Professor Dr. med. Christian P. Speer Die medizinische - OPUS ...
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91<br />
Abteilung der heilbaren und unheilbaren Geisteskranken, der Epileptiker und Pfründner“ des<br />
Juliusspitals ernannt 217 .<br />
Kurz nachdem Rinecker das neue Amt übernommen hatte, stellte die <strong>med</strong>izinische Fakultät<br />
folgenden Antrag an den akademischen Senat:<br />
„In der Anlage übermitteln wir ein Gesuch des Kgl. Oberarztes Prof. Rinecker vom 22.<br />
d. M. (...), in welchem er den Antrag stellt, daß unter Aufhebung einiger<br />
Bestimmungen, welche in der kgl. Entschließung vom 27. Juli 1850 (...)enthalten, die<br />
Abtheilung für kranke Kinder im Juliusspital – sowie dieselben nicht dem chirurgischen<br />
Forum angehörten, nunmehr nachdem er zum Oberarzt des Juliushospitals ernannt<br />
wurde, unter die Zahl der bereits seiner Obhut als solchem unterstellten Abtheilungen<br />
ausdrücklich aufgenommen werde.“<br />
In dem gleichen Schreiben erfolgt auch eine Stellungnahme der <strong>med</strong>izinische Fakultät zu dem<br />
Antrag:<br />
„<strong>Die</strong> <strong>med</strong>. Fakultät ist einstimmig der Ansicht, daß die in demselben ausgesprochene<br />
Bitte des Prof. Rinecker kräftigst zu unterstützen sei, indem sie in der Realisierung<br />
dieser Wünsche nicht nur eine Förderung des Lehrzweckes sieht, sondern auch eine, der<br />
jetzigen Stellung des Bittstellers als Oberarzt des Juliusspitals entsprechenden<br />
Einrichtung“ 218 .<br />
<strong>Die</strong> Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg in Würzburg gab dem Antrag am 5. März<br />
1864 mit folgender Mitteilung an den Senat statt:<br />
„Auf den Bericht vom 30. Okt. v. J. wird eröffnet, dass gegen die Ueberlassung der<br />
Abtheilung für kranke Kinder an den dermaligen spitälischen Oberarzt <strong>Dr</strong>. Rinecker –<br />
unter zeitweiser Aufhebung der in den Entschließungen der unterfertigten Stelle vom 3.<br />
Sept. 1849 und 27. Juli 1850 normierten Bedingungen – eine Erinnerung nicht bestehe.<br />
<strong>Die</strong> Zuständigkeit des spitäl. Oberarztes, Hofrath <strong>Dr</strong>. Linhart, in Bezug auf chirurgische<br />
Kranke bleibt hiernach selbstverständlich unberührt“ 219 .<br />
217<br />
Vgl. Pfeffer (1981), S.109<br />
218<br />
PA, Brief vom 30. Sept. 1863<br />
219<br />
PA, Brief vom 5. März 1864