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Ökobilanz von Danone Activia-Verpackungen aus ... - Foodwatch

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122 <strong>Ökobilanz</strong> <strong>von</strong> <strong>Danone</strong> <strong>Activia</strong>-<strong>Verpackungen</strong> 2011 IFEU Heidelberg<br />

Als Kriterien werden die standortangepaßte Bodenbearbeitung, die Erhaltung bzw.<br />

Verbesserung der Bodenstruktur, Vermeidung <strong>von</strong> Verdichtung und Abtrag, Erhaltung<br />

<strong>von</strong> naturbetonten Strukturelementen, Erhaltung und Förderung <strong>von</strong> biologischer<br />

Aktivität und standorttypischem Humusgehalt.<br />

Das Ziel liegt somit in der Bewahrung der Nutzbarkeit. Die Naturraumbewahrung ist<br />

dem eindeutig untergeordnet - auch im Falle der zu erhaltenden Strukturelemente,<br />

wie Hecken, Feldraine, da sie als Bodenschutzmaßnahmen verstanden werden. Auf<br />

der anderen Seite wird hier<strong>aus</strong> deutlich, daß beide Zielsetzungen - nachhaltige<br />

Nutzung und Naturraumbewahrung - keinesfalls Widersprüche sind, sondern im Kern<br />

durch<strong>aus</strong> konform gehen.<br />

3. Das Bundes-Naturschutzgesetz hat zum Ziel die „nachhaltige Sicherung“ .. „der<br />

Leistungsfähigkeit des Naturh<strong>aus</strong>halts, der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, der<br />

Pflanzen- und Tierwelt sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit <strong>von</strong> Natur und<br />

Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen“ § 1(1). In § 1(3) wird weiter<br />

<strong>aus</strong>geführt, daß die „ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft“ .. „in der Regel<br />

diesen Zielen“ .. „dient“.<br />

Eine differenzierte Einordnung <strong>von</strong> landwirtschaftlichen Praktiken unter<br />

naturraumbezogenen Kriterien läßt das BNatSchG nicht zu. Ein Leitbild für eine<br />

naturraumschützende Landwirtschaftsweise wird nicht vorgelegt.<br />

Ein präzises „Leitbild“ einer idealtypischen, den natürlichen Lebensraum schützenden<br />

Landwirtschaft wird durch die vorangehend beschriebenen Gesetze, Verordnungen und<br />

Richtlinien nicht entworfen. Es werden jedoch zahlreiche Kriterien genannt, die einen Hinweis<br />

auf das Wesen des „Idealtypus’“ geben.<br />

Die Auseinandersetzung zwischen Naturschutz und Landwirtschaft beruht in erster Linie auf<br />

dem Vorwurf, die moderne Landwirtschaft sei der Hauptverursacher eines dramatischen<br />

Artenrückgangs der Flora und Fauna. Nach Korneck und Sukopp /1988/ sind vier <strong>von</strong> fünf nach<br />

der Roten Liste verschollenen oder gefährdeten Pflanzenarten auf Pflanzenformationen der<br />

„halblandwirtschaftlichen“ Biotope angewiesen. Die Nutzungsintensivierung und die<br />

Flächenumwidmung zerstörte dabei die Lebensgrundlage für zahlreiche Arten.<br />

Diese Entwicklung steht im krassen Gegensatz zum Bild der mitteleuropäischen<br />

Kulturlandschaft noch um die Mitte des 19. Jahrhunderts. Vielgestaltig und kleinräumig<br />

parzelliert, führte der Strukturreichtum zu einer Biodiversität, die weit über der <strong>von</strong> reinen<br />

Waldökosysteme lag /Jedicke 1990/. Eine genaue Rekonstruktion dieser vorindustriellen<br />

Kulturlandschaft ist aufgrund der vollkommen veränderten sozialen und ökonomischen Lage<br />

unrealistisch. Sie zeigt jedoch, daß Agrarlandschaft und Naturschutz nicht zwingende<br />

Gegensätze sind. Die „ökologische Stärke“ der Landwirtschaft besteht vielmehr in ihrem<br />

Potential, landschafträumlichen Abwechslungsreichtum zu schaffen und damit eine maximale<br />

Vielfalt an verschiedensten Einzellebensräumen erst zu ermöglichen. Diese Strategie wird<br />

heutzutage unter dem Stichwort des „Biotopverbundes“ mit zunehmendem Erfolg verfolgt.<br />

Endbericht – Bearbeitungsstand 29. März 2011

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