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OM_04_2020_ePaper

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NABU<br />

ZUR BRUTZEIT<br />

WEITERFüTTERN<br />

Mit gezielter Fütterung kann man den<br />

Bruterfolg von Meise und Co. erhöhen<br />

Schlehenblüte<br />

Foto: NABU<br />

NUR NOCH HEIMISCHE PFLANZEN ERLAUBT<br />

Nach zehn Jahren Übergangsfrist trat am 1. März eine neue Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

in Kraft. Dann dürfen nur noch „gebietseigene“ Pflanzen in der freien Natur ausgesät<br />

oder gepflanzt werden. Das betrifft zwar weder Gartenbesitzer, noch Bauern oder Förster, doch<br />

für Heckenpflanzungen und Blühstreifen wird es jetzt ernst. Der NABU begrüßt diese Regelung,<br />

denn sie dient zur Erhaltung der natürlichen Biodiversität.<br />

„Wenn wir von anderen Staaten erwarten, dass sie ihre Naturschätze bewahren, dürfen wir unsere<br />

eigenen nicht verwässern“, betont NABU-Geschäftsführer Sönke Hofmann. Künftig ist es<br />

ohne Ausnahmegenehmigung verboten, Kirschlorbeer und Rhododendron oder Supermarktblumensaat<br />

in die freie Natur zu bringen. Dabei zählt zur „freien Natur“ der Bereich außerhalb von<br />

Siedlungen, Wochenendhausgebieten und Gärten von Einzelgehöften.<br />

Ebenfalls ausgenommen sind die Land- und Forstwirtschaft. „Sonst dürften ja weder Mais noch<br />

Kartoffeln angebaut werden“, schmunzelt Hofmann. Doch mancher gut gemeint angelegte<br />

private Blühstreifen werde nun streng genommen illegal. Viele Bienenweide-Mischungen gerade<br />

aus den Discountern enthalten zwar prächtig blühende, aber ökologisch weitgehend wertlose<br />

Exoten. Und selbst wenn die Saatmischung nur einheimische Pflanzen beinhaltet, sind diese<br />

noch lange nicht gebietseigen.<br />

72 OBERNEULAND

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