Basiswissen Gesundheitsförderung - Arbeitskreis ...
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Organisation Aufgaben der Organisation Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong><br />
(KBV)<br />
www.kbv.de<br />
Newsletter<br />
1955<br />
nigung Deutschlands gegründet (§77 Absatz 4 SGB V).<br />
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bilden auf<br />
Bundesebene die Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
(KBV). Mitglieder der KBV sind dementsprechend die 17<br />
KVen. Die KBV hat den Rechtsstatus einer Körperschaft<br />
des öffentlichen Rechts. Sie untersteht der staatlichen<br />
Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).<br />
Die KBV ist die politische Interessenvertretung der niedergelassenen<br />
VertragsärztInnen und -<br />
psychotherapeutInnen. Sie vertritt die Belange ihrer Mitglieder<br />
bei Gesetzgebungsverfahren gegenüber der Bundesregierung.<br />
Zu den gesetzlichen Aufgaben gehören des<br />
Weiteren die Wahrnehmung der Rechte der niedergelassenen<br />
MedizinerInnen gegenüber den Krankenkassen<br />
sowie die Sicherstellung und die Gewährleistung der vertragsärztlichen<br />
und -psychotherapeutischen Versorgung.<br />
Als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung schließt<br />
die KBV Verträge mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen<br />
Krankenkassen sowie anderen Sozialleistungsträgern<br />
ab. Die KBV gestaltet mit den Krankenkassen die<br />
bundesweit geltende Gebührenordnung der niedergelassenen<br />
ÄrztInnen, den einheitlichen Bewertungsmaßstab,<br />
und vereinbart Kriterien für die Verteilung der Gesamtvergütung<br />
nach Versorgungsbereichen.<br />
Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entscheidet<br />
die KBV zusammen mit den VertreterInnen der Krankenkassen<br />
über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
(GKV). Weiterhin informiert und unterstützt<br />
die KBV die KVen bei allen Fragen im Rahmen der<br />
Zuständigkeit. Sie berät auch den Gesetzgeber auf dem<br />
Gebiet der Gesundheitspolitik.<br />
Gemeinsam mit der Bundesärztekammer unterhält die<br />
KBV das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin<br />
(ÄZQ). Weiterhin gibt es das Zentralinstitut für die kassen-<br />
Disease-Management<br />
Gebührenordnung und Einheitlicher Bewertungsmaßstab<br />
(EBM)<br />
Kooperation ambulant und stationär<br />
Prävention<br />
Qualitätszirkel<br />
Rehabilitation<br />
Telematik<br />
Berichte:<br />
Geschäftsberichte (2005 bis 2008)<br />
Qualitätsberichte (2003 bis 2007, 2009)<br />
Informationsmaterialien/Publikationen:<br />
Gesundheitspolitik<br />
KBV-Fortbildungshefte<br />
Patienteninformation<br />
Rechtsquellen (Qualitätssicherung, Richtlinien des G-<br />
BA)<br />
Zeitschrift:<br />
Klartext - Die Zeitung der KBV<br />
Institutionen:<br />
Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)<br />
www.aezq.de<br />
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in<br />
der Bundesrepublik Deutschland (ZI)<br />
www.zi-berlin.de<br />
B6a_BASISWISSEN GESUNDHEITSFÖRDERUNG/ Organisationen an der Schnittstelle zur Prävention und <strong>Gesundheitsförderung</strong> – Langfassung mit Kurzbeschreibungen Stand: 20.02.2010<br />
Theresia Strecker, Prof. Dr. Thomas Hartmann http://www.gesundheitsfoerdernde-hochschulen.de<br />
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