Professor Dr. med. Christian P. Speer Die medizinische - OPUS ...
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Rinecker überließ Gerhardt folglich sowohl die stabile Kinderklinik als auch die Vorlesungen<br />
über Kinderkrankheiten und übernahm stattdessen das Ordinariat für „Syphilis- und<br />
Hautkrankheiten“. <strong>Die</strong> ambulante Kinderklinik übergab er gleichzeitig nun doch an Alois<br />
Geigel, den Leiter der Poliklinik 226 . Somit wurde die Kinderheilkunde in Würzburg wieder<br />
zwischen inneren Medizinern und Poliklinikern aufgeteilt.<br />
Der Grund, weshalb sich der mittlerweile 61-Jährige plötzlich aus der Kinderbehandlung, für<br />
die er so vehement gekämpft hatte, zurückzog, scheint Frustration und Überdruss zu sein. In<br />
einem Brief vom 19. April 1872 an die <strong>med</strong>izinische Fakultät erklärt Rinecker nämlich:<br />
„Eine solche Wiedervereinigung (der allgemeinen <strong>med</strong>izinischen mit der Kinder-<br />
Poliklinik) scheint (...) sich zu empfehlen, insofern nämlich dadurch eine – von dem<br />
damaligen Vorstand der Poliklinik, Herrn. Prof. <strong>Dr</strong>. Geigel längst als Bedürfnis<br />
gefühlte- Vermehrung des poliklinischen Materials herbeigeführt würde, ohne die<br />
Universitätskasse zu belasten; während andererseits dem Unterzeichneten, dessen<br />
Thätigkeit durch seine Stellung am Juliusspital schon hinreichend in Anspruch<br />
genommen wird, die Überwachung einer außerhalb des Spitals befindlichen, ambulante<br />
Krankenanstalt sehr lästig fällt“ 227 .<br />
In diesen Sätzen klingt deutlich eine Art Resignation mit, denn nie zuvor hatte Rinecker die<br />
Erfüllung eines Lehrauftrages als „lästig“ empfunden.<br />
3.4.14 <strong>Die</strong> wichtigsten Daten zur Würzburger Kinderklinik<br />
WS 1818/1819: erste Vorlesungen über „Therapie von Kinderkrankheiten“ durch<br />
Johann Lukas Schönlein<br />
SS 1839: Rineckers erste Vorlesungen über Kinderkrankheiten<br />
7.7.1841: Königliches Dekret an die Universität<br />
226 Vgl. Matterstock (1914), S.112; vgl. Franke (1957), S.40; vgl. Sperling (1982), S.822<br />
227 Act (3315), Brief vom 19. April 1872