Professor Dr. med. Christian P. Speer Die medizinische - OPUS ...
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Kinderklinik für den Vorstand des Juliusspitals führte, machte auch keinen Hehl daraus, wie er<br />
selbst die Position Rineckers definierte 200 :<br />
„6. Ist der kgl. <strong>Professor</strong> <strong>Dr</strong>. Rinecker in obigem hohen Rescripte der kgl. Regierung<br />
vom 27. Juli v. J. als funktionierender Arzt für die in der Filial-Kranken-Anstalt<br />
verpflegt werdenden Kinder ausdrücklich genannt, die Abgabe ärztlicher Gutachten<br />
über die Aufnahmefähigkeit nachsuchender weibliche(r) und männlichen(r) Individuen<br />
kann aber nur durch die jsp. Oberärzte gehen; der kgl. Prof. <strong>Dr</strong>. Rinecker ist keineswegs<br />
selbständiger Arzt und noch viel weniger Vorstand dieser Anstalt.<br />
7. Derselbe ist zwar Vorstand der ambulanten Klinik, (...) dieses hätte aber in der eben<br />
berührten Bekanntmachung besser erläutert sein sollen und da dies nicht geschehen ist,<br />
müsste dies zu verschiedenen Irrungen leicht Anlaß geben“ 201 .<br />
Während also die ambulante Kinderklinik zur bereits vom Juliusspital völlig unabhängigen<br />
Poliklinik der Universität zugehörte und verwaltungstechnisch relativ selbständig erscheint,<br />
spiegeln die Diskussionen um die Errichtung der „stabilen“ Kinderklinik die Problematik der<br />
engen Symbiose zwischen der Stiftung Juliusspital und der Universität deutlich wider.<br />
200<br />
Vgl. Wendehorst (1979), S.292<br />
201<br />
Act (3314), Brief vom 10. Januar 1851