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Marktstrukturen und Marktverhalten im deutschen ... - dibogs

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eingehen zu wollen, ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass ein Aspekt<br />

oder Kriterium die Wartezeit ist. Hierbei wird stets angeführt, dass Privatversicherte<br />

schneller einen Termin bekommen als gesetzlich Versicherte <strong>und</strong> insofern<br />

Privatpatienten erster Klasse, gesetzlich Versicherte zweiter Klasse behandelt<br />

werden. Diese häufig vertretene These oder Ansicht gilt unabhängig<br />

davon, ob die Behandlung <strong>im</strong> niedergelassenen Ärztebereich oder etwa <strong>im</strong><br />

stationären Sektor erfolgt. Zentral fußt diese These auf dem Faktum, dass<br />

private Krankenversicherungen häufig mehr für die gleiche Leistung zahlen2 <strong>und</strong> Privatversicherte einen Anspruch auf ein Mehr3 an Leistungen haben. Der<br />

Anbieter hat also vom Gr<strong>und</strong>satz her den Anreiz den Privatpatienten dem<br />

gesetzlichen Patienten vorzuziehen, weil zusätzlicher Umsatz <strong>und</strong> Gewinn<br />

generiert werden kann. 4<br />

Im vorliegenden Beitrag werden nun beide Aspekte miteinander verb<strong>und</strong>en.<br />

Ausgangspunkt ist zunächst die Frage, ob der versorgungstechnisch<br />

höchst relevante Bereich der Krankenhäuser zwischen privat <strong>und</strong> gesetzlich<br />

Versicherten unterscheidet. In unserem Fall wird diese Frage an der Tatsache<br />

festgemacht, ob Krankenhäuser be<strong>im</strong> Erstkontakt mit den Patienten den Versichertenstatus<br />

tatsächlich abfragen. Denn nur wenn die Krankenhäuser den<br />

Versichertenstatus kennen, können Sie eine Ungleichbehandlung durchführen.<br />

Hierbei wird auf Daten aus einer Studie von Sauerland/Kuchinke/Wübker (2008)<br />

zurück gegriffen. Es wird anschließend geprüft, welchen Einfluss aus wettbewerbsökonomischer<br />

Sicht hoch oder weniger konzentrierte Märkte auf den<br />

Zugang zu stationären Dienstleistungen haben, inwiefern also das Verhalten<br />

der Krankenhäuser bei der Bevorzugung von alternativ versicherten Patienten<br />

2 Bezogen auf den Krankenhausbereich gilt dies z. B. für Implantate wie Stens oder Herzschrittmacher.<br />

3 Hierzu zählt z. B. bezogen auf Krankenhäuser der Anspruch auf Ein- oder Zweibettz<strong>im</strong>mer<br />

oder Chefarztbehandlung.<br />

4 Zu den Anreizen <strong>im</strong> stationären Sektor vgl. Sauerland/Kuchinke/Wübker (2008).<br />

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