OM_04_2020_ePaper
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NABU<br />
ZUR BRUTZEIT<br />
WEITERFüTTERN<br />
Mit gezielter Fütterung kann man den<br />
Bruterfolg von Meise und Co. erhöhen<br />
Schlehenblüte<br />
Foto: NABU<br />
NUR NOCH HEIMISCHE PFLANZEN ERLAUBT<br />
Nach zehn Jahren Übergangsfrist trat am 1. März eine neue Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
in Kraft. Dann dürfen nur noch „gebietseigene“ Pflanzen in der freien Natur ausgesät<br />
oder gepflanzt werden. Das betrifft zwar weder Gartenbesitzer, noch Bauern oder Förster, doch<br />
für Heckenpflanzungen und Blühstreifen wird es jetzt ernst. Der NABU begrüßt diese Regelung,<br />
denn sie dient zur Erhaltung der natürlichen Biodiversität.<br />
„Wenn wir von anderen Staaten erwarten, dass sie ihre Naturschätze bewahren, dürfen wir unsere<br />
eigenen nicht verwässern“, betont NABU-Geschäftsführer Sönke Hofmann. Künftig ist es<br />
ohne Ausnahmegenehmigung verboten, Kirschlorbeer und Rhododendron oder Supermarktblumensaat<br />
in die freie Natur zu bringen. Dabei zählt zur „freien Natur“ der Bereich außerhalb von<br />
Siedlungen, Wochenendhausgebieten und Gärten von Einzelgehöften.<br />
Ebenfalls ausgenommen sind die Land- und Forstwirtschaft. „Sonst dürften ja weder Mais noch<br />
Kartoffeln angebaut werden“, schmunzelt Hofmann. Doch mancher gut gemeint angelegte<br />
private Blühstreifen werde nun streng genommen illegal. Viele Bienenweide-Mischungen gerade<br />
aus den Discountern enthalten zwar prächtig blühende, aber ökologisch weitgehend wertlose<br />
Exoten. Und selbst wenn die Saatmischung nur einheimische Pflanzen beinhaltet, sind diese<br />
noch lange nicht gebietseigen.<br />
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