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Professor Dr. med. Christian P. Speer Die medizinische - OPUS ...

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bedenken und Anstände die Gründung und baldigste Eröffnung der Kinderklinik bewirkt<br />

werden (...).<br />

<strong>Die</strong> erfolgte Eröffnung der Kinderklinik in der Filialkrankenanstalt des Juliusspitals ist<br />

anzuzeigen“ 195 .<br />

Dem Dekret ist bereits zu entnehmen, wie „labil“ der Standpunkt dieser Klinik in Wirklichkeit<br />

werden sollte, da von einer zunächst provisorischen Einrichtung die Rede ist und weitere<br />

Einwände des Oberpflegeamtes zu berücksichtigen seien. Außerdem werden die dort<br />

untergebrachten Patienten als dem Juliusspital zugehörig betrachtet, so dass ausschließlich das<br />

Oberpflegeamt bzw. seine Oberärzte über die Patientenaufnahme entschieden. Im Grunde<br />

besitzt Rinecker in dieser Anstalt nur die Kompetenz, die kranken Kinder zu behandeln und sie<br />

für seinen Unterricht zu benützen.<br />

Über diese restriktiven Vorschriften beschwert er sich auch beim Senat in seiner Funktion als<br />

Dekan der <strong>med</strong>izinischen Fakultät gleich nach Eingang des Dekrets in einem Vorschlag vom<br />

20. August 1850:<br />

„Der Arzt der Kinderklinik hat somit bzgl. der Aufnahme von seiner Behandlung<br />

anheimfallender Kinder kein Wort mitzureden und ist überhaupt auf solche Weise<br />

bezüglich der Formierung seiner Klinik gänzlich auf das Gutdünken und den guten<br />

Willen der beiden Oberärzte (des Juliusspitals) verwiesen. Wenn nun trotz der hierdurch<br />

sehr prekär gewordenen Stellung des künftigen Klinikers auf der Kinderabtheilung der<br />

Filialanstalt, wodurch dessen Wirksamkeit nothwendig auf bedenkliche Weise<br />

geschmälert wird, die <strong>med</strong>izinische Fakultät denn doch die Eröffnung der Kinderklinik<br />

unter den von der kgl. Regierung festgestellten Direktiven für wünschenswerth<br />

erachten, so geschieht dies vor allem aus dem Grunde, weil dieselbe gegenüber so<br />

langem und schwierigen Verhandlungen den redlichen Abschluß durch keinerlei<br />

Bedenken und anstände in den Weg treten will und weil die Möglichkeit späterer<br />

Modifikation von den jetzt gegebenen Normen durch die fragliche<br />

Regierungsentschließung selbst in Aussicht gestellt wird“ 196 .<br />

195 Act (3314), Brief vom 27. Juli 1850; vgl. Lutz (1876), S.51<br />

196 Act (3314), Brief vom 20. August 1850

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