Professor Dr. med. Christian P. Speer Die medizinische - OPUS ...
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3.4.10 <strong>Die</strong> Kinderklinik nach Abgabe der Poliklinik an Geigel<br />
Auch als Rinecker 1863 die Leitung der <strong>med</strong>izinischen Poliklinik an Alois Geigel übergab,<br />
änderte sich an der Zuständigkeit für die Kinderbehandlung nichts.<br />
Alois Geigel (1829-1887), geboren zu Würzburg, hatte 1852 sein Medizinstudium in Würzburg<br />
beendet und danach unter Marcus und dessen Nachfolger Heinrich von Bamberger (1822-<br />
1899) 214 an der inneren Klinik im Juliusspital gearbeitet. Im September 1863 wird er zum<br />
außerordentlichen <strong>Professor</strong> und zum Vorstand der Poliklinik, somit zum Nachfolger Rineckers,<br />
ernannt. Es gab jedoch Unstimmigkeiten mit seinem Vorgänger. Rinecker setzte nämlich gegen<br />
Geigels Willen durch, dass er weiterhin die Leitung der Kinderpoliklinik behalten durfte,<br />
obwohl er mit Amtsübergabe an Geigel die Psychiatrie als Nominalfach übernommen hatte und<br />
gleichzeitig zum Oberarzt am Juliusspital ernannt worden war. Geigel klagte, deswegen für den<br />
Unterricht nicht genügend Patienten finden zu können. Einen weiteren Konfliktpunkt stellte die<br />
Trennung des bisher gemeinsamen Etats für die allgemeine und Kinderpoliklinik dar 215 .<br />
Matterstock schreibt 1914:<br />
„Geigel erhielt aber nicht die gesamte Klinik, sondern nur die Erwachsenen; die Kinder<br />
behielt Rinecker als „Ambulante Kinderklinik“, verbunden mit der „stabilen“ Klinik,<br />
bei. <strong>Die</strong>se wurde nun in einem Krankenzimmer der Kinderabteilung des Juliusspitals<br />
(...) abgehalten“ 216 .<br />
Rinecker hat also lediglich den Veranstaltungsort seines pädiatrischen Unterrichts verlegen<br />
müssen.<br />
3.4.11 <strong>Die</strong> Kinderklinik nach Ernennung Rineckers zum Oberarzt des Juliusspitals<br />
Am 3. September 1863, nach Abgabe der <strong>med</strong>izinischen Poliklinik an Alois Geigel, übernahm<br />
Rinecker die Psychiatrie als Nominalfach und wurde dadurch gleichzeitig zum Oberarzt „für die<br />
214 Vgl. Sticker S.687<br />
215 Vgl. Franke (1957), S.39-40; vgl. Horstig (1892), S.330<br />
216 Matterstock (1914), S.111