qualität landwirtschaftlichen<br />
Nutzflächen beeinflussen.<br />
Es bedarf daher einer Methodik, die die Vielzahl an Informationen in nachvollziehbarer Weise<br />
zu einem Bewertungsergebnis für Naturraum verknüpft. Eine solche Methodik bedarf in ihrem<br />
ersten Schritt wiederum der Formulierung des übergeordneten ökologischen Schutzziels,<br />
sprich eines Leitbildes für eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, wie sie idealerweise dem<br />
Naturschutzgedanken gerecht wird.<br />
A2-2 Ableitung eines agrarökologischen Schutzziels<br />
- ökologisches Leitbild der Landwirtschaft<br />
Bei Waldökosystemen stellt das <strong>von</strong> menschlichen Aktivitäten unbeeinflußte Ökosystem (läßt<br />
man indirekte Einflüsse wie Immissionen außen vor) den Maßstab für einen Naturraum<br />
höchster Flächenqualität dar. Schließlich führt die Entwicklung <strong>von</strong> terrestrischen<br />
Ökosystemen in den allermeisten Fällen zu einer waldförmigen Schlußgesellschaft (Urwald). Es<br />
ist daher <strong>von</strong> in logischer Konsequenz, daß sich die Schutzzielformulierung für<br />
Waldökosysteme an einem unbeeinflußten Idealzustand orientiert /Giegrich, Sturm 1997/.<br />
Anders ist die Situation bei landwirtschaftlich genutzten Flächen, wo durch die Nutzung der<br />
Einfluß des Menschen zwangsläufig gegeben ist. Da „unberührte Natur“ hier nicht das<br />
naturraumbezogene Schutzziel sein kann, muß dieses anhand anderer Maßstäbe formuliert<br />
werden.<br />
Ansatzpunkte eines naturraumbezogenes Leitbild für landwirtschaftlich genutzte Flächen<br />
können folgende Rechtswerke bzw. Empfehlungen <strong>von</strong> sonstigen Institutionen liefern:<br />
1. Die Verordnung Nr. 2078/92 EWG „für umweltgerechte und den natürlichen<br />
Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren“.<br />
Einzelmaßnahmen: Fruchtfolge, Bodenbedeckung, Düngeintensität, Düngerart und -<br />
<strong>aus</strong>bringung, Pflanzenschutzmittel, Schlaggröße, etc<br />
2. Das Bundes-Bodenschutzgesetz (in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung vom<br />
12. Juni 1997) beschreibt in § 17 die Anforderungen an die „gute fachliche Praxis in der<br />
Landwirtschaft“. Als Ziel wird hierbei „die nachhaltige Sicherung der<br />
Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürlicher Ressource“<br />
formuliert.<br />
Endbericht – Bearbeitungsstand 29. März 2011