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Kalksandstein. Die Maurerfibel. - E. Bayer Baustoffwerke GmbH + ...

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Der Einsatz von Tausalzen zum Auftauen<br />

ist ebenfalls nicht zulässig. Bereits<br />

bei geringen Chloridkonzentrationen kann<br />

dies zu mehr oder weniger starken Schä -<br />

den am Mauerwerk sowie am Beton führen.<br />

Daher sind Arbeitsplätze und Arbeitsflächen<br />

auf der Baustelle auf keinen Fall<br />

mit Tausalzen, sondern mechanisch oder<br />

unter Verwendung von Wasserdampflanzen<br />

von Eis und Schnee zu befreien.<br />

Der Einsatz von Salzen ist nicht zulässig.<br />

Das frische Mauerwerk ist vor Frost<br />

rechtzeitig zu schützen, z.B. durch Ab -<br />

decken. Auf dem gefrorenen Mauerwerk<br />

darf nicht weitergemauert werden.<br />

Durch Frost oder andere Einflüsse beschädigte<br />

Teile von Mauerwerk sind vor<br />

dem Weiterbau abzutragen. Von vielen<br />

Mörtelherstellern werden so genannte<br />

Wintermörtel angeboten, die sich auch<br />

bei niedrigen Temperaturen verarbeiten<br />

lassen. Schutzmaßnahmen und sonstige<br />

vorbereitende Arbeiten für das Mauerwerk<br />

und die zu verarbeitenden Mauersteine<br />

gelten jedoch auch bei Verwendung dieser<br />

Mörtel.<br />

Folie<br />

KS-Dünnbettmörtel<br />

0°<br />

1.4 AUSFÜHRUNG.<br />

Das Mauern bei Frost bedarf nach<br />

DIN 18330 grundsätzlich der Zustimmung<br />

des Auftraggebers und darf nach<br />

DIN 1053-1 nur unter besonderen<br />

Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.<br />

Das frische Mauerwerk ist vor<br />

Frost zu schützen.<br />

1.4.3. Absäuern des Mauerwerks.<br />

Bei dem Einsatz auf Baustellen können<br />

Säuren wie auch Salzlösungen zur Zerstörung<br />

von Bauteilen aus Mauerwerk und<br />

Beton und zur beschleunigten Korrosion<br />

der Stahleinlagen führen. In DIN 1053-1<br />

wird auf diese Gefahr besonders hingewiesen.<br />

Entsprechend DIN 18330 Mauerarbeiten,<br />

Abschnitt 3.2.4 darf deshalb<br />

Mauerwerk aus <strong>Kalksandstein</strong> nicht abgesäuert<br />

werden. <strong>Die</strong>s ist besonders<br />

bei Sicht- und Verblendmauerwerk zu<br />

beachten.<br />

Das Absäuern von KS -Mauerwerk ist<br />

nach DIN 18330 nicht zulässig.<br />

* * ** * * *<br />

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*<br />

Bild 1/8: Lagern von Stein und Mörtel. Bild 1/9: Frisches KS-Mauerwerk ist vor Regen und<br />

Frost zu schützen.<br />

0°<br />

17

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