Professor Dr. med. Christian P. Speer Die medizinische - OPUS ...
Professor Dr. med. Christian P. Speer Die medizinische - OPUS ...
Professor Dr. med. Christian P. Speer Die medizinische - OPUS ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
81<br />
bedenken und Anstände die Gründung und baldigste Eröffnung der Kinderklinik bewirkt<br />
werden (...).<br />
<strong>Die</strong> erfolgte Eröffnung der Kinderklinik in der Filialkrankenanstalt des Juliusspitals ist<br />
anzuzeigen“ 195 .<br />
Dem Dekret ist bereits zu entnehmen, wie „labil“ der Standpunkt dieser Klinik in Wirklichkeit<br />
werden sollte, da von einer zunächst provisorischen Einrichtung die Rede ist und weitere<br />
Einwände des Oberpflegeamtes zu berücksichtigen seien. Außerdem werden die dort<br />
untergebrachten Patienten als dem Juliusspital zugehörig betrachtet, so dass ausschließlich das<br />
Oberpflegeamt bzw. seine Oberärzte über die Patientenaufnahme entschieden. Im Grunde<br />
besitzt Rinecker in dieser Anstalt nur die Kompetenz, die kranken Kinder zu behandeln und sie<br />
für seinen Unterricht zu benützen.<br />
Über diese restriktiven Vorschriften beschwert er sich auch beim Senat in seiner Funktion als<br />
Dekan der <strong>med</strong>izinischen Fakultät gleich nach Eingang des Dekrets in einem Vorschlag vom<br />
20. August 1850:<br />
„Der Arzt der Kinderklinik hat somit bzgl. der Aufnahme von seiner Behandlung<br />
anheimfallender Kinder kein Wort mitzureden und ist überhaupt auf solche Weise<br />
bezüglich der Formierung seiner Klinik gänzlich auf das Gutdünken und den guten<br />
Willen der beiden Oberärzte (des Juliusspitals) verwiesen. Wenn nun trotz der hierdurch<br />
sehr prekär gewordenen Stellung des künftigen Klinikers auf der Kinderabtheilung der<br />
Filialanstalt, wodurch dessen Wirksamkeit nothwendig auf bedenkliche Weise<br />
geschmälert wird, die <strong>med</strong>izinische Fakultät denn doch die Eröffnung der Kinderklinik<br />
unter den von der kgl. Regierung festgestellten Direktiven für wünschenswerth<br />
erachten, so geschieht dies vor allem aus dem Grunde, weil dieselbe gegenüber so<br />
langem und schwierigen Verhandlungen den redlichen Abschluß durch keinerlei<br />
Bedenken und anstände in den Weg treten will und weil die Möglichkeit späterer<br />
Modifikation von den jetzt gegebenen Normen durch die fragliche<br />
Regierungsentschließung selbst in Aussicht gestellt wird“ 196 .<br />
195 Act (3314), Brief vom 27. Juli 1850; vgl. Lutz (1876), S.51<br />
196 Act (3314), Brief vom 20. August 1850