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Basiswissen Gesundheitsförderung - Arbeitskreis ...

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Organisation Aufgaben der Organisation Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />

(KBV)<br />

www.kbv.de<br />

Newsletter<br />

1955<br />

nigung Deutschlands gegründet (§77 Absatz 4 SGB V).<br />

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bilden auf<br />

Bundesebene die Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

(KBV). Mitglieder der KBV sind dementsprechend die 17<br />

KVen. Die KBV hat den Rechtsstatus einer Körperschaft<br />

des öffentlichen Rechts. Sie untersteht der staatlichen<br />

Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).<br />

Die KBV ist die politische Interessenvertretung der niedergelassenen<br />

VertragsärztInnen und -<br />

psychotherapeutInnen. Sie vertritt die Belange ihrer Mitglieder<br />

bei Gesetzgebungsverfahren gegenüber der Bundesregierung.<br />

Zu den gesetzlichen Aufgaben gehören des<br />

Weiteren die Wahrnehmung der Rechte der niedergelassenen<br />

MedizinerInnen gegenüber den Krankenkassen<br />

sowie die Sicherstellung und die Gewährleistung der vertragsärztlichen<br />

und -psychotherapeutischen Versorgung.<br />

Als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung schließt<br />

die KBV Verträge mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen<br />

Krankenkassen sowie anderen Sozialleistungsträgern<br />

ab. Die KBV gestaltet mit den Krankenkassen die<br />

bundesweit geltende Gebührenordnung der niedergelassenen<br />

ÄrztInnen, den einheitlichen Bewertungsmaßstab,<br />

und vereinbart Kriterien für die Verteilung der Gesamtvergütung<br />

nach Versorgungsbereichen.<br />

Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entscheidet<br />

die KBV zusammen mit den VertreterInnen der Krankenkassen<br />

über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV). Weiterhin informiert und unterstützt<br />

die KBV die KVen bei allen Fragen im Rahmen der<br />

Zuständigkeit. Sie berät auch den Gesetzgeber auf dem<br />

Gebiet der Gesundheitspolitik.<br />

Gemeinsam mit der Bundesärztekammer unterhält die<br />

KBV das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin<br />

(ÄZQ). Weiterhin gibt es das Zentralinstitut für die kassen-<br />

Disease-Management<br />

Gebührenordnung und Einheitlicher Bewertungsmaßstab<br />

(EBM)<br />

Kooperation ambulant und stationär<br />

Prävention<br />

Qualitätszirkel<br />

Rehabilitation<br />

Telematik<br />

Berichte:<br />

Geschäftsberichte (2005 bis 2008)<br />

Qualitätsberichte (2003 bis 2007, 2009)<br />

Informationsmaterialien/Publikationen:<br />

Gesundheitspolitik<br />

KBV-Fortbildungshefte<br />

Patienteninformation<br />

Rechtsquellen (Qualitätssicherung, Richtlinien des G-<br />

BA)<br />

Zeitschrift:<br />

Klartext - Die Zeitung der KBV<br />

Institutionen:<br />

Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)<br />

www.aezq.de<br />

Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in<br />

der Bundesrepublik Deutschland (ZI)<br />

www.zi-berlin.de<br />

B6a_BASISWISSEN GESUNDHEITSFÖRDERUNG/ Organisationen an der Schnittstelle zur Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> – Langfassung mit Kurzbeschreibungen Stand: 20.02.2010<br />

Theresia Strecker, Prof. Dr. Thomas Hartmann http://www.gesundheitsfoerdernde-hochschulen.de<br />

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